Ist es verfassungsfeindlich, Flüchtlingsunterkünfte vor Übergriffen durch Neonazis zu schützen? |
Ja
Nein
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Richtig! In einem Dossier des Verfassungsschutzes vom 05.02.2004, auf das sich die Begründung des Berufsverbotes gegen Michael C. hauptsächlich stützt, ist festgehalten, dass C. sich am 10.06.1992 anlässlich von Ausschreitungen gegen die Asylbewerberunterkunft in Mannheim-Schönau an einer Solidaritätskundgebung für die Flüchtlinge beteiligt hat.
Falsch. In einem Dossier des Verfassungsschutzes vom 05.02.2004, auf das sich die Begründung des Berufsverbotes gegen Michael C. hauptsächlich stützt, ist festgehalten, dass C. sich am 10.06.1992 anlässlich von Ausschreitungen gegen die Asylbewerberunterkunft in Mannheim-Schönau an einer Solidaritätskundgebung für die Flüchtlinge beteiligt hat. |
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Sollte es LehrerInnen erlaubt sein, sich in einer politischen Gruppierung gegen rechte Tendenzen in unserer Gesellschaft zu engagieren? |
Ja
Nein
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Falsch. Das vom Oberschulamt unterzeichnete Berufsverbot vom 26.08.2004 wird mit der Mitgliedschaft C.s in der Antifaschistischen Initiative Heidelberg (AIHD) begründet.
Richtig! Das vom Oberschulamt unterzeichnete Berufsverbot vom 26.08.2004 wird mit der Mitgliedschaft C.s in der Antifaschistischen Initiative Heidelberg (AIHD) begründet. |
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Ist es mit der Verfassung vereinbar, sich Neonazis entgegenzustellen und an einer Demonstration gegen den Aufmarsch von Rechtsextremisten teilzunehmen? |
Ja
Nein
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Richtig! Im bereits erwähnten Dossier des Verfassungsschutzes wird C. vorgeworfen, am 15.06.2002 gegen den Aufmarsch der rechtsextremistischen ‚Kameradschaft Karlsruhe‘ protestiert zu haben.
Falsch. Im bereits erwähnten Dossier des Verfassungsschutzes wird C. vorgeworfen, am 15.06.2002 gegen den Aufmarsch der rechtsextremistischen ‚Kameradschaft Karlsruhe‘ protestiert zu haben. |
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Verlässt ein Geschichtslehrer den Boden der freiheitlich demokratischen Grundordnung, wenn er an einer Dokumentation über eine Widerstandsgruppe im Dritten Reich mitarbeitet? |
Ja
Nein
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Richtig! Im selben Dossier des Inlandsgeheimdienstes wird die Mitarbeit C.s an einer Broschüre zu der Mannheimer Lechleiter-Widerstandsgruppe aufgeführt. Diese Schrift wurde von der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes (VVN/BdA) herausgegeben.
Falsch. Im selben Dossier des Inlandsgeheimdienstes wird die Mitarbeit C.s an einer Broschüre zu der Mannheimer Lechleiter-Widerstandsgruppe aufgeführt. Diese Schrift wurde von der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes (VVN/BdA) herausgegeben. |
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Ist es Ihrer Meinung nach verfassungskonform, wenn ein Nazirichter, der heute noch zu seinen Taten steht, im Jahr 2004 als Wahlmann bei der Wahl des Bundespräsidenten nominiert wird? |
Ja
Nein
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Richtig! Der ehemalige NS-Marinerichter Hans Filbinger (bekannt geworden durch sein Zitat: „Was damals Recht war, kann heute nicht Unrecht sein“) wurde von der baden-württembergischen CDU als Wahlmann bei der Wahl Horst Köhlers nominiert.
Falsch. Der ehemalige NS-Marinerichter Hans Filbinger (bekannt geworden durch sein Zitat: „Was damals Recht war, kann heute nicht Unrecht sein“) wurde von der baden-württembergischen CDU als Wahlmann bei der Wahl Horst Köhlers nominiert. |
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Sind Sie der Auffassung , dass die WiderstandskämpferInnen, die Attentate auf Adolf Hitler planten Verbrecher sind? |
Ja
Nein
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Richtig! In ihrer Presseerklärung vom 25.08.2004 begründet Kultusministerin Schavan das Berufsverbot mit einem Zitat der AIHD. In Bezug auf den antifaschistischen Kampf hieß es dort: „Militanz (...) betrachten wir als ein legitimes Mittel im Kampf um Befreiung“.
Falsch. In ihrer Presseerklärung vom 25.08.2004 begründet Kultusministerin Schavan das Berufsverbot mit einem Zitat der AIHD. In Bezug auf den antifaschistischen Kampf hieß es dort: „Militanz (...) betrachten wir als ein legitimes Mittel im Kampf um Befreiung“. |
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Sollte es LehrerInnen gestattet sein, sich öffentlich gegen deutsche Kriegseinsätze auszusprechen? |
Ja
Nein
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Richtig! Michael C. wird im bereits angeführten Papier des Verfassungsschutzes vorgeworfen, am 05.06.1999 eine Demonstration gegen den Jugoslawienkrieg angemeldet zu haben.
Falsch. Michael C. wird im bereits angeführten Papier des Verfassungsschutzes vorgeworfen, am 05.06.1999 eine Demonstration gegen den Jugoslawienkrieg angemeldet zu haben. |
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Glauben Sie, dass der Verfassungsschutz die Teilnahme an einer Demonstration gegen den Irakkrieg als verfassungsrechtlich bedenklich einstuft, wenn diese von einem breiten Bündnis getragen wird, das von der Katholischen Kirchengemeinde über die SPD bis zu Gruppen der Friedensbewegung reicht? |
Ja
Nein
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Richtig! In dem erwähnten Papier wirft der Verfassungsschutz C. vor, am 20.03.2003 an einer großen Bündnisdemonstration mit mehreren tausend TeilnehmerInnen beteiligt gewesen zu sein, „zu der neben diversen demokratischen Organisationen das Heidelberger Forum gegen Militarismus und Krieg aufgerufen hatte“ (Zitat des VS).
Falsch. In dem erwähnten Papier wirft der Verfassungsschutz C. vor, am 20.03.2003 an einer großen Bündnisdemonstration mit mehreren tausend TeilnehmerInnen beteiligt gewesen zu sein, „zu der neben diversen demokratischen Organisationen das Heidelberger Forum gegen Militarismus und Krieg aufgerufen hatte“ (Zitat des VS). |
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Steht es im Widerspruch zu unserer Verfassung, sich für den Erhalt eines alternativen Wohnprojektes und für bezahlbaren Wohnraum einzusetzen? |
Ja
Nein
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Richtig! Die Anmeldung einer Demonstration gegen Mietwucher und Wohnraumzerstörung und für den Erhalt der Heidelberger Wagenburg am 06.02.1993 wird Michael Csaszkóczy ebenfalls vom Verfassungsschutz vorgeworfen.
Falsch. Die Anmeldung einer Demonstration gegen Mietwucher und Wohnraumzerstörung und für den Erhalt der Heidelberger Wagenburg am 06.02.1993 wird Michael Csaszkóczy ebenfalls vom Verfassungsschutz vorgeworfen. |
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Halten Sie es für verfassungsbedenklich, wenn sich jemand für ein selbstverwaltetes, nichtkommerzielles, politisch-kulturelles Zentrum einsetzt? |
Ja
Nein
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Richtig! Der Verfassungsschutz findet es bedenklich, dass C. im Jahr 1999 als Vertreter des Autonomen Zentrums Heidelberg (AZ) gegenüber der Stadtverwaltung und der Lokalpresse aufgetreten ist. Das AZ hatte von 1992 bis 1999 gefördert von der Stadt Heidelberg erfolgreich unkommerzielle Jugend- und Kulturarbeit geleistet.
Falsch. Der Verfassungsschutz findet es bedenklich, dass C. im Jahr 1999 als Vertreter des Autonomen Zentrums Heidelberg (AZ) gegenüber der Stadtverwaltung und der Lokalpresse aufgetreten ist. Das AZ hatte von 1992 bis 1999 gefördert von der Stadt Heidelberg erfolgreich unkommerzielle Jugend- und Kulturarbeit geleistet. |
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Können Sie sich vorstellen, dass ein Aufruf gegen das Berufsverbot und für die Einhaltung der europäischen Menschenrechtskonvention, der von Gruppen wie dem Komitee für Grundrechte und Demokratie, dem DGB und dem Bund demokratischer WissenschaftlerInnnen. getragen wird, vom Verfassungsschutz als „linksextremistische Aktivität“ gewertet wird? |
Ja
Nein
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Richtig! Im Verfassungsschutzbericht Baden-Württemberg 2005 heißt es über die Bündnisdemonstration gegen das Berufsverbot: „Mit Unterstützung zahlreicher, überwiegend linksextremistischer Organisationen wurde für den 23.Oktober2004 zu einer bundesweiten Demonstration in Heidelberg aufgerufen (...)“.
Falsch. Im Verfassungsschutzbericht Baden-Württemberg 2005 heißt es über die Bündnisdemonstration gegen das Berufsverbot: „Mit Unterstützung zahlreicher, überwiegend linksextremistischer Organisationen wurde für den 23.Oktober2004 zu einer bundesweiten Demonstration in Heidelberg aufgerufen (...)“. |
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Fertig?
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