Verfassungsschutz auflösen!
Chronologie des Verfahrens gegen das Bundesamt
- 06.05.2010
- Michael Csaszkóczy stellt den Antrag auf Einsichtnahme in die
über ihn gesammelten Daten und deren anschließende Löschung
- Auszüge aus dem Schriftsatz
- 10.06.2010
- Der "Verfassungsschutz" fragt nach, welches "besondere
Auskunftsinteresse" Csaszkóczy denn haben könne.
- 02.07.2010
- Csaszkóczys Anwalt konkretisiert dessen Antrag.
- 29.10.2010
- Der "Verfassungsschutz" rührt sich nicht. Csaszkóczy kündigt
über seinen Anwalt eine Unterlassungsklage an.
- 23.12.2010
- Der "Verfassungsschutz" erklärt, dass eine vollständige
Einsicht in die Daten nicht in Frage kommt. Die vom VGH Mannheim monierten
Daten will der Verfassungsschutz weiterhin speichern. Er erklärt darüber
hinaus, dass er weitere Daten über M. Csaszkóczy gesammelt hat, die sich
insbesondere auf dessen Engagement gegen das grundrechtswidrige
Berufsverbot beziehen.
- Auszüge aus dem Schriftsatz
- 31.01.2011
- M. Csaszkóczy legt Widerspruch gegen den Bescheid des
Verfassungsschutzes ein.
- 20.05.2011
- Csaszkóczy schaltet den Bundesbeauftragten für den Datenschutz
ein.
- 28.11.2011
- Der "Verfassungsschutz" erklärt einige willkürlich
herausgegriffene Daten plötzlich für nicht mehr geheimhaltungsbedürftig und
lehnt den Widerspruch im Übrigen ab.
- 22.02.2012
- Csaszkóczy erhebt Klage vor dem Verwaltungsgericht Köln.
- Auszüge aus dem Schriftsatz
- 08.05.2012
- Der "Verfassungsschutz" beantragt die Klage abzuweisen.
Auszüge aus dem Schriftsatz
- 06.07.2012
- Csaszkóczy nimmt zur Klageerwiderung Stellung
Auszüge aus dem Schriftsatz - 19.12.2012
- Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz sieht keinen
Grund für eine Auskunftsverweigerung und meldet datenschutzrechtliche
Bedenken an.
Auszüge aus dem Schreiben des Datenschutzbeauftragten (BfDI)
- 21.10.2013
- Das Bundesinnenministerium erlässt eine Sperrerklärung für Csaszkóczys Daten
Sperrerklärung des Bundesinnenministeriums
- 7.2.2014
- Csaszkóczy beantragt, die Sperrerklärung zurückzuweisen.
Auszüge aus dem Antrag
- 28.7.2015
- Auf den Antrag hin ordnet das Bundesverwaltungsgericht die Entfernung
einiger besonders klar rechtswidriger Schwärzungen an, erlaubt aber
entgegen dem Rat des BfDI dem BfV weiterhin, Gericht und Kläger
großzügig Material vorzuenthalten.
Auszüge aus dem Beschluss
- 6.1.2016
- Nachdem das BfV diese Anordnung über ein halbes Jahr hinweg
ausgesessen hat, wird es vom
Verwaltungsgericht Köln auf gefordert, seiner Verpflichtung
zur Vorlage weniger geschwärzter Akten bis
zum 22.1.2016 nachzukommen: "Aus Sicht der Kammer sind keine Gründe
erkennbar, welche unter Berücksichtigung der verstrichenen Zeit die
Nichtvorlage der Akten rechtfertigen könnten." Das BfV kommt der
Aufforderung nach;
diese zwei Seiten
mögen einen Eindruck geben, was dem BfV zu der Anordnung des
Bundesverwaltungsgerichts, weniger zu schwärzen, so eingefallen ist.
- 11.2.2016
- Csaszkóczys Anwalt bittet das Verwaltungsgericht Köln, nach der
Vorlage der weniger aggressiv geschwärzten Akten rasch
einen Verhandlungstermin in der Hauptsache anzuberaumen: "Es kann - und muss
- nun verhandelt und entschieden werden, die Klage wurde vor drei (!) Jahren
erhoben."
Homepage der bundesweiten Initiative gegen Berufsverbote