20.11.2013:
Presseerkl�rung der Prozessgruppe zur Sperrung der Akten Michael Csaszk�czys durch die Innenministerien
Verfassungsschutz weiter au�er Rand und Band
Bundesinnenministerium und Innenministerium Baden-W�rttemberg verhindern die gerichtliche Aufkl�rung der �berwachung des Heidelberger Lehrers Michael Csaszk�czy.
Michael Csaszk�czy war in den Jahren 2004-2007 wegen seines Engagements in antifaschistischen Gruppen nicht als Lehrer eingestellt worden. Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim (VGH) hatte dieses Berufsverbot letztinstanzlich als Grundrechtsverletzung verurteilt. Das Land Baden-W�rttemberg hatte ihn daraufhin als Lehrer �bernommen - zwischenzeitlich auch verbeamtet -, weil �keine Zweifel an seiner Verfassungstreue mehr� best�nden. Der VGH hatte in seinem Urteil von 2007 in deutlichen Worten auf die �Erkenntnisse� Bezug genommen, die der Verfassungsschutz �ber Csaszkoczy gesammelt und der Schulbeh�rde zur Begr�ndung des Berufsverbots vorgelegt hatte und dabei ausdr�cklich nicht nachvollziehen k�nnen, dass "die (blo�e) Teilnahme an Veranstaltungen und Demonstrationen, die ersichtlich ebenso vom Grundgesetz gedeckt ist wie die freie Meinungs�u�erung, �berhaupt erw�hnt wird". Angesichts dieses Urteils verlangte Csaszk�czy 2010 Auskunft �ber seine Daten und anschlie�ende L�schung - die zust�ndigen Verfassungsschutzbeh�rden, das Bundesamt und das Landesamt Ba-W�, sind inzwischen vor Gericht verklagt worden.
Beide �bergeordneten Ministerien gaben nun offensichtlich koordiniert eine �Sperrerkl�rung� ab, die verhindert, dass, wie eigentlich gesetzlich vorgesehen, die Beh�rdenakten den Gerichten vorgelegt und damit die vom Verfassungsschutz (VS) gesammelten Daten einer gerichtlichen �berpr�fung zug�nglich gemacht werden. Insgesamt handelt es sich um fast 2000 Aktenseiten, auf deren weiterer Speicherung und Geheimhaltung die Inlandsgeheimdienste bestehen und die sie den Gerichten daher nur zum Teil und dann jeweils weitgehend geschw�rzt zukommen lie�en. Im Fall des Bundesverfassungsschutzes werden von 1300 Aktenseiten gerade einmal 80 unzensiert vorgelegt. Die Bespitzelungsakten Csaszk�czys werden gleichsam zur �Geheimen Staatssache� erkl�rt, deren Ver�ffentlichung �das Wohl des Bundes und des Landes� gef�hrden w�rde.
Aus den verst�mmelten Restakten wird aber immerhin deutlich, dass der VS den Lehrer bis heute mit nachrichtendienstlichen Mitteln intensiv �berwacht. Schwerpunkt scheinen dabei nun seine damaligen Aktivit�ten gegen das Berufsverbot - Interviews, Artikel, Veranstaltungen (!) - zu sein.
Der VS ignoriert mit den Sperrerkl�rungen auch datenschutzrechtliche Bedenken. In einem Zwischenverfahren hatte Csaszk�czy den Bundesbeauftragten f�r den Datenschutz eingeschaltet. Sein deutliches Votum vom Dezember 2012: �Aus der mir (vom VS) vorgelegten Abw�gung zwischen dem Geheimhaltungsbed�rfnis des Verfassungsschutzes und den grundrechtlich abgesicherten Informationsanspr�chen (des Betroffenen) konnte ich das Vorliegen der Voraussetzungen f�r eine Auskunftsverweigerung nicht erkennen.�
Zur gleichen Zeit, in der der VS Akten von gewaltt�tigen Nazis schreddert - um die eigenen Verstrickungen zu vertuschen? - bespitzelt er weiter in erschreckendem Ausma� kritische Linke und sch�tzt vor allem sich selbst vor rechtsstaatlicher �berpr�fung.
Ausz�ge aus der Sperrerkl�rung des Bundesinnenministeriums
Ausz�ge aus der Sperrerkl�rung des baden-w�rttembergischen Innenministeriums