Michael Csaszkóczys Anwalt legt gegen die Entscheidung des Oberschulamts Widerspruch ein.


An das Oberschulamt Karlsruhe


29.08.2004


Bewerbung Michael Csaszkóczy


Sehr geehrte Damen und Herren,


gegen ihren Ablehnungsbescheid vom 25.08.2004 lege ich Widerspruch ein.

Der Bescheid ist rechtswidrig, er verstößt gegen §6 LBG, aber vor allem auch gegen Art. 2, 3, 5, 9, 12 i.V.m. 7 und 33 Grundgesetz und Art. 10, 11 und 14 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK).

Da die angefochtene Entscheidung bekanntermaßen auf höchster Ebene getroffen wurde, wird hier davon ausgegangen, dass eine Überprüfung im Widerspruchsverfahren zum selben Ergebnis kommen würde und von daher eine gerichtliche Überprüfung unausweichlich erscheint.

Zur Beschleunigung des Verfahrens wird daher davon abgesehen, diesen Widerspruch ausführlicher zu begründen, und gebeten, über den Widerspruch umgehend zu entscheiden.


Mit freundlichem Gruß


Heiming

Rechtsanwalt