Das Oberschulamt Karlsruhe informiert Michael Csaszkóczy zum ersten Mal darüber, dass Zweifel an seiner Bereitschaft bestehen, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzutreten.
Oberschulamt Karlsruhe
An Michael Csaszkóczy
15.12.2003
Persönliche Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis
Verfassungstreue gemäß § 6 Abs. 1 Nr.2 Landesbeamtengesetz – LBG -
Sehr geehrter Herr Csaszkóczy,
Sie haben sich für die Übernahme in den Schuldienst – Realschulen – des Landes beworben.
Mit Schreiben vom 26. August 2003 hat uns das Kultusministerium mitgeteilt, dass aufgrund verwertbarer Erkenntnisse des Innenministeriums aus den Jahren 1992 bis 2002 Zweifel bestehen, ob Sie die o.g. Eignungsvoraussetzung, nämlich Gewähr dafür zu bieten, dass Sie jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintreten, erfüllen. Wir sind als potenzielle Einstellungsbehörde deshalb gehalten, ein vertieftes Einstellungsgespräch mit Ihnen zu führen mit dem Ziel festzustellen, ob die vorhandenen Zweifel an der Verfassungstreue ausgeräumt werden können. Gegenstand des Gesprächs werden insbesondere Fragen der Mitgliedschaft in Parteien oder Gruppierungen sein, die verfassungsfeindliche Ziele verfolgen. Das Gespräch ist vorgesehen am
23. Dezember 2003, 10 Uhr
Oberschulamt Karlsruhe,
Hebelstr.2
(...)
Mit freundlichen Grüßen
Brandner
Ltd. Regierungsdirektor