Michael Csaszkóczy kommt der Bitte um Stellungnahme nach.


Michael Csaszkóczy Heidelberg, 13.09.2005



An das staatliche Schulamt für den Kreis Bergstraße und den Odenwaldkreis

Weiherhausstr. 8b

64646 Heppenheim




Betr.: Ihr Schreiben vom 07.09.2005




Sehr geehrte Damen und Herren,


Ihrer Bitte, Stellung zu nehmen zu Zweifeln an meiner Bereitschaft, jederzeit voll einzutreten für die freiheitlich-demokratische Grundordnung, komme ich hiermit nach.


Zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes zählen laut Bundesverfassungsschutzgesetz

  1. die Volkssouveränität und das Recht auf freie, gleiche und geheime Wahlen

  2. die Bindung der Gesetzgebung an die verfassungsmäßige Ordnung und die Bindung der Rechtssprechung und der Vollzugsorgane an Recht und Gesetz

  3. das Recht auf Bildung und Ausübung einer parlamentarischen Opposition

  4. die Ablösbarkeit der Regierung und ihre Verantwortlichkeit gegenüber der Volksvertretung

  5. die Unabhängigkeit der Gerichte

  6. der Ausschluss jeder Gewalt- und Willkürherrschaft und

  7. die im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechte.

(Bundesverfassungsschutzgesetz §4,2)

Alle diese genannten Prinzipien bejahe ich nicht nur, sondern habe mich für ihre Verwirklichung stets nach Kräften eingesetzt – insbesondere weise ich hier auf mein Engagement gegen die Abschaffung des Asylrechts und für das Verbot eines Angriffskrieges hin.

Insofern habe ich bei meinem Antritt zum Referendariat, das ich als Beamter auf Widerruf ohne jede Beanstandung absolviert habe, in Baden-Württemberg den Eid auf Grundgesetz und Landesverfassung sehr bewusst abgelegt. In diesem Sinne habe ich mich auch bereits bei meinem Bewerbungsgespräch an der Martin-Buber-Schule in Heppenheim geäußert.


Insbesondere verlangten Sie Auskunft über meine Mitgliedschaft in der Antifaschistischen Initiative Heidelberg. Die AIHD ist kein Verein mit formeller Mitgliedschaft und / oder festen Funktionen. Es ist allerdings richtig, dass ich im Rahmen der Antifaschistischen Initiative politisch aktiv war.

Im Übrigen wird auch in der von Ihnen – offensichtlich als Beleg meiner Verfassungsfeindlichkeit - beigefügten Stellungnahme der baden-württembergischen Kultusministerin insbesondere unter den Ziffern 4) und 5) ausdrücklich betont, dass es keinerlei Anhaltspunkte dafür gibt, dass ich die freiheitlich-demokratische Grundordnung in Frage gestellt hätte.


Vor diesem Hintergrund ist mir die Rücknahme der verbindlichen Einstellungszusage, die Sie in Ihrem Schreiben nun als „unverbindliches Einstellungsangebot“ darstellen, unverständlich.


(...)


Hochachtungsvoll








Michael Csaszkóczy