Das Schulamt meldet „Zweifel an der Verfassungstreue“ Michael Csaszkóczys an und stellt vorsorglich klar, dass die Einstellungszusage gar keine Zusage war, sondern ein „unverbindliches Angebot“.



Staatliches Schulamt für den Kreis Bergstraße und den Odenwaldkreis

07. September 2005



Ihre Bewerbung um Einstellung in den hessischen Schuldienst

Stelle als Lehrerin/Lehrer zur Anstellung (BaP) an der Martin-Buber-Schule in Heppenheim / Befristete Einstellung als angestellte Lehrkraft

Mein Schreiben vom 25.08.2005



Sehr geehrter Herr Csaszkóczy,



Bezug nehmend auf das Verfahren zur Besetzung einer Stelle als Lehrerin/Lehrer zur Anstellung im Beamtenverhältnis auf Probe an der Martin-Buber-Schule in Heppenheim und die damit korrespondierende befristete Einstellung als angestellte Lehrkraft muss ich Ihnen leider mitteilen, dass die in der Anlage befindlichen, mir erst kürzlich zur Kenntnis gelangten Dokumente erhebliche Zweifel an Ihrer Eignung für die Einstellung in den hessischen Schuldienst aufkommen lassen.

Da Sie offensichtlich Mitglied der als verfassungsfeindlich einzustufenden "Antifaschistischen Initiative Heidelberg" sind, bestehen erhebliche Zweifel, dass Sie Gewähr dafür bieten, jederzeit für die freiheitlich-demokratische Grundordnung einzutreten.

Dies ist aber Voraussetzung für eine Einstellung als Beamter, vgl. § 7 Abs. l Nr. 2 des Hessischen Beamtengesetzes. Auch eine Einstellung als Angestellter setzt gem. § 8 Abs. l des BundesangestelltentarifVertrages (BAT) voraus, dass sich der Bewerber zu der freiheitlich-demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes bekennt. Gem. dem Urteil des Bundesarbeitsgerichtes vom 05. März 1980 (5 AZR 604/78) ist ein Bewerber für das Lehramt im Hinblick auf Art. 33 Abs. 2 Grundgesetz (GG) nur geeignet, wenn er den Schülerinnen und Schülern glaubwürdig die Grundwerte der Verfassung vermitteln kann. Nach diesem Urteil ist es Sache des Bewerbers aufgekommene Zweifel auszuräumen.

Daher fordere ich Sie zu diesen Zweifeln zu Stellungnahme bis zum 30.09.2005 auf, insbesondere bitte ich Sie, sich zu der Frage zu äußern, ob Sie Mitglied in der "Antifaschistischen Initiative Heidelberg" sind oder waren.

Für die Dauer der Überprüfung der sich hieraus ergebenden Zweifel an Ihrer Eignung können Sie nicht in den hessischen Schuldienst aufgenommen werden. Mein unverbindliches Einstellungsangebot vom 25.08.2005 hat vor diesem Hintergrund bis zur endgültigen Klärung des Sachverhaltes keinen Bestand mehr.



(...)



Ich weise in diesem Zusammenhang ausdrücklich daraufhin, dass Sie bei einem Einstellungsverfahren Mitwirkungspflichten treffen.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag



Schönberger i.V.

Regierungsrat