Michael Csaszkóczys Rechtsanwalt legt Dienstaufsichtsbeschwerde gegen das Schulamt für den Kreis Bergstraße ein.
Rechtsanwalt
Martin Heiming
Heidelberg, 01.12.2005
An das staatliche Schulamt für den Kreis Bergstraße und den Odenwaldkreis
Weiherhausstr. 8b
64646 Heppenheim
Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrter Herr Kuck,
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 17.11.2005, das mich am 22.11.2005 erreicht hat. Sein Inhalt allerdings, das will ich gestehen, befremdet mich sehr. Nachdem die schon zugesagte Einstellung meines Mandanten unter dubiosen Umständen im Eiltempo gestoppt wurde, dauert es nun andererseits schon bald drei monate, um Akten von Karlsruhe nach Heppenheim gelangen zu lassen. Schon im August hatte Ihnen mein Mandant sein Einverständnis mit der Einsicht in die baden-württembergischen Akten erklärt. Sie haben diese Erklärungmit Ihrem Schreiben vom 07.09.05 erneut angefordert. Diesem Wunsch ist mein Mandant dann (erneut) mit seinem Schreiben vom 13.09.05 bereits nachgekommen.
Dass es, gerechnet ab Eingang des letzten Schreibens bei Ihnen, jetzt mehr als zwei Monate gedauert haben soll festzustellen, dass diese zweifache Einverständniserklärung (immer noch) nicht ausreicht, ist nicht nachvollziehbar und ist auch aus meiner Sicht nicht akzeptabel. Sie wissen genau, wie sehr und vor allem auch wie dringend mein arbeitsloser Mandant auf die Einstellung angewiesen ist. Auf diesem Hintergrund kann ich nur annehmen, dass hier bewusst und gewollt mit vermeidbaren Verzögerungen ‘gearbeitet’ wird.
Um von unserer Seite aus der Angelegenheit die dringen notwendige Beschleunigung zu geben, erkläre ich namens und in Vollmacht meines Mandanten das Einverständnis auch zur Versendung der baden-württembergischen Personalakten an Ihr Amt.
Abschließend bitte ich, dieses Schreiben gleichzeitig als Dienstaufsichtsbeschwerde anzusehen und der zuständigen Stelle weiterzuleiten.
Mit freundlichem Gruß
Heiming
Rechtsanwalt