Verwaltungsgericht weist Klage des Heidelberger Realschullehrers ab

Pressemitteilung vom 13.03.2006

Im Verfahren des Heidelberger Realschullehrers, der auf Einstellung in den Schuldienst des Landes geklagt hatte, gab die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts nach der mündlichen Verhandlung vom 10. März 2006 heute seine Entscheidung bekannt. Danach hat das Regierungspräsidium Karlsruhe die Einstellung des Heidelberger Realschullehrers zu Recht abgelehnt. Die Klage wurde deshalb abgewiesen.

Die Entscheidungsgründe liegen derzeit noch nicht vor. Das Regierungspräsidium hatte die Bewerbung des Lehrers wegen Zweifeln an seiner Verfassungstreue abgelehnt, weil dieser unter anderem führendes Mitglied der vom Verfassungsschutz als linksextrem eingestuften Antifaschistischen Initiative Heidelbergs sei.