Urteil des Landgerichts Karlsruhe: Baden-Württemberg hat
im Berufsverbotsfall Michael Csaszkóczy schuldhaft gehandelt und muss Entschädigung
zahlen
Das
Landgericht Karlsruhe hat im Berufsverbotsfall Michael Csaszkóczy sehr
eindeutig klargestellt, dass das Land Baden-Württemberg mit seinem Berufsverbot
gegen den Heidelberger Realschullehrer Michael Csaszkóczy schuldhaft gehandelt
hat und somit zur Wiedergutmachung des entstandenen
materiellen
Schadens verpflichtet ist.
Das
Kultusministerium hatte zu Beginn des Jahres 2004 versucht, die Berufsverbotspraxis
der 1970er Jahre wiederzubeleben. Betroffen war der Heidelberger Realschullehrer
Michael Csaszkóczy, dem wegen seines Engagements in der
"Antifaschistischen Initiative Heidelberg" jahrelang die Ausübung
seines Berufes verweigert wurde. Nachdem bereits der VGH Mannheim diese
Maßnahme als grundrechtswidrig verurteilt hatte, hat das Landgericht Karlsruhe
mit seinem heutigen Urteil noch einmal in aller Deutlichkeit klargestellt, dass
das Verhalten der Landesregierung kein "Betriebsunfall" war, sondern
dass die betroffenen Behörden sehr wohl die Unrechtmäßigkeit ihres Handelns hätten
erkennen können. Das Land Baden-Württemberg wurde verurteilt, Csaszkóczy 32000
Euro als Entschädigung für den entstandenen materiellen Schaden zu zahlen.
Das
Solidaritätskomitee begrüßt das Urteil vor allem vor dem Hintergrund, dass den
vielen hundert Opfern der bundesdeutschen Berufsverbotspraxis aus den 1970er
und 1980er Jahren bislang jede Rehabilitierung oder gar Wiedergutmachung
verwehrt blieb. Wir werden uns auch weiterhin für die Rehabilitierung und Entschädigung
aller Berufsverbotsbetroffenen einsetzen. Die gesetzlichen Grundlagen für die
grundrechtswidrigen
Berufsverbote müssen endlich aus den Gesetzbüchern verschwinden.
Stefan Riedel für das Solidaritätskomitee