14.03.2007


Presseerklärung


Berufsverbot gegen linken Lehrer aufgehoben


Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim, das oberste Verwaltungsgericht für das Land Baden-Württemberg, hat heute morgen die Entscheidung des

Oberschulamtes, Michael Csaszkóczy nicht in den Schuldienst zu übernehmen, aufgehoben. Damit ist auch das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe, das in erster Instanz das Berufsverbot bestätigt hatte, hinfällig.

Da der Schulbehörde bei der Beurteilung der Verfassungstreue eines Bewerbers für das Lehramt vom Gesetz grundsätzlich ein so genannter

Ermessensspielraum eingeräumt ist, in den das Gericht als Kontrollinstanz im Normalfall nicht eingreifen darf, hat der Verwaltungsgerichtshof den Fall an das Oberschulamt zurückgegeben, damit dort neu entschieden wird.


Schon bei der mündlichen Verhandlung am 13.03. wurde deutlich, dass die vom Innenministerium Baden-Württemberg behaupteten Indizien für eine

Csaszkóczy unterstellte Verfassungsfeindlichkeit einer kritischen Überprüfung durch den VGH nicht standhalten konnten.

So operierte der Vertreter des Kultusministeriums, Regierungsdirektor Brandner mit Zitaten und angeblichen Vorfällen, die er in keiner Weise

belegen konnte. Der VGH stellte in seiner heutigen Presseerklärung deutlich klar, dass keine der vom Verfassungsschutz in einer über

zehnjährigen Bespitzelung Csaszkóczys gesammelten „Erkenntnisse“ geeignet sei, die Annahme mangelnder Verfassungstreue zu rechtfertigen.

Zudem seien positive Gesichtspunkte, wie die tatsächlichen politischen Handlungen, die Persönlichkeit des Lehramtsbewerbers und sein Verhalten

während des Referendariats nicht hinreichend gewürdigt worden.


Das bedeutet für die neue Entscheidung des Oberschulamtes, dass sie die für das Berufsverbot wesentlichen negativen Aspekte nicht mehr

berücksichtigen dürfen, hingegen aber bisher übergangene positive Aspekte berücksichtigen müssen. Das kann nur die Übernahme in den

Schuldienst zum nächstmöglichen Zeitpunkt bedeuten.


Wir sehen das Urteil als großen politischen Erfolg der Solidaritätsbewegung und als Signal gegen die Versuche der Bundesländer

Baden-Württemberg und Hessen, die Praxis der Berufsverbote als Repressionsinstrument gegen unbequeme Linke wiederzubeleben.

Das Urteil stellt zugleich einen deutlichen Dämpfer für den Inlandsgeheimdienst dar, der in diesem Fall bewiesen hat, dass seine

langjährige Überwachung des Realschullehrers offensichtlich ebensowenig zu rechtfertigen war wie seine faktische Initiative zur Zerstörung der

beruflichen Existenz Csaszkóczys.


Wir erwarten vom Kultusministerium nun die längst überfällige Einstellung des Betroffenen in den Schuldienst.

Auch danach werden wir aber weiterhin für die Abschaffung der gesetzlichen Grundlagen der Berufsverbote und für die Rehabilitierung

und Entschädigung aller Betroffenen kämpfen.



Stefan Riedel für das Solidaritätskomitee gegen das Berufsverbot