26.08.2004





Lehramtsanwärter wird wegen Aktivitäten in extremistischer Gruppierung nicht in den Schuldienst eingestellt





Kultusministerin Schavan: "Wer Mitglied einer extremistischen Vereinigung ist und diese aktiv unterstützt, kann nicht Lehrer an öffentlichen Schulen sein"

Der Antrag eines 34 Jahre alten Lehramtsbewerbers aus Heidelberg auf Einstellung in den staatlichen Schuldienst ist wegen Zweifels an dessen Verfassungstreue abgelehnt worden.

Der Bewerber ist Mitglied einer "antifaschistischen Initiative", die sich zu Militanz als "legitimes Mittel im Kampf um die Befreiung" bekennt. Die Gruppierung wird vom Landesamt für Verfassungsschutz als linksextremistisch eingestuft.

"Wer Mitglied in einer extremistischen Gruppierung ist, sich darin aktiv gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung stellt und Militanz als angemessenes Mittel der Auseinandersetzung ansieht, kann nicht als Lehrer in öffentlichen Schulen wirken. Demokratie muss sich gerade auch in staatlichen Schulen als wehrhaft erweisen, um Kinder und Jugendliche vor jeder möglichen extremistischen Beeinflussung zu schützen", begründet Kultusministerin Dr. Annette Schavan ihre Entscheidung.

Der Bewerber ist seit Jahren immer wieder öffentlich und in herausgehobener Position als Mitglied der "Antifaschistischen Initiative Heidelberg" aufgetreten. Diese Gruppierung stellt sich selbst als eine Organisation dar, die davon überzeugt ist, dass sich auf parlamentarischem Wege an "den herrschenden Unterdrückungsverhältnissen" nichts Grundlegendes ändern werde.

Öffentliche Aktivitäten, die die freiheitlich-demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes bekämpfen, begründen Zweifel an der persönlichen Voraussetzung für eine Einstellung in den öffentlichen Schuldienst. Diese Zweifel konnte der Bewerber auch in einem vertieften Einstellungsgespräch im Oberschulamt Karlsruhe nicht ausräumen. Die Entscheidung beruht auf dem Paragrafen 6 des Landesbeamtengesetzes, nach dem nur in das Beamtenverhältnis berufen werden darf, wer die Gewähr dafür bietet, dass er jederzeit für die freiheitlich-demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt.