Pressemitteilung der Roten Hilfe e.V., Göttingen, den 06. September 2005

Berufsverbot reloaded: Jetzt auch in Hessen!

Michael Csaszkóczy, der in Baden-Württemberg aus politischen Gründen seinen Beruf als Realschullehrer nicht ausüben darf, darf nun auch in Hessen kein Lehrer werden, obwohl sich die Leitung der Martin-Buber-Schule in Heppenheim und das zuständige Staatliche Schulamt einig darin waren, dass er den Anforderungen unter allen BewerberInnen am besten entspreche. Die Einstellung sollte zum Beginn des Monats September erfolgen. Wenige Minuten vor der ersten LehrerInnenkonferenz am 02.09.2005 erhielt der Schulleiter das ausdrückliche Verbot, den Vertrag zu unterschreiben. Trotz Protesten von Seiten des Schulleiters und des zuständigen Personalrats blieb das Schulamt bei seiner Position und berief sich auf eine kurzfristige Intervention des Innenministeriums in Wiesbaden.

Die Weisung des hessischen Innenministeriums macht deutlich, dass sich die von Baden-Württemberg ausgehende Wiederbelebung der Berufsverbote nicht auf dieses südwestliche Bundesland beschränkt. Vielmehr ist damit zu rechnen, dass diese zunächst an Michael Csaszkóczy exerzierte Maulkorbpraxis der 1970er Jahre in der gesamten BRD erneut Anwendung finden wird. Dieses Relikt aus Zeiten des Kalten Krieges widerspricht zahlreichen Grundsätzen der Rechtsstaatlichkeit und wird somit nicht einmal den vermeintlich unantastbaren Prinzipien jener bürgerlichen Demokratie gerecht, die durch diese Repressionsmaßnahme angeblich geschützt werden soll. So wird bei den Berufsverboten die Unschuldsvermutung außer Kraft gesetzt, indem dem Betroffenen Verfassungsfeindlichkeit unterstellt wird, die er selbst widerlegen muss. Eine konkrete Straftat oder ein sonstiger Rechtsverstoß müssen keineswegs vorliegen.

Indem Micha seine Mitgliedschaft in der Antifaschistischen Initiative Heidelberg (AIHD) als zentrales „Vergehen“ vorgeworfen wird, werden politische Meinung und Engagement als solche kriminalisiert und das „Gesinnungsverbrechen“ durch eine von der Justiz unabhängige Institution durch die Hintertür wieder eingeführt.

Hier wird ein weiterer Bruch mit rechtsstaatlichen Normen sichtbar: die Funktion des Richters übernimmt das Oberschulamt beziehungsweise das Kultusministerium, die wiederum vom Innenministerium instruiert werden. Während die Strafverfolgungsbehörden keine Rolle spielen - eine Straftat liegt ja schließlich nicht vor -, sorgt der Verfassungsschutz (VS) für die „Informationen“ über den Betroffenen. Die dubiosen Quellen dieses innerdeutschen Geheimdienstes sind nicht im Geringsten überprüfbar, da der VS hauptsächlich die üblichen nachrichtendienstlichen Mittel einsetzt wie etwa das Mithören des Telefonverkehrs, das geheime Lesen des Postverkehrs oder das Anwerben sowie Einschleusen von Spitzeln. Die VS-Aktivitäten dienen dazu, politische Zusammenhänge auszuforschen, Psycho- und Soziogramme der politisch aktiven Menschen zu erstellen, Misstrauen untereinander zu säen und einzelne politisch zu isolieren. Die undurchsichtige und rechtlich unklare Praxis des Geheimdienstes sowie das unbekannte Ausmaß der dauerhaft gespeicherten Informationen über observierte Menschen und deren Kontaktpersonen werden auch von DatenschützerInnen aus den bürgerlichen Parteien beklagt. Gleichzeitig werden die Kompetenzen des Verfassungsschutzes immer weiter ausgebaut, indem er schrittweise polizeiliche Befugnisse erhält, womit das inzwischen ohnehin geschwächte Trennungsgebot zwischen Polizei und Geheimdiensten weiter unterwandert wird.

Die Entscheidung, wer verfassungsfeindlich ist, wird letzten Endes vom Inlandsgeheimdienst gefällt, da sich das Innenministerium an den Angaben dieser Institution orientiert. Die Praxis lässt sich dabei auf einen einfachen Nenner bringen: Wer vom VS beobachtet wird, ist ein Verfassungsfeind. Damit wird deutlich, dass die Berufsverbotspraxis auf reiner Willkür beruht und so weit von den immer wieder betonten Grundrechten entfernt ist, dass sie vollständig aus dem offiziellen Straftverfolgungs- und Justizapparat losgelöst werden muss und deshalb juristisch unverbildeten Behörden wie Geheimdienst und Innenministerium überlassen wird.

Die Rote Hilfe e. V. protestiert erneut gegen die staatliche Repression in Form des Berufsverbots und wird sich vehement dafür einsetzen, eine Ausweitung der Praxis zu verhindern.

Mathias Krause für den Bundesvorstand der Rote Hilfe e. V.