Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 13 /

13. Wahlperiode



Kleine Anfrage

der Abg. Theresia Bauer GRÜNE



Berufsverbot für den Heidelberger Studienassessor M. C.

Ich frage die Landesregierung,

- aus welchen Gründen die Landesregierung den Antrag des Lehramtsassessors M. C. aus Heidelberg auf Einstellung in den Schuldienst des Landes Baden-Württemberg als Realschullehrer abgelehnt hat?

- ob Presseberichte zutreffen, wonach das Landesamt für Verfassungsschutz das Oberschulamt Karlsruhe im Mai 2002 darauf hingewiesen habe, dass der Studienreferendar C. aktives Mitglied der als linksextrem eingestuften “Antifaschistischen Initiative Heidelberg“ sei und unter dem Gesichtspunkt der Verfassungstreue Bedenken gegen die Einstellung bestünden und wenn nein, wann das Oberschulamt durch welche Behörde über Zweifel an der Verfassungstreue von Herrn C. in Kenntnis gesetzt wurde?

- auf welcher Rechtsgrundlage das Landesamt für Verfassungsschutz ohne Anfrage dem Oberschulamt Zweifel an der Verfassungstreue des Studienreferendars mitgeteilt hat?

- ob das Kultusministerium beim Innenministerium im Dezember 2003 einen Bericht über die Erkenntnisse des Verfassungsschutzes über Herrn C. angefordert hat und wenn ja, wann dieser Bericht dem Kultusministerium zugegangen ist?

- wie der Inhalt des Berichts des Innenministeriums konkret lautet, welche gerichtsverwertbaren Tatsachen, die Zweifel am Eintreten von Herrn C. für die freiheitlich demokratische Grundordnung begründen können, im Einzelnen aufgeführt sind und welche Grundsätze der freiheitlich demokratischen Grundordnung im Einzelnen aus Sicht der Landesregierung durch die Aktivitäten von Herrn C. gefährdet sind?

- ob aufgrund dieser Tatsachen Strafverfahren gegen Herrn C. eingeleitet worden sind und wenn ja, wie viele, und ob er rechtskräftig verurteilt worden ist und wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage zu welcher Strafe?

- ob Herrn C. vom Verfassungsschutz beobachtet wird und wenn ja, seit wann, und warum er über diesen Zeitraum beobachtet wurde?

- welches Ziel die Landesregierung mit dem “vertieften Einstellungsgespräch“ mit Herrn M. C. am 21. April 2004 beim Oberschulamt Karlsruhe verfolgte, welche Fragen Herrn C. im Einzelnen gestellt wurden, welche Antworten Herr C. im Einzelnen gab und wie die Landesregierung die pädagogische und fachliche Eignung von Herrn C. und seine Verfassungstreue aufgrund dieses Gespräches bewertet?

- ob es Hinweise auf Verstöße gegen die politische Neutralitätspflicht durch Herrn C. während seines Referendariats gibt?

- ob die zuständige Behörde mit dem Rektorat, dem Kollegium und der Elternschaft der Heidelberger Theodor-Heuss-Realschule, an der Herr C. sein Referendariat absolvierte, Gespräche über sein Verhalten und seine Befähigung zum Lehrerberuf geführt hat und wenn ja, welche Erkenntnisse dabei gewonnen wurden?

Stuttgart, den 13. 09. 2004

Theresia Bauer MdL

Begründung

Das Kultusministerium hat Ende August 2004 die Einstellung des Heidelberger Realschullehrers M. C. in den Staatsdienst wegen Zweifeln an seiner Verfassungstreue abgelehnt. Mit der kleinen Anfrage soll die Landesregierung offen legen, auf welche Erkenntnisse des Verfassungsschutzes sich das Berufsverbot im Einzelnen stützt und wer die Schulbehörden auf welcher Rechtsgrundlage über Mitgliedschaft und Aktivitäten des Lehramtsanwärters in der als verfassungsfeindlich eingestuften Vereinigung unterrichtet hat.