Stellungnahme zur Verhängung des Berufsverbots gegen mich
Am 26.8.2004 hat das Kultusministerium Baden-Württemberg seinen Beschluss verkündet, mich aus politischen Gründen nicht zum Schuldienst zuzulassen. Damit wird nicht nur für mich persönlich eine langjährige Ausbildung und meine gesamte berufliche Existenz zunichte gemacht. Mit der Bestätigung meines faktisch schon seit dem Ende des vergangenen Jahres wirksamen Berufsverbots hat Kultusministerin Schavan eine Entscheidung gegen die Demokratie und die Grundrechte getroffen.
Die Berufsverbotspraxis der BRD in den 70er Jahren hatte gerade angesichts der deutschen Vergangenheit nicht nur im europäischen Ausland zu großer Besorgnis geführt, was sich 1995 auch im Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte ausdrückte, der die Grundrechte auf Meinungs- und Vereinigungsfreiheit verletzt sah. Nun eröffnet Frau Schavan eine neue Ära der Gesinnungsschnüffelei und der Kommunistenhatz. Ein Klima, in dem der Einzelne Angst haben muss, seine Meinung frei zu äußern, wenn sie nicht regierungskonform ist, weil er sonst Gefahr läuft, vom Inlandsgeheimdienst bespitzelt und mit der Vernichtung seiner beruflichen Existenz bestraft zu werden, ist der Tod jeder Demokratie, die diesen Namen verdient.
Die Kultusministerin behauptet, dieser Schritt sei nötig gewesen, “um Kinder und Jugendliche vor jeder möglichen extremistischen Beeinflussung zu schützen”. Darin ist eine infame Unterstellung enthalten, die mehr über Schavans eigenes Politik- und Erziehungsverständnis aussagt, als über mein Verhalten. Sowohl meine politische als auch meine pädagogische Grundhaltung würden es mir verbieten, meine Stellung als Lehrer zur Indoktrination von Schülerinnen und Schülern zu missbrauchen. Ein solcher Vorwurf ist während meiner gesamten Unterrichtstätigkeit auch niemals erhoben worden.
Als Beleg für meinen angeblichen “Extremismus” sieht die Ministerin meine Mitgliedschaft in der Antifaschistischen Initiative Heidelberg (AIHD), einer Gruppe, die es sich zum Ziel gesetzt hat, die Erinnerung an die Zeit des Nationalsozialismus wachzuhalten und allen geschichtsrevisionistischen und neofaschistischen Tendenzen entschlossen entgegenzutreten. Frau Schavan, die nichts gegen ihren Parteifreund, den furchtbaren NS-Juristen Filbinger einzuwenden hat, erklärt damit Antifaschismus quasi zum Staatsverbrechen. Mein politischer Bezugspunkt sind dagegen nicht die Täter und Mitläufer des NS-Regimes, die schon bald wieder in den Führungspositionen der BRD zu finden waren, sondern die Deserteure, die Saboteure und auch die Menschen, die mit oder ohne Waffe in der Hand gegen den deutschen Faschismus gekämpft haben.
Insbesondere wurde von mir verlangt, mich von einer Textpassage zu distanzieren, die lautet: “Militanz, die sich durch angemessene Zielgerichtetheit, permanente Selbstreflexion, konsequente Abwägung und hohes Verantwortungsbewusstsein der Agierenden auszeichnet, betrachten wir als ein legitimes Mittel im Kampf um Befreiung”. Bezeichnenderweise wird vom Ministerium stets der gesamte Einschub unterschlagen, der erläutert, was die AIHD unter “legitimer Militanz” versteht. Militanz bezeichnet eine entschlossene, kämpferische Haltung, die nicht vor Konfrontationen zurückscheut. Für den Bereich des Antifaschismus bedeutet das zum Beispiel, alten und neuen Nazis entschlossen entgegenzutreten und ihnen zu zeigen, dass sie nicht erwünscht sind. Eine solche Haltung ist für mein politisches Verständnis tatsächlich eine Selbstverständlichkeit.
Gegen den Beschluss des Ministeriums habe ich Widerspruch eingelegt.
Michael Csaszkóczy
Heidelberg, den 15. 9. 2004