Land Baden-Württemberg zu Schadensersatz wegen verzögerter Einstellung eines Realschullehrers verurteilt.
Die
Zivilkammer II des Landgerichts Karlsruhe hat heute in einem
Schadensersatzprozess eines Heidelberger Realschullehrers gegen das Land Baden-Württemberg
das Urteil verkündet.
Der Lehrer, der in der Antifaschistischen Initiative Heidelberg engagiert war, hatte sich bereits zum Februar 2004 für den Schuldienst beworben, war aber zunächst wegen Bedenken gegen seine Verfassungstreue nicht eingestellt worden. Den ablehnenden Bescheid der Schulbehörde hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg jedoch in zweiter Instanz aufgehoben, nachdem die Klage des Lehrers beim Verwaltungsgericht Karlsruhe noch erfolglos geblieben war.
Vor dem Landgericht Karlsruhe hat der Lehrer wegen seines Verdienstausfalls für die Dauer des verwaltungsrechtlichen Verfahrens gegen das Land Baden-Württemberg geklagt. Die für Amtshaftungsklagen zuständige zweite Zivilkammer hat der auf fast EUR 110.000,-- gerichteten Klage jetzt aber nur in Höhe von EUR 32.777,20 EUR stattgegeben.
Zwar
stehe dem Lehrer dem Grunde nach Schadensersatz zu, da ihm die Einstellung
zunächst rechtswidrig versagt wurde, und die Versagung auch vorwerfbar sei,
zumal sie aufgrund eines lang dauernden, gründlichen und vom Kultusministerium
gesteuerten Verfahrens erfolgt sei. Insoweit sah sich das Landgericht Karlsruhe
an die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs gebunden. Allerdings wurde der geltend
gemachte Anspruch hinsichtlich des entschädigungspflichtigen Zeitraums gekürzt,
da auch bei rechtmäßigem Vorgehen eine Einstellung erst zum September 2004
erfolgt wäre. Das Landgericht ist dem Kläger auch nicht darin gefolgt, dass er
eine Vollzeitstelle angetreten hätte, nachdem er auch seit seiner Einstellung zum
Schuljahresbeginn 2007 nur teilzeitbeschäftigt ist und daneben an einer Dissertation
arbeitet. Ferner wurden ihm sonstige Einkünfte angerechnet.
(Aktenzeichen: 2 O 362/08)
Spital
Richter am Landgericht
Pressesprecher