Pressemitteilung der LandesAstenKonferenz (Organ der Landesstudierendenvertretung Baden-Württemberg) vom 19.08.04.
Berufsverbotspraxis ist menschenrechtswidrig
"Wir fordern das Kultusministerium auf, das Berufsverbotsverfahren gegen Michael Csaszkóczy einzustellen und ihn in den öffentlichen Dienst zu übernehmen", so Michael Vogel, Sprecher der LandesAStenKonferenz. "Diese Berufsverbotspraxis der Landesregierung verstößt gegen die Grundrechte auf Meinungs- und Berufsfreiheit"
Michael Csaszkóczy machte sein Referendariat an der Theodor-Heuss-Realschule in Heidelberg und erwartete in den öffentlichen Dienst übernommen zu werden. Doch Mitte Dezember 2003 wurde er davon informiert, dass das Innenministerium interveniert habe. Der Verfassungschutz habe mehr als 10 Jahre lang Informationen über ihn gesammelt. In diesen Unterlagen wird ihm "vorgeworfen", dass er Demonstrationen gegen Neonnazis und deutsche Kriegseinsätze angemeldet hat. "Inwiefern dies Zweifel an seiner Vefassungstreue begründen, ist nicht nachvollziehbar", so Jochen Burkhardt, hochschulpolitischer Referent des UStA der Universität Karlsruhe.
Dem Berufsverbot liegt der "Radikalenerlass" von 1972 zugrunde, der eingeführt wurde um ungewünschte politische aktive Menschen aus dem öffentlichen Dienst fernzuhalten und Gleichgesinnte einzuschüchtern. 1995 erklärte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte im Fall einer betroffenen Gymnasiallehrerin die Berufsverbotspraxis der BRD für menschenrechtswidrig.
Die letztliche Entscheidungsgewalt liegt nun beim Kultusministerium und wird noch erwartet. "Die Entscheidung von Frau Schavan muss klar sein, sie kann nur in der Einstellung von Michael Csaszkóczy enden. Alles andere würde nur zu Zweifeln an der Verfassungstreue der Landesregierung führen", so Vogel.
Desweiteren fordern die Studierendenvertretungen das Land Baden-Württemberg dazu auf, die rechtlichen Grundlagen für den "Radikalenerlass" aus dem Landesrecht zu streichen. "Wir werden auch an den Hochschulen für die Einstellung von Michael Csaszkóczy Unterschriften sammeln", so der Beschluss der LAK.