Presseerklärung der GEW Hessen

26.06.2006

Michael Csaszkóczy klagt auf Einstellung in den hessischen Schuldienst

GEW Hessen unterstützt das Vorgehen gegen das Berufsverbot


Frankfurt (gew). Am 1. August 2005 beantragte der Heidelberger Realschullehrer Michael Csaszkóczy die Einstellung in den hessischen Schuldienst. Am 25. August erhielt der Bewerber zunächst eine verbindliche Einstellungszusage des Staatlichen Schulamts des Kreises Bergstraße/Odenwald. Überraschend wurde Csaszkóczy noch am Tag seines Dienstantritts zum neuen Schuljahr vom Staatlichen Schulamt mitgeteilt, dass seine Einstellung aufgrund seines Engagements gegen Rechtsextremismus und seiner Mitgliedschaft in der Antifaschistischen Initiative Heidelberg (AIHD) abgelehnt werde. Im Jahr 2004 hatte die damalige baden-württembergische Kultusministerin Annette Schavan bereits ein Berufsverbot gegen den Realschullehrer verhängt und damit die deutsche Berufsverbotspraxis der 70er Jahre wiederbelebt. Auch Hessen lehnt die Einstellung von Csaszkóczy ab, obwohl man ihm weder ein persönliches Fehlverhalten noch irgendeine strafbare Handlung zur Last legen kann. Auch während seines Referendariates wurden keinerlei Beanstandungen an seiner Arbeit laut. Trotzdem darf er auch in Hessen nicht unterrichten. "Dies ist sowohl rechtsstaatlich als auch politisch eine unhaltbare Entscheidung", kritisiert Carmen Ludwig, stellvertretende Landesvorsitzende der GEW Hessen. Sie weist darauf hin, dass bereits 1995 der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte diese Praxis als Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verurteilt hat.

Gegen den Bescheid des Schulamts hat Csaszkóczy am 4. April 2006 Widerspruch eingelegt. Am 7. Juni hat das Staatliche Schulamt nun diesen Widerspruch zurückgewiesen, allein nach Aktenlage, ohne dass auch nur eine persönliche Anhörung Csaszkóczys stattgefunden hat. Das Berufsverbot gegen einen Lehrer, der sich vehement gegen Aktivitäten von Neonazis engagiert, stützt sich im Wesentlichen auf die fragwürdigen Einschätzungen des Verfassungsschutzes, der anlässlich des NPD-Verbotsverfahrens unter Beweis gestellt hat, wie tief er selbst mit der rechtsextremen Szene verstrickt ist. Ein solcher Geheimdienst ist denkbar ungeeignet in einem sochen Fall zum Herrn des Verfahrens gemacht zu werden. Aktuell wird Csaszkóczy jetzt zusätzlich vor allem vorgeworfen, dass er sich gemeinsam mit der GEW gegen das über ihn verhängte Berufsverbot in Baden-Württemberg öffentlich zur Wehr setzt. Dies lasse weiterhin Zweifel an seiner Verfassungstreue aufkommen. Eine diffamierende Haltung der AIHD unserem Staat gegenüber, von der ein Lehrer sich zu distanzieren habe, sieht das Schulamt insbesondere in ihrer Einschätzung, es habe Kontiunuitäten zwischen Nationalsozialismus und BRD gegeben. Das Schulamt macht hier aus einer unstrittigen historischen Wahrheit eine Difamierung des Staates.

Ist ein Geschichtslehrer also verpflichtet, sich von den historischen Tatsachen zu distanzieren?

"Ich habe heute auch in Hessen Klage gegen dieses Berufsverbot erhoben, um als Lehrer in den Hessischen Landesdienst eingestellt zu werden", erklärte Csaszkóczy zusammen mit seinem Heidelberger Anwalt Martin Heiming.