27.04.05: GEW-Gewerkschaftstag gegen Berufsverbot


Oettinger soll Berufsverbot in Baden-Württemberg aufheben lassen


Erfurt – Der Gewerkschaftstag der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) hat am Mittwoch (27.04.) in Erfurt die Aufhebung des Berufsverbots für den Heidelberger Realschullehrer Michael Csaszkóczy verlangt. "Der neue Ministerpräsident Günther Oettinger steht für mehr Dialog und Toleranz. Er sollte deshalb ein Zeichen gegen Diskriminierung setzen und Csaszkóczy in den Schuldienst übernehmen", sagte in Erfurt der baden-württembergische GEW-Landesvorsitzende Rainer Dahlem.


Seit 2004 wird Csaszkóczy die Einstellung in den Schuldienst in den Schuldienst verweigert, weil dieser sich für eine Antifaschistische Initiative in Heidelberg engagiert. Baden-Württemberg ist das einzige Bundesland, das die Berufsverbotspraxis aus den 70er Jahren wiederbelebt.


Bis heute Mittag (27.04) beraten die 432 Delegierten des 25. Gewerkschaftstages weitere Anträge. Baden-Württemberg stellt mit 48 Delegierten die zweitgrößte Gruppe auf dem Kongress.


1.7 Beschluss gegen Berufsverbot

Antragsteller: LV Baden-Württemberg


Die GEW bekräftigt ihre Beschlüsse gegen Berufsverbote. Sie wendet sich auf das Entschiedenste gegen eine erneute Diskriminierung von Kolleginnen und Kollegen, die ihr Grundrecht auf Meinungs- und Vereinigungsfreiheit ausüben. Sie verurteilt das Vorgehen des baden- württembergischen Kultusministeriums, den Realschullehrer Michael Csaszkóczy aus politischen Gründen nicht in den Schuldienst zu übernehmen.


Weg mit dem Berufsverbot für Michael Csaszkóczy!

Gemeint sind wir alle!



Begründung:

Seit Anfang des Jahres 2004 wird dem Heidelberger Realschullehrer Michael Csaszkóczy aus politischen Gründen die Einstellung in den Schuldienst des Landes Baden- Württemberg verweigert. Über mehr als 12 Jahre hinweg wurde Csaszkóczy vom Verfassungsschutz überwacht. Für das Berufsverbot ausschlaggebend war seine Mitgliedschaft in der Antifaschistischen Initiative Heidelberg, von der er nicht bereit war, sich zu distanzieren. Damit wird die grundrechtswidrige Berufsverbotepraxis der BRD aus den

70er Jahren wiederbelebt.