Presseerklärung
der GEW Baden-Württemberg, 28.04.2009
Landesregierung muss 32.000
Euro für Berufsverbot zahlen
GEW-Gewerkschaftstag: „Schallende
Ohrfeige für Landesregierung“
Karlsruhe/Nürnberg – Die 500
Teilnehmer/innen des Gewerkschaftstags der Bildungsgewerkschaft GEW nennen das heutige
Urteil (28.04.) des Landgerichts Karlsruhe eine „schallende Ohrfeige für die
Landesregierung Baden-Württemberg“. Der Realschullehrer Michael Csaszkóczy soll
für sein vierjähriges Berufsverbot und den damit verbundenen Verdienstausfall
eine Entschädigung von 32.000 Euro erhalten.
„Es ist peinlich für die CDU/FDP-Landesregierung, dass
ein Gericht entscheiden muss, dass sie anders denkende Lehrerinnen und Lehrer
aushalten muss. Für Schulen in einer Demokratie ist das eine Selbstverständlichkeit.
Das Urteil ist Politikunterricht für Ministerpräsident Günther Oettinger und
Kultusminister Helmut Rau“, sagten Ulrich Thöne, Bundesvorsitzender und Doro Moritz, Landesvorsitzende
der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) am Dienstag (28.04) in Nürnberg.
Anfang 2004
wurde unter der heutigen Bundesbildungsministerin Annette Schavan (CDU) dem
Heidelberger Realschullehrer Michael Csaszkóczy aus politischen Gründen die
Einstellung in den Schuldienst des Landes Baden-Württemberg verweigert. Als
Grund wurde sein Engagement in einer antifaschistischen Initiative genannt. Im
September 2005 hat sich Hessen dieser Maßnahme angeschlossen und Csaszkóczy
eine bereits zugesagte Stelle verweigert. Die GEW-Landesverbände Baden-Württemberg
und Hessen sowie der Gewerkschaftstag im Jahr 2005 haben sich mit zahlreichen
Initiativen für die Aufhebung des Berufsverbots eingesetzt.
Das oberste Verwaltungsgericht in
Baden-Württemberg hat am 14. März 2007 entschieden, dass Csaszkóczy zu Unrecht die
Einstellung verweigert wurde. Seit Herbst 2007 darf Csaszkóczy wieder an einer Realschule in
Baden-Württemberg unterrichten.
In Nürnberg findet noch bis
Mittwoch der alle vier Jahre stattfindende Gewerkschaftstag GEW statt.