Pressemitteilung der GEW Baden-Württemberg PM 48/07: 13. Juli 2007 Berufsverbot: Ignoriert das Kultusministerium Gerichtsurteil? Anhörung im Regierungspräsidium Karlsruhe ohne Ergebnis Karlsruhe – „Offenbar will das Kultusministerium sich über ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs hinweg setzen und das rechtswidrige Berufsverbot gegen den Heidelberger Realschullehrer Michael Csaszkóczy nicht aufheben. Baden-Württemberg sollte endlich einen Schlussstrich unter das Thema Berufsverbot und den Rückfall in eine unrühmliche Politik der 70er Jahre ziehen und ihn im September einstellen“, sagte am Freitag (13.07.) in Stuttgart Rainer Dahlem, Landesvorsitzender der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW). Michael Csaszkóczy wurde heute (13.07.) bei einem Gespräch im Regierungspräsidium Karlsruhe mit ähnlichen Vorwürfen wie bereits vor drei Jahren konfrontiert, obwohl der Verwaltungsgerichtshof Mannheim am 14. März 2007 festgestellt hatte, dass Csaszkóczy zu Unrecht die Einstellung verweigert wurde. Der Pädagoge wurde zu der Anhörung wegen angeblich immer noch "offener Fragen zu seiner politischen Treuepflicht" einbestellt. Die Entscheidung über die Einstellung soll offenbar erst am Ende der Sommerferien im Kultusministerium getroffen werden. Seit Anfang 2004 wird dem Heidelberger Realschullehrer Michael Csaszkóczy aus politischen Gründen die Einstellung in den Schuldienst des Landes Baden-Württemberg verweigert. Im September 2005 hat sich Hessen dieser Maßnahme angeschlossen und Csaszkóczy eine bereits zugesagte Stelle verweigert. In Hessen findet am 2. August 2007 eine Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Darmstadt statt. Bereits 1995 hatte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die deutsche Berufsverbotspraxis als Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verurteilt. Infos im Internet: www.gew-bw.de und www.gegen-berufsverbote.de