PM 25/06: 13. März 2006
Berufsverbot: Jetzt ist zuerst die Politik gefragt
Verwaltungsgericht weist Klage gegen Berufsverbot ab
Stuttgart – Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat heute (13.03.) die Klage des Heidelberger Lehrers Michael Csaszkóczy gegen sein Berufsverbot abgewiesen. „Wir werden Csaszkóczy auch weiterhin bei seinem Kampf für Meinungsfreiheit unterstützen. Zuerst ist aber jetzt die Politik gefragt. Wir erwarten von Ministerpräsident Günther Oettinger und Kultusminister Helmut Rau noch vor der Landtagswahl am 26. März eine klare Aussage, ob sie dieses undemokratische und antiquierte Mittel ihrer Amtsvorgänger weiter anwenden wollen. Es darf nicht sein, dass Lehrerinnen und Lehrer bei politischem Engagement mit Sanktionen rechnen müssen“, sagte am Montag (13.03.) in Stuttgart Rainer Dahlem, Landesvorsitzender der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW).
Seit 2004 wird Csaszkóczy der Eintritt in den Schuldienst verwehrt, obwohl es keine Hinweise gibt, dass er als Referendar gegen das Neutralitätsgebot für Lehrkräfte verstoßen habe. Ihm wird nur seine Mitgliedschaft in einer Antifaschistischen Initiative in Heidelberg zum Vorwurf gemacht. Das Bundesland Hessen schloss sich 2005 diesem Verbot an.
Der 1972 beschossene Radikalenerlass war in den 70er Jahren Grundlage für etwa 10.000 Berufsverbote vor allem gegen Lehrer/innen und Postbeamte. Drei Millionen Menschen wurden damals auf ihre Verfassungstreue überprüft. 1995 wurden Berufsverbote vom Europäischen Gerichtshof für menschenrechtswidrig erklärt. In Baden-Württemberg gab es zwischen 1983 und 1993 noch zwölf Ablehnungen für Lehramtsbewerber aus politischen Gründen, danach war Csaszkóczy der einzige Fall. Die GEW unterstützt Csaszkóczy bei seiner Klage und will erreichen, dass die rechtlichen Grundlagen des so genannten „Radikalenerlasses“ aus dem Landesrecht gestrichen werden.
Weitere Informationen: www.gew-bw.de