Auf der Landesdelegiertenversammlung (LDV) der GEW Baden-Württemberg
wurde am 18. März 2004 folgender von der GEW Rhein-Neckar/HD
eingereichter Dringlichkeitsantrag zum Thema Berufsverbot beschlossen:
1) Die LDV der GEW Baden-Württemberg bekräftigt die GEW-Beschlüsse gegen
Berufsverbote. Sie wendet sich auf das Entschiedenste gegen eine erneute
Diskriminierung von KollegInnen, die ihr Grundrecht auf Meinungs- und
Vereinigungsfreiheit ausüben.
2) Die GEW fordert das Land Baden-Württemberg auf, die rechtlichen
Grundlagen für den sogenannten "Radikalenerlass" endlich aus dem
Landesrecht zu streichen.
3) Die GEW wird betroffene KollegInnen politisch gegen Berufsverbote
unterstützen und ihren Mitgliedern Rechtsschutz gewähren.