Presseerklärung der GEW, 06.09.2005
"Bouffier unterstützt Schavans ‚Hexenjagd'"
****Berufsverbot: Michael Csaszkóczy soll kein
Lehrer werden****
*Frankfurt a.M.* - "Es ist eine
Schande für den Rechtstaat: Hessens Innenminister Volker
Bouffier setzt die ,Hexenjagd' der baden-württembergischen
Kultusministerin Annette Schavan (beide CDU) fort. Offenbar hat das
Bouffier-Ministerium dem Realschullehrer Michael Csaszkóczy
Berufsverbot erteilt", sagte Ulrich Thöne, Vorsitzender der
Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW),am Dienstag in
Frankfurt a.M..
"Die GEW weist das Wiederaufleben der
Berufsverbotspraxis zurück. Wir fordern die hessische
Landesregierung auf, Csaszkóczy sofort als Lehrer
einzustellen. Er hat sich als qualifiziertester Bewerber für die
Stelle erwiesen, dienstliche Verfehlungen oder Straftaten werden ihm
nicht vorgeworfen", unterstrich Thöne. Er berief sich bei
seiner Forderung auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes
(EuGH) für Menschenrechte, der 1995 die Berufsverbotspraxis in
der Bundesrepublik als Verstoß gegen die Grundrechte auf
Meinungs- und Vereinigungsfreiheit gerügt hatte. Der sog.
"Radikalenerlass" aus den 70er Jahren, für den der
damalige Bundeskanzler Willy Brandt (SPD) verantwortlich zeichnete,
ist formal nie aufgehoben worden.
*Info:* Csaszkóczy
hatte mit Datum vom 25. August eine schriftliche Einstellungszusage
des Staatlichen Schulamtes Kreis Bergstraße und Odenwaldkreis
als Lehrer an einer Schule in Heppenheim erhalten (s. Anlage). Der
entsprechende Arbeitsvertrag, der bis zur Verbeamtung abgeschlossen
wird, kam jedoch nicht bei der Schule an. Laut Schulamt ist es vom
hessischen Innenministerium telefonisch angewiesen worden, den
Vertrag nicht unterschreiben zu lassen. Nach Auffassung der GEW ist
aber bereits ein mündlicher Arbeitsvertrag zustande gekommen,
auf Grund dessen Csaszkóczy in der vergangenen Woche seine
Arbeit aufnehmen wollte – bei Arbeitsantritt aber wegen des
fehlenden schriftlichen Vertrages wieder nach Hause geschickt werden
musste.
Schavan hatte im August 2004 Berufsverbot gegen
Csaszkóczy verhängt. Sie begründete dies mit der
Mitgliedschaft des Lehrers in der Antifaschistischen Initiative
Heidelberg (AIHD). Nach der Ablehnung des Widerspruchs Csaszkóczys
gegen Schavans Maßnahme, hat dieser Klage beim
Verwaltungsgericht in Karlsruhe erhoben. Die Verhandlung steht noch
aus.
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