Presseerklärung der GEW, 06.09.2005

"Bouffier unterstützt Schavans ‚Hexenjagd'"


****Berufsverbot: Michael Csaszkóczy soll kein Lehrer werden****

*Frankfurt a.M.* - "Es ist eine Schande für den Rechtstaat: Hessens Innenminister Volker Bouffier setzt die ,Hexenjagd' der baden-württembergischen Kultusministerin Annette Schavan (beide CDU) fort. Offenbar hat das Bouffier-Ministerium dem Realschullehrer Michael Csaszkóczy Berufsverbot erteilt", sagte Ulrich Thöne, Vorsitzender der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW),am Dienstag in Frankfurt a.M..

"Die GEW weist das Wiederaufleben der Berufsverbotspraxis zurück. Wir fordern die hessische Landesregierung auf, Csaszkóczy sofort als Lehrer einzustellen. Er hat sich als qualifiziertester Bewerber für die Stelle erwiesen, dienstliche Verfehlungen oder Straftaten werden ihm nicht vorgeworfen", unterstrich Thöne. Er berief sich bei seiner Forderung auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) für Menschenrechte, der 1995 die Berufsverbotspraxis in der Bundesrepublik als Verstoß gegen die Grundrechte auf Meinungs- und Vereinigungsfreiheit gerügt hatte. Der sog. "Radikalenerlass" aus den 70er Jahren, für den der damalige Bundeskanzler Willy Brandt (SPD) verantwortlich zeichnete, ist formal nie aufgehoben worden.

*Info:* Csaszkóczy hatte mit Datum vom 25. August eine schriftliche Einstellungszusage des Staatlichen Schulamtes Kreis Bergstraße und Odenwaldkreis als Lehrer an einer Schule in Heppenheim erhalten (s. Anlage). Der entsprechende Arbeitsvertrag, der bis zur Verbeamtung abgeschlossen wird, kam jedoch nicht bei der Schule an. Laut Schulamt ist es vom hessischen Innenministerium telefonisch angewiesen worden, den Vertrag nicht unterschreiben zu lassen. Nach Auffassung der GEW ist aber bereits ein mündlicher Arbeitsvertrag zustande gekommen, auf Grund dessen Csaszkóczy in der vergangenen Woche seine Arbeit aufnehmen wollte – bei Arbeitsantritt aber wegen des fehlenden schriftlichen Vertrages wieder nach Hause geschickt werden musste.

Schavan hatte im August 2004 Berufsverbot gegen Csaszkóczy verhängt. Sie begründete dies mit der Mitgliedschaft des Lehrers in der Antifaschistischen Initiative Heidelberg (AIHD). Nach der Ablehnung des Widerspruchs Csaszkóczys gegen Schavans Maßnahme, hat dieser Klage beim Verwaltungsgericht in Karlsruhe erhoben. Die Verhandlung steht noch aus.

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