Innenminister Volker Bouffier: GEW muss sich von diffamierenden Äußerungen zum Verfassungsschutz distanzieren

27.06.2006 - Pressemitteilung

Wiesbaden - Hessens Innenminister Volker Bouffier fordert die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) auf, sich von ihren jüngsten Äußerungen zum Verfassungsschutz zu distanzieren und sich bei den Mitarbeitern des Verfassungsschutzes zu entschuldigen. "Wer behauptet, der Verfassungsschutz sei mit der rechtsextremen Szene verstrickt, beleidigt ein für unser Land außerordentlich wichtiges Sicherheitsorgan", sagte der Minister. Die GEW stelle sich mit dieser Entgleisung ein schlechtes Zeugnis aus und verspiele damit auch den letzen Rest von Seriosität, so Bouffier.

Zugleich machte Hessens Innenminister Volker Bouffier deutlich, dass er die Einstellung der GEW zu staatlichen Institutionen wie dem Verfassungsschutz nicht akzeptieren könne: "Die GEW ist eine Interessensvertretung für Lehrer; sie hat deshalb eine besondere Verantwortung gegenüber ihren Mitgliedern, aber auch gegenüber Schülern und deren Eltern." Mit ihrer Äußerung zum Verfassungsschutz leiste die GEW einem Berufsstand, der jungen Menschen sachlich und objektiv Wissen vermitteln soll, "einen Bärendienst", so Bouffier. "Was sollen Schüler und Eltern denken, wenn sie diese Diffamierungen gegenüber einer staatlichen Institution lesen?" fragt sich der Minister weiter.

Hessens Innenminister rät den Verantwortlichen der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, "ihr Verhältnis zum demokratischen Staat Bundesrepublik Deutschland und seinen Einrichtungen zu überprüfen". Nicht erst die unsinnige Debatte der GEW zur deutschen Nationalhymne habe gezeigt, dass hier dringend Nachholbedarf bestehe, so der Minister abschließend.

Zum Hintergrund:

Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, Landesverband Hessen, hat am gestrigen Tag (26. Juni 2006) eine Presseerklärung veröffentlicht, in der sie sich mit der verweigerten Einstellung eines Realschulschullehrers beschäftigt. In dieser Erklärung wird wörtlich behauptet: "…Das Berufsverbot gegen einen Lehrer, der sich vehement gegen die Aktivitäten von Neonazis engagiert, stützt sich im Wesentlichen auf die fragwürdigen Einschätzungen des Verfassungsschutzes, der anlässlich des NPD-Verbotsverfahrens unter Beweis gestellt hat, wie tief er selbst mit der rechtsextremen Szene verstrickt ist. Ein solcher Geheimdienst ist denkbar ungeeignet, in einem solchen Fall zum Herrn des Verfahrens gemacht zu werden…"