Tagesspiegel, 11.09.2005


Hopp hopp hopp...

Berufsverbote Stopp


Das war eine von vielen Parolen, mit denen in den 70er Jahren in Deutschland demonstriert wurde. Denn der Staat überprüfte Millionen auf ihre politische Gesinnung – viele verloren ihren Job. Bis 1995 ein europäisches Gericht einschritt. Doch jetzt gibt es einen neuen Fall.


Von Andreas Austilat


Vielleicht wäre der Fall ja bekannter, wenn einem der Name leichter über die Lippen ginge. Denn Michael Csaszkóczy könnte Geschichte machen -ein bisschen wenigstens.

Csaszkóczy, das klingt gesprochen so ähnlich wie der französische Innenminister Sarkozy, wurde in Heidelberg geboren. Dort hat er Deutsch, Kunst und Geschichte studiert und sich 17-mal die Ohren piercen lassen. Dort legte er 2003 sein Examen ab, strebte er das Amt des Lehrers an. Und mit Sicherheit wäre er es auch geworden, wenn der Verfassungsschutz nicht Bedenken angemeldet hätte. Weil sich Csaszkóczy für die „antifaschistische Initiative Heidelberg" engagiert. Die nämlich gilt als linksextremistisch.



Baden-Württembergs Kultusministerin Annette Schavan ließ den Mann zur Anhörung laden, um zu klären, ob er ein Verfassungsfeind sei. Das war nicht so einfach, strafrechtlich hatte sich Csaszkoczy noch nie etwas vorwerfen lassen müssen. Doch die Heidelberger Antifaschisten sprechen von „den herrschenden Unterdrückungsverhältnissen" und betrachten Militanz als legitim im Kampf gegen Neonazis. Und da sah die Schulbehörde Klärungsbedarf, wie er das denn meine.

Csaszkoczy argumentierte mit dem Duden. Militanz, so heiße es da, sei nichts anderes als eine kämpferische Haltung. Dem mochte die Schulverwaltung nicht folgen, abgelehnt wegen Verfassungsfeindlichkeit, hieß ihr Verdikt. Aber der verhinderte Lehrer reichte vor einem Jahr Klage ein beim Verwaltungsgericht in Karlsruhe. Und eigentlich hätte die Sache inzwischen entschieden sein sollen. Aber es ist kein Termin in Sicht, jedenfalls nicht im Jahr 2005.

Der heute 35jährige wird warten müssen. Ein Gericht wird zu klären haben, ob von ihm die Treue zur Verfassung zu erwarten ist, zu der ein Beamter in Deutschland verpflichtet ist - der erste Fall seit zehn Jahren. Und derweil macht ein böses Wort die Runde: Berufsverbot. Ein Wort, das für die einen kommunistische Propaganda war, für die anderen ein unglückliches, wenn nicht schändliches Kapitel bundesdeutscher Geschichte.

Begonnen hat dieses Kapitel 1972 mit Willy Brandt. Der war damals Bundeskanzler und rief die Ministerpräsidenten der Länder zu einer Runde zusammen, die dann jenen Beschluss fasste, der als Radikalenerlass bekannt wurde. Aber für Uwe Scheer fing die Geschichte erst 1983 an. Für ihn ein wenig überraschend, denn Scheer war der erste Zollobersekretär, der unter Radikalismus-Verdacht geriet. Außerdem war er Hamburger, und in Hamburg hatte der sozialdemokratische Bürgermeister Klose inzwischen Bedenken geäußert: „Es ist nicht Aufgabe des Verfassungsschutzes, Gesinnungen zu erforschen." Klose forderte deshalb schon Bürgermeister Klose inzwischen Bedenken geäußert: „Es ist nicht Aufgabe des Verfassungsschutzes, Gesinnungenzu erforschen." Klose forderte deshalb schon Ende der 70er: „Wir müssen die schreckliche Diskussion über die Extremisten im öffentlichen Dienst beenden." Scheer aber war Bundesbeamter, sein Vorgesetzter der Finanzminister im Kabinett Helmut Kohl, und der war gerade angetreten, „die geistig-moralische Wende" zu schaffen.


Jedenfalls stand eines Morgens der Hauptzollamtsvorsteher persönlich vor Scheer und händigte ihm eine Einladung zur Anhörung aus. Es bestünden ernste Zweifel an Scheers Verfassungstreue. Zweifel, das konnte damals eine Menge bedeuten. Etwa die Teilnahme an einer ungenehmigten Demonstration, vor allem wenn sie in Krawallen endete. Die 80er waren die Zeit der Massenproteste um Atomkraftwerke wie Brokdorf bei Hamburg oder die Startbahn West am Frankfurter Flughafen. Es konnte aber auch sein, dass sich jemand verdächtig machte, weil sein Auto vor irgendeinem linken Veranstaltungslokal gesichtet wurde. Und die Gefangenenhilfsorganisation Amnesty International beschwerte sich sogar in einem offenen Brief, dass immer mehr Bürger nicht einmal wagten, mit ihrer Unterschrift auch nur für die Abschaffung der Folter in aller Welt einzutreten. Weil sie Angst hätten, das würde ihnen irgendwann Nachteile einbringen.

Scheer hatte an vielen Demonstrationen teilgenommen. Zum Beispiel in Frankfurt Ende der 60er Jahre gegen die Notstandsgesetze. Hans Eichel erinnerte sich einmal in einer Talkrunde, in seinen wilden Jahren auch auf solch einer Demonstration gewesen zu sein. Heute ist Eichel als Bundesfinanzminister der Vorgesetzte aller Zöllner. Scheer wurde nicht wegen einer Demonstration vorgeladen, er hatte auf einer Liste der DKP für das Bezirksparlament in Hamburg-Wandsbek kandidiert.

Die 1968 gegründete Deutsche Kommunistische Partei brachte es bundesweit nie auf mehr als 0,3 Prozent. Doch ihre ideologische Nähe zur DDR machte die DKP zu einem besonderen Risiko in Zeiten des Kalten Kriegs. Und keiner sagte das so deutlich wie Alfred Dregger, 1982 Fraktionsvorsitzender der CDU: „Nicht die Einzelkämpfer des Marxismus-Leninismus stellen eine Gefahr für die freiheitliche Demokratie unseres Landes dar, sondern die organisierten Verfassungsfeinde und zwar die disziplinierten mehr als die Chaoten."

3 500000 Kandidaten wurden in den 70er und 80er Jahren auf ihre Verfassungstreue überprüft, gegen 11000 wurde ein Verfahren eingeleitet. Am Ende wurden 1250 Bewerber abgelehnt und 265 Beamte aus dem öffentlichen Dienst entlassen. Der größte Teil, etwa zwei Drittel, gehörte der DKP an.

Den Radikalenerlass des Jahres 1972 hält der Berliner Historiker Dominik Rigoll, der an einer Dissertation zum Thema arbeitet, denn auch für eine Art kleines Verbot der DKP, „weil das große nicht zu haben war." Einerseits, weil man befürchten musste, vor dem Bundesverfassungsgericht zu unterliegen, andererseits war es vor dem Hintergrund der Verhandlungen um die Ostverträge nicht opportun, die DKP zu verbieten. Also erinnerte der Radikalenerlass an die bestehende Treue-pflicht der Beamten. Berufen werden sollte nur, „wer die Gewähr dafür bietet, dass er jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt", und zwar im Dienst ebenso wie privat.

Außerdem führte der Beschluss noch einen neuen Begriff ein: den der Verfassungsfeindlichkeit. Bei Beamten, die Mitglieder „'in einer Organisation verfassungsfeindlicher Zielsetzung" sind, war künftig zu prüfen, „ob die Entfernung aus dem öffentlichen Dienst anzustreben ist".

Wer aber ist verfassungsfeindlich? Darüber bestand Unsicherheit, denn verfassungsfeindlich bedeutete nicht, dass es sich um eine verbotene Partei handelte. Und was heißt „anzustreben"? Reicht die Mitgliedschaft oder braucht es noch mehr? Das durch die Parteimitgliedschaft ausgedrückte innere Bekenntnis reicht aus, befand 1975 das Bundesverwaltungsgericht. Mitgliedschaft ist nur ein Stückchen vom Ganzen, urteilte im gleichen Jahr das Bundesverfassungsgericht, unterließ es aber klarzustellen, wie entscheidend dieses Stückchen sein konnte.

Das Urteil fachte den Sammeleifer des Verfassungsschutzes erst richtig an, glaubt der Hamburger Rechtsanwalt Klaus Dammann, der seit 1976 zahlreiche Mandanten zu Anhörungen begleitete. Immerhin ging es doch darum, weitere Stückchen zusammenzutragen. Verfassungsrichter Martin Hirsch verteidigte dagegen den Spruch, an dem er selbst mitgewirkt hatte. Zugleich warnte auch er, dass der Versuch, aus zurückliegenden Erkenntnissen des Verfassungsschutzes auf das künftige Verhalten eines Bewerbers zu schließen, „die politische Atmosphäre vergiften könne". Tatsächlich schlugen die Wogen hoch. Als 1979 der Fußballprofi Ewald Lienen, damals Borussia Mönchengladbach und heute Trainer von Hannover 96, für „die vollständige Beseitigung des Berufsverbots" warb, wollte Mönchengladbachs Ratsherr Werner Wolf schon seine Ehrenkarte zurückgeben, „weil er solchen Leuten keinen Beifall spenden könne".

Uwe Scheer wohnt heute noch in derselben Wohnung in derselben Plattenbausiedlung in Hamburg-Steilshoop. Die Rüschengardinen, die Begonien auf dem Fensterbrett, die blaue Sitzgruppe, die Schrankwand, all das sieht nicht nach Umsturz aus, wirkt eher ein bisschen bieder. Das war die DDR ja auch.

Wie überprüft man Verfassungstreue? Der Beamte, der 1983 die Anhörung leitete, fragte Scheer, wie es den: dessen Frau so ginge. Dann kam er zur Sache: „Lesen Sie die Zeitung der DKP ‚Unsere Zeit’?“ Und noch ein bisschen direkter: „Sind Sie Mitglied der DKP?“ Es folgten weitere Anhörungen, dann, 1985, vor Ende des Verfahrens, die Suspendierung. Scheer wurde nach Hause geschickt mit 75 Prozent seiner Bezüge.

Er kochte Ravioli, wenn die beiden Kinder aus der Schule kamen, engagierte sich als Elternsprecher und in der Gewerkschaft, nur arbeiten 'durfte er nicht. Als 1989 erst die Mauer zerfällt, dann die DDR und eigentlich auch die DKP, schöpfte er wieder Hoffnung. Unter anderem, weil Wolfgang Schäuble damals im Fernsehen auf die Frage, was denn nun mit den Berufsverboten werde, gesagt habe, „wir finden eine Lösung".

Was ist das für ein Gefühl, wenn man einfach nur wartet - auf einen Prozess, der nicht kommt? „Nicht so schön", sagt Scheer. Wahrscheinlich war die Frage nicht besonders gut. Neun Jahre nach Beginn des Verfahrens, am 1. Dezember 19 92, bot man ihm an, wenn er den Dienst quittierte, dann dürfte er seinen Job als Angestellter weitermachen. Der Beamte fand das zwar merkwürdig, dass er als Angestellter eine geringere Bedrohung darstellen sollte, fürchtete gar, man würde ihn austricksen. Aber was sollte er anderes tun, der gelernte Zöllner?

Sei ihm das nicht wie eine Degradierung vorgekommen? Ach was, sagt der kleine Mann mit dem silbergrauen Bart. Das sei doch die gleiche Arbeit gewesen wie vorher. Nur eben ohne Uniform. Doch die habe er als Beamter auch nicht immer getragen. Das ist der einzige Moment, in dem ihm seine Frau an diesem Nachmittag widerspricht. „Bis zum letzten Tag hast du die getragen."

Scheer wollte mehr als seinen Job zurück, er wollte die Rehabilitierung. Und die hat er bekommen. 2003, exakt mit dem Tag seiner Pensionierung, haben sie ihn wieder zum Beamten gemacht. „Für die dem deutschen Volke geleisteten Dienste spreche ich Ihnen Dank und Anerkennung aus", so steht es auf der Urkunde, die ihm der Bundesfinanzminister aushändigen ließ, 20 Jahre nach der Vorladung zur ersten Anhörung.

Wolfgang Repp musste auf diese Urkunde nur 18 Jahre warten. Dafür gab es für ihn kein Happy End. Repp war 1975 der erste Briefträger, der sich mit Zweifeln an seiner Verfassungstreue auseinander setzen musste. „Der Rote von der Post", ulkte der „Stern" damals über den Boten in einer Überschrift. „Bis dahin waren die meisten Betroffenen ja Lehrer", sagt Repp.

Das öffentliche Interesse an seinem Fall war damals groß. Ein kommunistischer Postbote, der den Staat gefährdet: Das machte das deutsche Wort Berufsverbot auch im Ausland bekannt. Ein SPD-Parteitag beschäftigte sich mit dem Radikalenerlass, Bundestagsabgeordnete schalteten sich ein. In Frankfurt erhielt 1975 der in Deutschland geborene französische Politologe Alfred Grosser den Friedenspreis des Deutschen Buchhandels - und übte in seiner Dankesrede Kritik: „Der Gedanke, es solle eine Gesinnungsprüfung mit abschließender Prognose über das zukünftige Benehmen des Geprüften geben, scheint mir (...) etwas absonderlich." Grosser sah die Gefahr woanders: Wenn schon Oberschülern klar sei, was sie zu unterlassen hätten, um später keine Schwierigkeiten zu bekommen, „dann vermeidet man weniger Gefahren für die Grundordnung, sondern verleitet eher junge Generationen zum Konformismus und Mitläufertum“

Repp war zwar besorgt, „ich war ja gerne Briefträger, der schönste Job, den ich mir vorstellen konnte, an der frischen Luft, kein Vorgesetzter, der ständig auftaucht und einem dreinredet." Die Anteilnahme an seiner Person schmeichelte ihm. Repp, damals dunkelhaarig mit keckem Musketier-Bärtchen, heute ein braungebrannter, drahtiger Mittfünfziger, überstand die Anhörung; trotz Zweifeln an seiner Verfassungstreue wurde er 1977 zum Beamten auf Lebenszeit ernannt. Ein Jahr später begann das Verfahren erneut. Es zog sich über die folgenden 15 Jahre hin. Repp wurde suspendiert, das Gehalt wurde ihm gekürzt, er durfte zurück, wurde erneut suspendiert, stand vor dem Bundesdisziplinargericht und schließlich vor dem Bundesverwaltungsgericht, bis das Verfahren wegen einer Krankheit unterbrochen werden musste.

Was macht ein Briefträger, der keine Briefe austragen darf? 1990 wurde ihm ein Job bei der IG Metall angeboten, natürlich in der Poststelle. Den musste er sich als Nebentätigkeit genehmigen lassen, weil er doch nur suspendiert war. 1993 hatte er alles satt, sogar die Solidaritätsbekundungen. „Ich wollte nicht mehr auf der Straße angesprochen werden, na, wie geht's denn?" Er bot an, freiwillig den Dienst zu quittieren. „Wenn ich es darauf angelegt hätte", sagt Repp, „ich war da wieder reingekommen", doch das sei nicht mehr seine Post gewesen. Und so kündigten sie sich gegenseitig die Treue auf, der Briefträger Repp und seine Post.

Um rehabilitiert zu werden, hätte er denselben Weg gehen müssen, wie DorotheaVogt. 1976, mit 27 Jahren, wurde die Französischlehrerin in den Schuldienst übernommen, 1979 Beamtin auf Lebenszeit. Dann aber, als sie 1981 beim Ordnungsamt Wilhelmshaven einen Infostand für die DKP anmeldete, bekam sie Ärger mit ihrem Dienstherrn. „Man fühlt sich an die Seite geschoben", erinnert sie sich heute, „obwohl doch gar nichts passiert war." Dorothea Vogt wurde zur öffentlichen Person, die sich dauernd rechtfertigen musste. Sie sagt das nicht, aber einen Teil der Schuld daran trägt die DKP, die jeden vom Berufsverbot Betroffenen zum Märtyrer machte, ob er wollte oder nicht. Denn nie zuvor und nie danach erfuhr die Partei eine derart große öffentliche Wahrnehmung.

Dorothea Vogt wurde suspendiert. Der Bürgermeister von Jever, Sozialdemokrat und Polizist, trat auf einer Solidaritätsveranstaltung auf und wurde dafür von seinem Dienstherrn ebenfalls zum Gespräch gebeten. Der Intendant der Landesbühne Wilhelmshaven engagierte sie als Mitarbeiterin und sah sich im Mittelpunkt einer Kampagne, die zur Kündigungswelle unter den Theaterabonnenten führte.

Als das oberste niedersächsische Disziplinargericht in Lüneburg ihre Entfernung aus dem öffentlichen Dienst billigte, führte das zur sofortigen Einstellung der Bezüge. Die DKP riet ihren Mitgliedern, nicht das Bundesverfassungsgericht anzurufen, weil sie fürchtete, solch ein Verfahren könnte mit dem Parteiverbot enden. Dorothea Vogt hielt sich nicht an diese Vorgabe. Sie ging 1990 nach Karlsruhe, um das höchste deutsche Gericht anzurufen. Einer ihrer beiden Verteidiger war Gerhard Schröder, der als niedersächsischer Oppositionsführer gerade im Landtagswahlkampf stand. Eines seiner Wahlversprechen lautete, die Praxis des Radikalenerlasses zu beenden.

Doch das Bundesverfassungsgericht hielt das Urteil aus Lüneburg für gerade noch hinnehmbar. Damit war Dorothea Vogt in Deutschland gescheitert, aber mit dieser Entscheidung war der Weg nach Straßburg frei. Und vor zehn Jahren, am 2 6. September 1995, stellte dort der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte mit zehn zu neun Stimmen fest, dass Meinungsfreiheit und das Recht auf Vereinigungsfreiheit auch für Beamte gelten, die Grundrechte des Einzelnen schwerer wiegen als der Anspruch des Staates, sich die Loyalität seiner Beamten zu sichern. Niedersachsen musste der Lehrerin 223 000 Mark Schadenersatz zahlen, der Bund die Kosten des Verfahrens tragen.

Heute ist Dorothea Vogt Leiterin der deutschen Schule in Paris und nach eigener Aussage selbst ein bisschen verwundert, dass die ganze Geschichte ihr bei der Bewerbung auf diese Stelle nicht geschadet habe. Uwe Scheer, der Zöllner, ist Pensionär und leitet die Ernst-Thälmann-Gedenkstätte in Hamburg. Wolfgang Repp, der Postbote, arbeitet immer noch für die IG Metall und ist nie entschädigt worden. Und Michael Csaszkoczy? Der hat sich kürzlich in Hessen beworben und ist auch da abgelehnt worden. Es nutzt ihm nichts, dass die Grüne Antje Vollmer - um nur ein Beispiel zu nennen - 1985 im „Spiegel"-Gespräch das Gewaltmonopol des Staates nicht ohne weiteres anerkennen , trotzdem Vizepräsidentin des Deutschen Bundestags werden durfte. Ihm ist klar, dass sein Fall anders liegt als der von Dorothea Vogt - weil er erst Beamter werden wollte. Weil der Straßburger Spruch die Praxis des Radikalenerlasses beendete, aber keinen Präzedenzfall schuf. Er will trotzdem klagen. Er weiß, dass dies ein langer Weg werden kann.