Darmstadt - Ein als linksextrem eingestufter Lehrer aus Heidelberg
hat im gerichtlichen Kampf um seine Einstellung in den Schuldienst
nach Baden-Württemberg auch in Hessen einen Teilerfolg errungen.
Das Land Hessen habe dem 37 Jahre alten Realschulpädagogen
Michael Csaszkóczy mit dem pauschalen Verdacht mangelnder
Verfassungstreue zu Unrecht die Einstellung verweigert, urteilte das
Verwaltungsgericht Darmstadt am Donnerstag. Die Schulbehörde
muss deshalb seine Bewerbung erneut prüfen.
Dagegen
lehnte das Gericht den Antrag des Lehrers für Deutsch, Kunst und
Geschichte ab, das Land zu seiner Einstellung zu verpflichten. Die
Vorsitzende Richterin Karin Wolski sagte zur Begründung: „Der
Dienstherr hat bei der Entscheidung über eine Einstellung ein
weites Organisationsermessen.“ Eine Berufung wurde nicht
zugelassen. Das Urteil entspricht weitgehend einer Entscheidung des
Verwaltungsgerichtshofs (VGH) Baden-Württemberg vom
März.
Regierungsoberrat Carsten Vaupel begründete
die Nichteinstellung mit der Mitgliedschaft des Klägers in der
„Antifaschistischen Initiative Heidelberg“ (AIHD). Die AIHD wird
vom Verfassungsschutz beobachtet.
Klägeranwalt Heiming
warf dem Land vor, seinen Mandanten niemals angehört und keine
Einzelfallprüfung vorgenommen zu haben, sondern nur mit den
Zielen der AIHD zu argumentieren. Das Gericht teilte diese
Auffassung: „Zweifel an der Verfassungstreue kann es nur auf
Grundlage einer Einzelfalluntersuchung geben“, sagte Richterin
Wolski. Für die ablehnenden Bescheide der Behörden habe es
daher keine zureichende Entscheidungsgrundlage gegeben.
Heiming
und Csaszkóczy werteten das Urteil am Donnerstag zwar als
Erfolg. Damit sei aber nicht gesichert, dass Csaszkóczy in
naher Zukunft hessische Schüler unterrichten werde. In Baden-
Württemberg sei der Pädagoge nach dem Urteil vom März
erst vor zwei Wochen erneut angehört worden. Die Entscheidung
über seine Einstellung in den Schuldienst stehe weiter aus. dpa