Antifa
darf nun doch unterrichten
Ein später Sieg: Michael Csaszkóczy wird in den Schuldienst übernommen. Lange
wollten die Behörden verhindern, dass der aktive Linksextreme vor Schüler
tritt. Sie zweifelten an seiner Verfassungstreue. Nach einem Gerichtsurteil
lenkten sie jetzt ein
VON
JOCHEN SCHÖNMANN
Der
mit einem Berufsverbot belegte Referendar Michael Csaszkóczy darf nun doch
den Schuldienst antreten. Am Dienstagabend bestätigte ein Sprecher des
baden-württembergischen Kultusministeriums,
dass der 37-Jährige ein
Einstellungsangebot für die Realschule in Eberbach am Neckar erhält. Für
den Linken, der sich bei der antifaschistischen
Initiative Heidelberg engagiert, ist es eine Erlösung.
„Das
ist ein guter Tag für alle Lehrer und
Schüler” sagte Csaszkóczy der taz. Jahrelang hatte sich das
Regierungspräsidium (RP) Karlsruhe geweigert, den unkonventionell gekleideten Lehrer mit den 3o Ringen im Ohr in den
Schuldienst zu übernehmen. Weil Csaszkóczy
in der Antifa „eine führende Rolle” einnehme, bestünden Zweifel an
seiner Verfassungstreue, so die Begründung. Der Realschullehrer hatte immer betont, mit den Mitteln des
Rechtsstaats gegen Unrecht und braune
Propaganda zu kämpfen.
Sogar
der Verfassungsschutz hatte ihn jahrelang beobachtet. Allerdings kam dabei nicht mehr heraus als eine von Csaszkóczy organisierte Demo, die den angemeldeten Weg nicht einhielt, und
eine Protestaktion vor einem Asylbewerberheim, bei der er für kurze Zeit in
Gewahrsam genommen wurde.
Maßgeblich
für den jetzigen Meinungsumschwung war nach
Angaben von Hansjörg Blessing,
dem
stellvertretenden Pressesprecher des Kultusministeriums, das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg
im März. In der Urteilsbegründung heißt es: „Das RP hat bei seiner für den
Kläger ungünstigen Prognose wesentliche Beurteilungselemente außer Acht gelassen.” Das Gericht wies die
Behörde an, den Fall erneut zu prüfen und dabei das einwandfreie Verhalten Csasz- während der Referendariatszeit und
sein privates Engagement für Kinder und Jugendliche stärker zu berücksichtigen. Der
37-Jährige war dafür von der Stadt Heidelberg für die Bürgermedaille
vorgeschlagen worden.
Das
Gericht betonte außerdem, dass die Teilnahme an Demonstrationen vom Grundgesetz geschützt sei. Dass dies in der
Begründung des RP überhaupt Erwähnung finde, sei „kaum nachzuvollziehen“. Csasz-
c: köczy selbst ist der Meinung, s; „dass dieses Urteil ohne die Soli- n
daritätsbewegung und die kritische Öffentlichkeit niemals zu stande gekommen
wäre.
Nun
darf er also unterrichten. Zunächst wird er im Angestelltenverhältnis arbeiten.
Dies sei aber normal für Referendare, die nicht auf regulärem Weg eine Stelle
bekommen, heißt es im al Ministerium. Csaszköczy habe die sichere Perspektive
der Verbeamtung. Seine Rektorin in Eberbach, Regine Sattler-Streitberg, hat ihn vor Jahren ausgebildet. „Ich schätze ihn“, sagt sie. „Es tut gut, zu sehen, dass er endlich eine
Chance bekommt.”