Trotz Bestnoten wollte Baden-Württemberg einen Lehrer nicht einstellen - weil er sich in der linken Szene engagierte. Nun erhält der Pädagoge Schadenersatz.
Ein
Heidelberger Realschullehrer erhält rund 33.000 Euro Schadenersatz, weil ihn
das Land Baden-Württemberg mit einem unzulässigen Berufsverbot belegt und
jahrelang nicht eingestellt hatte. Das entschied das Landgericht Karlsruhe in
einem am Dienstag verkündeten Urteil.
Demnach
war der linke Lehrer in der Antifaschistischen Initiative engagiert und musste
sich seine Einstellung in einem langwierigen Rechtsstreit erkämpfen. Weil das Verfahren
vom Stuttgarter Kultusministerium gesteuert worden sei, hafte das Land für den
Schaden, urteilten die Richter.
Das
Land hatte die Übernahme des Lehrers 2002 trotz Bestnoten abgelehnt, weil er
Mitglied der Antifaschistischen Initiative Heidelberg war, die vom Landesamt
für Verfassungsschutz als "linksextrem" eingestuft wird.
Der
Verwaltungsgerichtshof Baden-Württembergs hob diese Entscheidung schließlich im
März 2007 auf und verwies darauf, dass der Lehramtsbewerber sich in der
Jugendarbeit gegen rechte Gewalt engagiere und in Heidelberg deshalb für die
Verleihung der Bürgermedaille für Zivilcourage vorgeschlagen worden war. Der
Pädagoge war seit 1992 vom Verfassungsschutz beobachtet worden, konkrete Rechtsverstöße
konnten im aber nicht nachgewiesen werden.
Die
Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) nannte das Urteil "Politikunterricht"
für die baden-württembergische Landesregierung. Für sie sei es peinlich, wenn
ein Gericht entscheiden müsse, dass sie anders denkende Lehrerinnen und Lehrer
auszuhalten haben, erklärte die GEW. Für Schulen in einer Demokratie sei das eine
Selbstverständlichkeit.