Stuttgarter Zeitung, 22.03.2006
Berufsverbotsfall noch nicht zu Ende
KARLSRUHE (mh). Der erste Fall von
Berufsverbot nach mehreren Jahrzehnten beschäftigt weiter die
Justiz. Dem Heidelberger Realschullehrer wird wegen Mitgliedschaft in
einer Antifaschistischen Vereinigung die Übernahme in den
Schuldienst verweigert.
Das Karlsruher Verwaltungsgericht
hatte eine Klage Michael Csaszkóczys zurückgewiesen und
dies unter anderem mit einem "lebensfremden Idealismus" des
36-Jährigen begründet. Ein Beamter dürfe "mit
Augenmaß Kritik an Entscheidungen des Staates üben",
müsse sich jedoch von Gruppen, die die geltende
Verfassungsordnung angreifen und diffamieren "kompromisslos
distanzieren".
Dies hielten die Richter bei Michael
Csaszkóczy für "nicht gewährleistet". Denn
die Heidelberger Antifaschistische Initiative, in der er Mitglied
ist, verfolge mit ihrem Kampf für eine Welt ohne Rassismus und
Krieg zwar "ohne Zweifel verfassungsgemäße Ziele",
nach Informationen des Verfassungsschutzes richte sich dieser Kampf
jedoch nur "vordergründig gegen Rechtsextremismus", in
Wahrheit werde ein "gewaltbereiter Antifaschismus mit
systemüberwindender Stoßrichtung gepflegt". Damit
seien "die Grenzen einer legitimen Kritik unseres Staates und
seiner Verfassung haltlos überschritten", erklärten
die Richter.
Zwar halten sie den Pädagogen für einen
"engagierten Streiter gegen rechts", sein Einsatz für
eine friedliche Auseinandersetzung mit der Staatsmacht "schließen
eine tief greifende negative Einstellung gegenüber dem Staat und
seiner Verfassungsordnung nicht aus", formulierte das
Verwaltungsgericht. Wer aus "übersteigerter Sensibilität
für bestimmte positive Prinzipien" heraus staatliches
Handeln wegen möglicher Missstände grundsätzlich
ablehne oder bekämpfe, sei "als Beamter ungeeignet, weil er
die besondere politische Treuepflicht nicht garantieren" könne.
Michael Csaszkóczy will gegen das Urteil Berufung einlegen.