Stuttgarter Zeitung, 15.08.2006



Heidelberger Lehrer: VGH lässt Berufung zu

MANNHEIM (joe). Der Streit darüber, ob der Heidelberger Realschullehrer Michael Csaszkoczy in den Schuldienst darf oder nicht, geht in die nächste Runde. Wie die Pressestelle des Verwaltungsgerichtshofs in Mannheims mitteilte hat der 4. Senat des Gerichts die Berufung in dem Fall zugelassen, weil "ernstliche Zweifel" an der Richtigkeit des erstinstanzlichen Urteils bestünden.

Der Heidelberger Lehrer, der seit vielen Jahren zur links-autonomen Szene der Stadt gehört, hatte sich 2002 beim Karlsruher Oberschulamt um eine Anstellung beworben und sollte zunächst, auch auf Grund seiner guten Noten, Anfang des Jahres 2004 als Beamter auf Probe eingestellt werden. Dazu kam es aber nicht. Im August 2004 lehnten die Behörden Csaszkoczys Übernahme in den Schuldienst mit der Begründung ab, angesichts seiner Mitgliedschaft bei der Antifaschistischen Initiative Heidelberg bestünden Zweifel an seiner Verfassungstreue.

Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat die Entscheidung im März 2006 bestätigt. Die Heidelberger Initiative richte sich "nur vordergründig gegen Rechtsextremismus", in Wahrheit werde dort ein "gewaltbereiter Antifaschismus mit systemüberwindender Stoßrichtung gepflegt", stellten die Richter unter Hinweis auf Verfassungsschutzberichte fest. Dem Kläger selbst bescheinigten sie eine "übersteigerte Sensibilität für bestimmte positive Prinzipien". Auch wer aus einer solchen Haltung oder "aus lebensfremdem Idealismus heraus" den Staat verachte, sei als Beamter nicht geeignet, urteilten sie. Wann die Berufungsverhandlung anberaumt wird, ist offen. Ein Termin sei noch nicht absehbar, teilte die Pressestelle des VGH mit.