Berufsverbot auch in Hessen Lehrer findet keine Stelle HEIDELBERG. Nach den Behörden in Baden-Württemberg hat auch das hessische Kultusministerium die Übernahme eines Heidelberger Realschullehrers in den Schuldienst abgelehnt. Es bestünden Zweifel an dessen Verfassungstreue, heißt es zur Begründung. Von Johanna Eberhardt Im Sommer 2003 hat der Heidelberger Realschullehrer Michael Csaszkoczy das Staatsexamen abgelegt, seither sucht er, trotz guter Noten, vergebens eine Anstellung. Die baden-württembergischen Behörden hatten im August vorigen Jahres nach längerem Hin und Her die Übernahme des inzwischen 34-jährigen in den Schuldienst abgelehnt. Der Fall erregte Aufsehen, weil das Land erstmals nach zehn Jahren wieder Gebrauch vom so genannten Radikalenerlass machte. Das Kultusministerium begründete die Ablehnung der Einstellung, die in Abstimmung mit dem Innenministerium erfolgte, mit dessen Mitgliedschaft in der Antifaschistischen Initiative Heidelberg. Der Betroffene hat dagegen Klage beim Verwaltungsgericht Karlsruhe eingelegt. Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft unterstützt ihn dabei. Eine Entscheidung ist noch nicht abzusehen. Das Gericht habe mitgeteilt, dass es voraussichtlich dieses Jahr nicht mehr zu einem Abschluss des Verfahrens kommen werde, erklärte Csaszkoczys Anwalt auf Anfrage. Eigentlich hätte sein Mandant diese Woche seine neue Stelle an einer Realschule im hessischen Heppenheim antreten sollen, sagte der Jurist weiter. Ende vergangener Woche habe sein Vertrag unterschrieben werden sollen, doch dann habe das Kultusministerium in Wiesbaden offenbar in letzter Minute "die Notbremse gezogen". Auch das hessische Kultusministerium hat die Ablehnung Csaszkoczys mit dessen Mitgliedschaft in der Antifaschistischen Initiative begründet. Allein deren Einstufung durch den Verfassungsschutz als linksextremistisch lasse Zweifel an dessen Verfassungstreue aufkommen, sagte eine Sprecherin des Hauses. "Wer das Grundgesetz nicht achtet, hat in der Schule nichts verloren." Außerdem warf sie Csaszkoczy vor, er habe bei seiner Bewerbung in Hessen verschwiegen, dass er in Baden-Württemberg abgelehnt worden sei. Dem widersprach dessen Anwalt entschieden. Sein Mandant habe seine Vorgeschichte offen gelegt, die Schulleitung habe ihn gerade auch deshalb einstellen wollen.