Stuttgarter Zeitung, 07.09.2005
Berufsverbot auch in Hessen

Lehrer findet keine Stelle

HEIDELBERG. Nach den Behörden in Baden-Württemberg hat auch das
hessische Kultusministerium die Übernahme eines Heidelberger
Realschullehrers in den Schuldienst abgelehnt. Es bestünden Zweifel an
dessen Verfassungstreue, heißt es zur Begründung.

Von Johanna Eberhardt

Im Sommer 2003 hat der Heidelberger Realschullehrer Michael Csaszkoczy
das Staatsexamen abgelegt, seither sucht er, trotz guter Noten,
vergebens eine Anstellung. Die baden-württembergischen Behörden hatten
im August vorigen Jahres nach längerem Hin und Her die Übernahme des
inzwischen 34-jährigen in den Schuldienst abgelehnt. Der Fall erregte
Aufsehen, weil das Land erstmals nach zehn Jahren wieder Gebrauch vom so
genannten Radikalenerlass machte. Das Kultusministerium begründete die
Ablehnung der Einstellung, die in Abstimmung mit dem Innenministerium
erfolgte, mit dessen Mitgliedschaft in der Antifaschistischen Initiative
Heidelberg. Der Betroffene hat dagegen Klage beim Verwaltungsgericht
Karlsruhe eingelegt. Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft
unterstützt ihn dabei. Eine Entscheidung ist noch nicht abzusehen. Das
Gericht habe mitgeteilt, dass es voraussichtlich dieses Jahr nicht mehr
zu einem Abschluss des Verfahrens kommen werde, erklärte Csaszkoczys
Anwalt auf Anfrage.

Eigentlich hätte sein Mandant diese Woche seine neue Stelle an einer
Realschule im hessischen Heppenheim antreten sollen, sagte der Jurist
weiter. Ende vergangener Woche habe sein Vertrag unterschrieben werden
sollen, doch dann habe das Kultusministerium in Wiesbaden offenbar in
letzter Minute "die Notbremse gezogen".

Auch das hessische Kultusministerium hat die Ablehnung Csaszkoczys mit
dessen Mitgliedschaft in der Antifaschistischen Initiative begründet.
Allein deren Einstufung durch den Verfassungsschutz als
linksextremistisch lasse Zweifel an dessen Verfassungstreue aufkommen,
sagte eine Sprecherin des Hauses. "Wer das Grundgesetz nicht achtet, hat
in der Schule nichts verloren." Außerdem warf sie Csaszkoczy vor, er
habe bei seiner Bewerbung in Hessen verschwiegen, dass er in
Baden-Württemberg abgelehnt worden sei. Dem widersprach dessen Anwalt
entschieden. Sein Mandant habe seine Vorgeschichte offen gelegt, die
Schulleitung habe ihn gerade auch deshalb einstellen wollen.