Stuttgarter Zeitung, 03.08.2007
Erfolg
für linken Lehrer
Das Land hatte dem
Realschulpädagogen wegen Zweifeln an seiner Verfassungstreue die
Einstellung verweigert - zu Unrecht, wie das Darmstädter
Verwaltungsgericht urteilte
Darmstadt - Ein als
linksextrem eingestufter Lehrer aus Heidelberg hat im gerichtlichen
Kampf um seine Einstellung in den Schuldienst nach Baden-Württemberg
auch in Hessen einen Teilerfolg errungen. Das Land Hessen habe dem 37
Jahre alten Realschulpädagogen Michael Csaszkóczy mit dem
pauschalen Verdacht mangelnder Verfassungstreue zu Unrecht die
Einstellung verweigert, urteilte das Verwaltungsgericht Darmstadt am
Donnerstag. Die Schulbehörde muss deshalb seine Bewerbung erneut
prüfen.
Dagegen lehnte das Gericht den Antrag des Lehrers
für Deutsch, Kunst und Geschichte ab, das Land zu seiner
Einstellung zu verpflichten. Die Vorsitzende Richterin Karin Wolski
sagte zur Begründung: "Der Dienstherr hat bei der
Entscheidung über eine Einstellung ein weites
Organisationsermessen." Eine Berufung wurde nicht zugelassen.
Das Urteil entspricht weitgehend einer Entscheidung des
Verwaltungsgerichtshofs (VGH) Baden-Württemberg vom
März.
Regierungsoberrat Carsten Vaupel begründete
die Nicht-Einstellung am Donnerstag mit der Mitgliedschaft des
Klägers in der "Antifaschistischen Initiative Heidelberg"
(AIHD). Die AIHD wird vom Verfassungsschutz beobachtet. Das
Kultusministerium in Wiesbaden will zunächst die
Urteilsbegründung abwarten.
Kläger-Anwalt Heiming
warf dem Land vor, seinen Mandanten niemals angehört und keine
Einzelfallprüfung vorgenommen zu haben, sondern nur mit den
Zielen der AIHD zu argumentieren. Das Gericht teilte diese
Auffassung: "Zweifel an der Verfassungstreue kann es nur auf
Grundlage einer Einzelfalluntersuchung geben", sagte Richterin
Wolski. Für die ablehnenden Bescheide der Behörden habe es
daher keine zureichende Entscheidungsgrundlage gegeben.
Heiming
und Csaszkóczy werteten das Urteil am Donnerstag zwar als
Erfolg. Damit sei aber nicht gesichert, dass Csaszkóczy in
naher Zukunft vor hessischen Schülern unterrichten werde. In
Baden- Württemberg sei der Pädagoge nach dem Urteil vom
März erst vor zwei Wochen erneut angehört worden. Die
Entscheidung über seine Einstellung in den Schuldienst stehe
aus.
dpa