Land zweifelt an Verfassungstreue eines Lehrers
Kultusministerium bemängelt antifaschistische Arbeit - Gewerkschaft: Keine Rückkehr zu Berufsverboten
Stuttgart - Ein Heidelberger Realschullehrer darf nicht unterrichten, weil er Mitglied einer antifaschistischen Initiative ist.
VON MARIA WETZEL
Eigentlich sollte Michael Csaszkoczy am 1. Februar in den Schuldienst übernommen werden, doch noch immer wartet er auf eine Zusage. Kurz vor Weihnachten 2003 teilte das Oberschulamt Karlsruhe dem Lehrer für Deutsch, Geschichte und Kunst mit, dass es nach Erkenntnissen des Innenministeriums Zweifel an seiner Verfassungstreue gebe. Die Begründung: Der 34-Jährige engagiert sich seit 1989 in der Antifaschistischen Initiative Heidelberg (AIHD), der Antikriegsbewegung und im Autonomen Zentrum. Diese Gruppen werden vom Landesverfassungsschutz beobachtet.
Beim "vertieften Einstellungsgespräch" im April sollte sich Csaszkoczy von der AIHD distanzieren, stattdessen legte er eine differenzierte Stellungnahme vor. Seit diesem zweistündigen Gespräch hat er von Seiten der Schulbehörden nichts mehr gehört. Bei einer Wahlkampfveranstaltung im Juni erklärte Kultusministerin Annette Schavan (CDU), dass die meisten Heidelberger Csaszkoczys Auftreten ablehnten und er einer Gruppe angehöre, die sich nicht eindeutig von Gewalt distanziere.
Unterdessen hat sich die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) eingeschaltet. "Es ist unerträglich und erschreckend, dass dieses undemokratische und diskriminierende Mittel der Berufsverbote aus den 70er Jahren jetzt wieder angewendet wird", so GEW-Landeschef Rainer Dahlem.
Unklar ist, wie das Oberschulamt Karlsruhe zu den Informationen über Csaszkoczy kam. Denn 1991 wurde die so genannte Regelanfrage abgeschafft. Der Verfassungsschutz hätte das Ministerium nur informieren dürfen, wenn es ein Strafverfahren gegen den 34-Jährigen gäbe. Das ist nicht der Fall. "Eine Querverbindung vom Verfassungsschutz zum Kultusministerium wäre nicht rechtmäßig", sagte Thomas Oelmayer, rechtspolitischer Sprecher der Grünen im Landtag. Sprecher der beiden Behörden wollten sich nicht dazu äußern.