Sulzbach-Rosenberger Zeitung, 02.06.2006
Michael Csaszkóczy spricht bei Ver.di-Ortsverein über sein Berufsverbot und den Kampf dagegen
Sulzbach-Rosenherg. (bt) „Berufsverbote verstoßen gegen EU-Recht und sind menschenrechtswidrig", betonte bei einer Veranstaltung des Ver.di-Ortsvereins und des Ortsjugendausschusses Amberg-Sulzbach in Zentrum der Arbeiterwohlfahrt der 1.Vorsitzende Manfred Weiß. Lehramtsanwärter Michael Csaszkóczy informierte dort über sein Berufsverbot.
„Es muss Alarm geschlagen werden, wenn radikale Kritik an der Verfassungswirklichkeit .mit verfassungsfeindlichen Extremismus in einen Topf geworfen wird“, zitierte einleitend der Ortsvorsitzende von Ver.di, Manfred Weiß den verstorbenen Bundespräsidenten Gustav Heinemann. Es sei unerträglich, am Sonntag Schaufensterreden gegen die Gewalt der Nazis zu halten und am Montag diejenigen, die dagegen kämpfen, mit Berufsverboten zu belegen. Dies sei unglaublich und scheinheilig.
Einstellung verweigert
Seit Anfang 2004 werde Michael Csaszkóczy, Lehramtsanwärter an einer Realschule in Heidelberg, aus politischen Gründen die Einstellung in den Schuldienst verweigert, wie in einem Antrag auf dem Gewerkschaftstag der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft ausgeführt.
Für dieses Berufsverbot seien nicht mangelnde fachliche Qualifikation oder Beeinflussung der Schüler angeführt, sondern die Mitgliedschaft in der Antifaschistischen Initiative Heidelberg, in der „Roten Hilfe“ und in der WN/Bund der Antifaschisten, kritisierte der Vertreter der Ver.di-Jugend Amberg-Sulzbach, Stefan Dietl.
Das kürzlich ergangene Urteil des Verwaltungsgerichtes in Karlsruhe, bei dem Csaszkóczy mit Unterstützung der GEW gegen das Berufsverbot geklagt hatte, sei deshalb nicht zu akzeptieren: Einerseits sei ihm Zivilcourage gegen Rechtsextremismus bescheinigt worden, andererseits habe das Gericht am Berufsverbot festgehalten.
Damit sei gegen das im EU-Vertrag festgeschriebene Recht auf freie Berufswahl und das EU-Diskriminierungsverbot verstoßen worden. Bereits 1995 hatte der Europäische Gerichtshof auch Berufsverbote für menschenrechtswidrig erklärt.
Weil an den persönlichen Taten offensichtlich nichts Verdammenswertes zu finden war, habe das Verwaltungsgericht ihn zunächst einmal als „engagierten Streiter gegen Rechts und für friedliche Auseinandersetzungen mit der Staatsmacht“ bezeichnet, nur um anschließend den Vorwurf zu erheben, der „moralische Rigorismus und lebensfremde Idealismus“ würden über das Ziel hinausschießen, so Michael Caszkóczy.
Seine Moralvorstellungen seien nicht so flexibel wie die derjenigen, die tagtäglich ohne mit der Wimper zu zucken Menschen in Folter, Elend und Tod abschieben.
Ein legitimes Mittel ?
Nicht nur in der Urteilsbegründung, sondern auch in den Medien werde ihm immer wieder vorgeworfen, dass er nicht bereit sei, sich vom dem Satz „Militanz ist ein legitimes Mittel im Kampf um Befreiung“ zu distanzieren, wies Csaszkóczy hin. Dies komme schon deshalb nicht in Frage, weil dies eine Verhöhnung für alle die sei, die im Widerstand gegen den Nationalsozialismus gekämpft haben.
Laut Duden bedeute militant, „kämpferisch für seine Überzeugungen eintretend“ und als Beispiel werde eine „militante Pazifistin“ aufgeführt. In diesem Sinne sei Militanz eine bittere Notwendigkeit in einer Zeit, in der bürgerliche und soziale Rechte zunehmend eingeschränkt würden und in der Antisemitismus und Rassismus in der Gesellschaft weiter wachsen.