Karlsruhe. (AFP) Ein Heidelberger Realschullehrer erhält rund 33 000 Euro Schadenersatz, weil ihn das
Land Baden-Württemberg mit einem unzulässigen Berufsverbot belegt und jahrelang nicht ein-gestellt hatte. Das entschied
das Landgericht Karlsruhe in einem am
Dienstag verkündeten Urteil. Demnach war der linke Lehrer in der Antifaschistischen
Initiative engagiert und musste sich seine Einstellung in einem langwierigen Rechtsstreit erkämpfen. Weil das Verfahren vom
Stuttgarter Kultusministerium gesteuert worden sei, hafte das Land für den Schäden, urteilten die Richter. Das Land hatte
die Übernahme des Lehrers 2002 trotz Bestnoten abgelehnt, weil er Mitglied der
linksextremen Antifaschistischen Initiative Heidelberg war.
Baden-Württemberg unterliegt erneut im Streit um
Berufsverbot —GEW. „Ohrfeige für Regierung”
Karlsruhe/Stuttgart. (dpa/lhe) Im jahrelangen Rechtsstreit um ein
Berufsverbot gegen einen als linksextrem eingestuften Lehrer hat das Land eine
weitere Niederlage einstecken müssen. Der Heidelberger Pädagoge Michael
Csaszkóczy erhält einen Schadenersatz von 32 777 Euro, weil er wegen seiner politischen Einstellung nicht unterrichten durfte und rechtswidrig
knapp drei Jahre lang kein Gehalt bekam. Auch für 'entgangene staatliche
Ansprüche muss der Steuerzahler aufkommen, entschied das Landgericht Karlsruhe
am Dienstag.
Baden-Württemberg und Hessen hatten dem 38-Jährigen zunächst die Beamtenlaufbahn verwehrt, weil
er sich in einer linksextremistischen Initiative engagiert. Der
Verwaltungsgerichtshof Mannheim hatte das Berufsverbot aber für
grundrechtswidrig erklärt.
Csaszkóczy
zeigte sich nach dem Urteil erleichtert. „Wichtig war es vor allem zu zeigen, dass sich das Land schuldhaft
verhalten hat”, sagte er. Bis heute habe sich kein Verantwortlicher bei ihm entschuldigt.
Eine weitere Klage gegen das Land Hessen sei
gesetzlich nicht möglich, erklärte er. Der Lehrer unterrichtet derzeit
in einer Realschule in Eberbach.
Csaszkóczy
hatte zwar erheblich mehr Schadenersatz gefordert, doch schränkte die Zivilkammer den Zeitraum für die Entschädigung
stark ein." Unter anderem hätte er
auch ohne Berufsverbot wahrscheinlich nur eine Teilzeitstelle übernommen, weil er nach wie vor an seiner
Doktorarbeit sitze. Auch einen Teil der
Prozesskosten muss der Mann tragen. Zur Höhe konnten weder das Landgericht
noch der Anwalt des Lehrers Angaben machen.
Die
Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) sieht im Ausgang des
Verfahrens eine „schallende Ohrfeige” für die Landesregierurig: „Das Urteil ist
Politikunterricht für Ministerpräsident Günther Oettinger und Kultusminister Helmut Rau”
(beide CDU), sagte die GEW- Landesvorsitzende Doro Moritz.
Das
Kultusministerium hielt sich mit einer Reaktion zurück. Es werde nach
sorgfältiger Prüfung des Urteils entschieden, ob Rechtsmittel eingelegt
würden, sagte ein Sprecher. Die Heidelberger Initiative, in der sich Csaszkóczy nach wie vor engagiert, hat der Verfassungsschutz als linksextrem eingestuft.
Sie wird daher beobachtet. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hatte dennoch entschieden, das
Land habe dem Lehrer zu Unrecht die Einstellung verweigert.
Gutes
Recht
Wenn
schon „Ohrfeige”, wie die Lehrergewerkschaft das gestrige Urteil für die
Regierung interpretiert, dann hat sich eine solche Annette Schavan eingefangen. Im März 2007, als das Mannheimer
Verwaltungsgericht das 2004 von der damaligen Kultusministerin verhängte
Berufsverbot gegen den unliebsamen, linken Lehrer Michael Csaszkóczy als
„verfassungswidrig” wieder aufhob. Sicher
auch gegen das „Bauchgefühl” vieler Menschen,
die den Autonomen in dessen rebellischen Zeiten in Heidelberg hautnah erlebt haben. Doch Aussehen und Teilnahme an Demonstrationen, allein reichen in einer Demokratie
nicht aus, um daraus eine mangelnde Verfassungstreue herzuleiten, urteilten wenig
überraschend die Richter. Mehr war ihm juristisch nicht vorzuwerfen. Sie übten
damals scharfe Kritik an der Schulbehörde, weil diese die fachliche Eignung des
Lehramtskandidaten - gute Examensnoten und „untadeliges” Verhalten
in der Referendarzeit - nicht gewürdigt hätten. Schavans Amtsnachfolger Helmut Rau blieb gar nichts anderes
übrig, als Csaszkóczy als Lehrer einzustellen. Wenn dieser jetzt vom Land einen
Verdienstausfall für die entgangene Berufszeit einfordert, ist das nach
Sachlage verständlich. Und nach dem gestrigen Urteil - entgegen aller „Bauchgefühle”
- eben auch gutes Recht. Man muss die Kirche
im Dorf lassen: Es geht hier um 33 000 Euro. Wenn die Millionenzahlungen an die Ackermanns, Mehdorns
und Zumwinkels dieser Nation manchem ein
Dorn im Auge sind, dürfte es sich im aktuellen Fall höchstens um einen
winzigen Splitter handeln.
Karlsruhe/Stuttgart. (dpa/lhe) Im jahrelangen Rechtsstreit um ein
Berufsverbot gegen einen als linksextrem eingestuften Lehrer hat das Land eine
weitere Niederlage einstecken müssen. Der Heidelberger Pädagoge Michael Csaszkóczy
erhält einen Schadenersatz von 32 777 Euro, weil er wegen seiner politischen Einstellung nicht unterrichten durfte und rechtswidrig knapp drei Jahre lang
kein Gehalt bekam. Auch für 'entgangene staatliche Ansprüche muss der
Steuerzahler aufkommen, entschied das Landgericht Karlsruhe am Dienstag.
Baden-Württemberg und Hessen hatten dem 38-Jährigen zunächst die Beamtenlaufbahn verwehrt, weil
er sich in einer linksextremistischen Initiative engagiert. Der
Verwaltungsgerichtshof Mannheim hatte das Berufsverbot aber für
grundrechtswidrig erklärt.
Csaszkóczy
zeigte sich nach dem Urteil erleichtert. „Wichtig war es vor allem zu zeigen, dass sich das Land schuldhaft
verhalten hat”, sagte er. Bis heute habe sich kein Verantwortlicher bei ihm entschuldigt.
Eine weitere Klage gegen das Land Hessen sei
gesetzlich nicht möglich, erklärte er. Der Lehrer unterrichtet derzeit
in einer Realschule in Eberbach.
Csaszkóczy
hatte zwar erheblich mehr Schadenersatz gefordert, doch schränkte die Zivilkammer den Zeitraum für die Entschädigung
stark ein." Unter anderem hätte er
auch ohne Berufsverbot wahrscheinlich nur eine Teilzeitstelle übernommen, weil er nach wie vor an seiner
Doktorarbeit sitze. Auch einen Teil der
Prozesskosten muss der Mann tragen. Zur Höhe konnten weder das Landgericht
noch der Anwalt des Lehrers Angaben machen.
Die
Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) sieht im Ausgang des
Verfahrens eine „schallende Ohrfeige” für die Landesregierurig: „Das Urteil ist
Politikunterricht für Ministerpräsident Günther Oettinger und Kultusminister Helmut Rau”
(beide CDU), sagte die GEW- Landesvorsitzende Doro Moritz.
Das
Kultusministerium hielt sich mit einer Reaktion zurück. Es werde nach
sorgfältiger Prüfung des Urteils entschieden, ob Rechtsmittel_ eingelegt
würden, sagte ein Sprecher.
Die
Heidelberger Initiative, in der sich Csaszkóczy
nach wie vor engagiert, hat der
Verfassungsschutz als linksextrem eingestuft. Sie wird daher beobachtet. Der
Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg
hatte dennoch entschieden, das Land habe dem Lehrer zu Unrecht die
Einstellung verweigert.