Rhein-Neckar-Zeitung
14.03.2006
Autonomer bleibt im Schuldienst unerwünscht
Verwaltungsgericht weist Klage ab – Michael Csaszkóczy will weiter kämpfen – Gemischte Reaktionen der Landtagskandidaten
Von Holger Buchwald
Es bleibt dabei: Michael Csaszkóczy, der als Mitglied der Antifaschistischen Initiative Heidelberg (AIHD) jahrelang vom Verfassungsschutz beobachtet wurde, wird nicht in den Schuldienst übernommen. Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat gestern die Klage des Realschullehrers gegen das vom baden- ürttembergischen Kultusministerium verhängte „Berufsverbot“ abgewiesen. Csaszkóczy will nun beim Verwaltungsgerichtshof in Mannheim Berufung einlegen.
Mit der Begründung, dass die AIHD gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung eingestellt sei, wurde der heute 35-Jährige im August 2004 nach einem „vertieften Einstellungsgespräch“ nicht in den Schuldienst übernommen. Schon damals kritisierte die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) die Entscheidung des Kultusministeriums als „Berufsverbot“. Und auch gestern fand die hessische GEW-Vizevorsitzende Carmen Ludwig, die den Prozess in Karlsruhe beobachtete, deutliche Worte: „Csaszkóczy ist nie ein persönliches Fehlverhalten angelastet worden.“ Nach Ludwigs Einschätzung sei er mit seinem Engagement gegen Rassismus sogar für die Werte der Verfassung eingetreten.
Mit dem gestrigen Urteil ist der Heidelberger Realschullehrer beruflich weiter in der Schwebe. „Im Windschatten des Prozesses in Karlsruhe hat jetzt auch Hessen ein Berufsverbot gegen mich verhängt“, ärgert sich Csaszkóczy. Erst letzte Woche wurde ihm die offizielle Entscheidung zugestellt. Seine Einstellung in der Martin-Buber-Schule in Heppenheim sei letzten Sommer vom Kultusministerium in letzter Minute gestoppt worden – und zwar am Tag der ersten Lehrerkonferenz. „Alle wollten mich in der Schule“, sagt er. Nicht zuletzt deshalb will er trotz des erneuten juristischen Rückschlags nicht aufgeben. Die GEW übernimmt die Prozesskosten.
Csaszkóczy, der zur Zeit von Arbeitslosengeld II lebt, zweifelt inzwischen daran, dass er Lehrer werden kann. „Politisch ist es aber unglaublich wichtig, weiter zu kämpfen“, sagt er. Er sei zwar bisher der Einzige, gegen den ein Berufsverbot verhängt worden sei. Er fürchte aber, dass sein Fall für die beteiligten Kultusministerien nur ein „Testballon“ sei.
Die Heidelberger Landtagskandidaten wollen die schriftliche Urteilsbegründung abwarten. Claus Wichmann (SPD) wehrt sich prinzipiell gegen ein „Berufsverbot“: „Das Disziplinarrecht muss ausreichen.“ Csaskóczy habe als Lehrer „ordentliche Arbeit geleistet“. Dass er eigenwillige politische Ansichten vertrete, sei unbestritten, doch damit müsse man sich politisch auseinander setzen.
Theresia Bauer (Grüne) meint, ob ein Lehrer geeignet für den Schuldienst sei, solle einzig anhand seiner pädagogischen Fähigkeiten geprüft werden. Jede Schule solle sich selbst ihre Lehrer aussuchen dürfen. Der Beamtenstatus sei nur hinderlich. Es sei wichtig, dass die Geschichte „vernünftig juristisch geprüft“ werde. Annette Trabold (FDP) bedauert, dass dem Realschullehrer nie eine Chance gegeben wurde. „Man hätte erst einmal schauen müssen, ob er ein guter Lehrer ist.“ Gleichwohl glaubt sie, dass das Verwaltungsgericht plausible Gründe für die Entscheidung hat. Werner Pfisterer (CDU) hat zum Fall Csaszkószy seine ganz eigene Meinung: „Ich kenne ihn aus seinem Demonstrationsleben in Heidelberg. Und ich wollte ihn nicht als Lehrer meiner Kinder haben. Von daher ist das Urteil okay.“