Von
Markus Drescher
Das
Land Baden-Württemberg muss dem Heidelberger Realschullehrer Michael
Csaszkóczy, der jahrelang zu Unrecht mit einem Berufsverbot belegt war, Schadenersatz
zahlen.
Die Hartnäckigkeit für sein Recht zu kämpfen, hat sich
ausgezahlt. Zuerst wehrte sich – am Ende erfolgreich – der Heidelberger
Realschullehrer Michael Csaszkóczy jahrelang gegen ein Berufsverbot, das
Baden-Württemberg wegen angeblich zweifelhafter Verfassungstreue gegen ihn
verhängt hatte.
Jetzt
bekommt Csaszkóczy auch eine Entschädigung für den materiellen Schaden, der ihm
durch das Berufsverbot entstanden ist. Am Dienstag verurteilte das Landgericht
Karlsruhe das Land Baden-Württemberg dazu, dem Lehrer 32 777 Euro Schadenersatz
für entgangenes Gehalt und staatliche Ansprüche zu zahlen, die er aufgrund des
unrechtmäßigen Berufsverbot nicht erhalten hatte.
»Nachdem
bereits der Verwaltungsgerichtshof Mannheim das Berufsverbot als
grundrechtswidrig verurteilt hatte, hat das Landgericht Karlsruhe mit seinem
Urteil noch einmal in aller Deutlichkeit klargestellt, dass das Verhalten der
Landesregierung kein ›Betriebs-unfall‹ war, sondern dass die betroffenen
Behörden sehr wohl die Unrechtmäßigkeit ihres Handelns hätten erkennen können«,
begrüßte das Heidelberger Solidaritätskomitee für Csaszkóczy den neuerlichen
Erfolg vor Gericht.
Der
in Nürnberg tagende Gewerkschaftstag der Lehrergewerkschaft GEW bezeichnete das
Urteil am Dienstag als »schallende Ohrfeige« für Baden-Württemberg. »Es ist
peinlich für die CDU/FDP-Landesregierung, dass ein Gericht entscheiden muss,
dass sie anders denkende Lehrerinnen und Lehrer aushalten muss. Für Schulen in
einer Demokratie ist das eine Selbstverständlichkeit. Das Urteil ist
Politikunterricht für Ministerpräsident Günther Oettinger und Kultusminister
Helmut Rau«, sagte GEW-Vorsitzender Ulrich Thöne.
Auslöser
für das Berufsverbot in Baden-Württemberg, dem sich Hessen 2005 anschloss, war
Csaszkóczys Engagement in der »Antifaschistischen Initiative Heidelberg«, die
vom Verfassungsschutz als »linksextrem« eingestuft wird. Auch in Hessen wurde
das Berufsverbot für unrechtmäßig erklärt.
Schuljahr
2007/8: Csaszkóczy wird als Lehrer eingestellt.
14.3.07: Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim erklärt das verhängte Berufsverbot
für unrechtmäßig.
13.3.06: Das Verwaltungsgericht bestätigt das Berufsverbot als rechtmäßig.
30.11.04: Csaszkóczy erhebt Klage gegen das Land Baden-Württemberg.
25.8.04: Das Oberschulamt lehnt die Einstellung Csaszkóczys in den Schuldienst
ab.
21.4.04: In Karlsruhe findet eine Anhörung Csaszkóczys statt.
5.2.04:
Das Innen- übermittelt dem Kultusministerium »Erkenntnisse« des
Verfassungsschutzes über Csaszkóczy.
15.12.03: Das Oberschulamt zweifelt an Verfassungstreue Csaszkóczys.
2.8.07: Verwaltungsgericht Darmstadt erklärt das
Berufsverbot für unrechtmäßig.
2.9.05: Dem Rektor der Schule wird untersagt, einen vorläufigen Arbeitsvertrag
zu unterschreiben.
25.8.05: Csaszkóczy erhält eine Zusage für eine Lehrerstelle.
Quelle: www.gegen-berufsverbote.de