Neues Deutschland, 29.04.2009

Schadenersatz für Berufsverbot

Gericht verurteilt Baden-Württemberg zur Zahlung von rund 32 000 Euro an Realschullehrer

Von Markus Drescher

 

Das Land Baden-Württemberg muss dem Heidelberger Realschullehrer Michael Csaszkóczy, der jahrelang zu Unrecht mit einem Berufsverbot belegt war, Schadenersatz zahlen.

Die Hartnäckigkeit für sein Recht zu kämpfen, hat sich ausgezahlt. Zuerst wehrte sich – am Ende erfolgreich – der Heidelberger Realschullehrer Michael Csaszkóczy jahrelang gegen ein Berufsverbot, das Baden-Württemberg wegen angeblich zweifelhafter Verfassungstreue gegen ihn verhängt hatte.

Jetzt bekommt Csaszkóczy auch eine Entschädigung für den materiellen Schaden, der ihm durch das Berufsverbot entstanden ist. Am Dienstag verurteilte das Landgericht Karlsruhe das Land Baden-Württemberg dazu, dem Lehrer 32 777 Euro Schadenersatz für entgangenes Gehalt und staatliche Ansprüche zu zahlen, die er aufgrund des unrechtmäßigen Berufsverbot nicht erhalten hatte.

»Nachdem bereits der Verwaltungsgerichtshof Mannheim das Berufsverbot als grundrechtswidrig verurteilt hatte, hat das Landgericht Karlsruhe mit seinem Urteil noch einmal in aller Deutlichkeit klargestellt, dass das Verhalten der Landesregierung kein ›Betriebs-unfall‹ war, sondern dass die betroffenen Behörden sehr wohl die Unrechtmäßigkeit ihres Handelns hätten erkennen können«, begrüßte das Heidelberger Solidaritätskomitee für Csaszkóczy den neuerlichen Erfolg vor Gericht.

Der in Nürnberg tagende Gewerkschaftstag der Lehrergewerkschaft GEW bezeichnete das Urteil am Dienstag als »schallende Ohrfeige« für Baden-Württemberg. »Es ist peinlich für die CDU/FDP-Landesregierung, dass ein Gericht entscheiden muss, dass sie anders denkende Lehrerinnen und Lehrer aushalten muss. Für Schulen in einer Demokratie ist das eine Selbstverständlichkeit. Das Urteil ist Politikunterricht für Ministerpräsident Günther Oettinger und Kultusminister Helmut Rau«, sagte GEW-Vorsitzender Ulrich Thöne.

Auslöser für das Berufsverbot in Baden-Württemberg, dem sich Hessen 2005 anschloss, war Csaszkóczys Engagement in der »Antifaschistischen Initiative Heidelberg«, die vom Verfassungsschutz als »linksextrem« eingestuft wird. Auch in Hessen wurde das Berufsverbot für unrechtmäßig erklärt.

Baden-Württemberg:

Schuljahr 2007/8: Csaszkóczy wird als Lehrer eingestellt.

14.3.07: Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim erklärt das verhängte Berufsverbot für unrechtmäßig.

13.3.06: Das Verwaltungsgericht bestätigt das Berufsverbot als rechtmäßig.

30.11.04: Csaszkóczy erhebt Klage gegen das Land Baden-Württemberg.

25.8.04: Das Oberschulamt lehnt die Einstellung Csaszkóczys in den Schuldienst ab.

21.4.04: In Karlsruhe findet eine Anhörung Csaszkóczys statt.

 

5.2.04: Das Innen- übermittelt dem Kultusministerium »Erkenntnisse« des Verfassungsschutzes über Csaszkóczy.

15.12.03: Das Oberschulamt zweifelt an Verfassungstreue Csaszkóczys.

Hessen:

2.8.07: Verwaltungsgericht Darmstadt erklärt das Berufsverbot für unrechtmäßig.

2.9.05: Dem Rektor der Schule wird untersagt, einen vorläufigen Arbeitsvertrag zu unterschreiben.

25.8.05: Csaszkóczy erhält eine Zusage für eine Lehrerstelle.

Quelle: www.gegen-berufsverbote.de