Neues Deutschland

14.03.06

Richter billigen Berufsverbot für Lehrer

Verwaltungsgericht Karlsruhe wies Klage von Michael Csaszkóczy ab / Noch keine Begründung

Von Claus Dümde

Das in Baden-Württemberg und Hessen gegen den antifaschistischen Realschullehrer Michael Csaszkóczy verhängte Berufsverbot ist vom Verwaltungsgericht Karlsruhe gebilligt worden. Gründe würden erst in etwa zwei Wochen bekannt, hieß es dort. Trotz unbestrittener fachlicher Qualifikation und freien Stellen ist dem 36-jährigen Lehrer für Deutsch, Geschichte und Kunst in Karlsruhe wie in Heppenheim die Übernahme in den Schuldienst verweigert worden. Begründung: Michael Csaszkóczy sei »führendes Mitglied der vom Verfassungsschutz als linksextrem eingestuften Antifaschistische Initiative Heidelberg« (AIHD), was an seiner Verfassungstreue zweifeln lasse. Da dies der Antifaschist nicht akzeptieren kann, hat er – unterstützt von der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) – beim Verwaltungsgericht Karlsruhe auf Einstellung in den Schuldienst Baden-Württembergs geklagt. Die Pressemittteilung zur Entscheidung, die von der 1. Kammer des Gerichts nach einer mündlichen Verhandlung am Freitag getroffen, aber erst gestern bekannt gegeben wurde, ist von grotesker Schlichtheit: »Danach hat das Regierungspräsidium Karlsruhe die Einstellung des Heidelberger Realschullehrers zu Recht abgelehnt. Die Klage wurde deshalb abgewiesen.«

Keinerlei inhaltliche Begründung, geschweige denn ein Abwägen des Für und Wider. Offenbar fällt das den Juristen schwer. Auch Csaszkóczys Anwalt Martin Heiming weiß nicht mehr. ND gegenüber verwies er darauf, dass in der Verhandlung selbst Detlef Brandner vom Regierungspräsidium Karlsruhe seinem Mandanten attestierte, dass an dessen Engagement nichts auszusetzen ist. Er »zeigt Zivilcourage« und ist »friedliebend«, zitierte die »Stuttgarter Zeitung« Brandner. Csaszkóczys Bekenntnis zur AIHD mache ihn allerdings »einfach untauglich«, habe der Leitende Regierungsdirektor geurteilt und hinzugefügt: »Ich wollte nicht haben, dass mein Sohn bei ihm in Geschichte oder Gemeinschaftskunde unterrichtet wird.« Der Vorsitzende Richter Bernd Heß sprang ihm mit dem (Vor-)Urteil bei, dass »Anlass zur Befürchtung« bestehe, dass Csaszkóczy im Unterricht »ein Bild unseres Staates propagieren und an Schüler weitergeben« könnte, »das von Seiten des Landes als diskriminierend angesehen wird«. Da es dafür keinerlei Anhaltspunkte gibt, führt die Schulbehörde zwei Passagen der »Selbstdarstellung« der AIHD im Internet ins Feld: der Überzeugung, »dass sich auf parlamentarischem Weg an den herrschenden Unterdrückungsverhältnissen nichts Grundlegendes ändern lässt« und dem Bekenntnis zu »Militanz, die sich durch angemessene Zielgerichtetheit, permanente Selbstreflexion, konsequente Abwägung und hohes Verantwortungsbewusstsein auszeichnet«, als »ein legitimes Mittel im Kampf um Befreiung«.

Für GEW-Landesvorsitzenden Rainer Dahlem ist die Begründung des Berufsverbots ein »Armutszeugnis für die Politik«. Ministerpräsident Günther Oettinger und sein Kultusminister Helmut Rau »sollten ein Zeichen gegen Diskriminierung setzen und Csaszkóczy in den Schuldienst übernehmen«. Das Heidelberger »Solidaritätskomitee gegen das Berufsverbot« wertet das Urteil als »fatales Signal gegen Menschenrechte, Demokratie und Meinungsfreiheit«. Es ruft zu einer Protestdemonstration am 25. März in Karlsruhe auf.