Mannheimer Morgen, 29. April 2009

 

Urteil: Pädagoge erhält nach Berufsverbot Entschädigung

 

Linker Lehrer siegt vor Gericht

 

 

Karlsruhe/Heidelberg. Im jahrelangen Rechtsstreit um ein Berufsverbot gegen einen als linksextrem eingestuften Lehrer hat das Land eine weitere Niederlage einstecken müssen. Der Heidelberger Pädagoge Michael Csaszkóczy erhält einen Schadenersatz von 32 777 Euro, weil er wegen seiner politischen Einstellung nicht unterrichten durfte und rechtswidrig knapp drei Jahre lang kein Gehalt bekam. Auch für entgangene staatliche Ansprüche muss der Steuerzahler aufkommen, entschied das Landgericht Karlsruhe.

Baden-Württemberg und Hessen hatten dem 38-Jährigen zunächst die Beamtenlaufbahn verwehrt, weil er sich in einer linksextremistischen Initiative engagiert. Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim hatte das Berufsverbot aber für grundrechtswidrig erklärt.

Csaszkóczy zeigte sich nach dem Urteil erleichtert. "Wichtig war es vor allem zu zeigen, dass sich das Land schuldhaft verhalten hat", sagte er. Bis heute habe sich kein Verantwortlicher entschuldigt. "Von einem souveränen Staat dürfte man allerdings so etwas wie eine Erklärung erwarten." Eine weitere Klage gegen das Land Hessen sei gesetzlich nicht möglich, erklärte der Lehrer. Er unterrichtet derzeit in einer Realschule in Eberbach (Rhein-Neckar-Kreis).

Mehr Schadenersatz gefordert

Csaszkóczy hatte zwar erheblich mehr Schadenersatz gefordert, doch schränkte die Zivilkammer den Zeitraum für die Entschädigung stark ein. Unter anderem hätte er auch ohne Berufsverbot wahrscheinlich nur eine Teilzeitstelle übernommen, weil er nach wie vor an seiner Doktorarbeit sitze. Auch einen Teil der Prozesskosten muss der Mann tragen. Zur Höhe konnten weder das Landgericht noch der Anwalt des Lehrers Angaben machen.

Das Kultusministerium hielt sich mit einer Reaktion zurück. Es werde nach sorgfältiger Prüfung des Urteils entschieden, ob Rechtsmittel eingelegt würden, sagte ein Sprecher.

Die Heidelberger Initiative, in der sich Csaszkóczy nach wie vor engagiert, hat der Verfassungsschutz als linksextrem eingestuft. Sie wird daher beobachtet. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hatte dennoch entschieden, das Land habe dem Lehrer wegen Zweifeln an seiner Verfassungstreue zu Unrecht die Einstellung verweigert. lsw