Urteil: Pädagoge erhält nach Berufsverbot Entschädigung
Karlsruhe/Heidelberg.
Im jahrelangen Rechtsstreit um ein Berufsverbot gegen einen als linksextrem
eingestuften Lehrer hat das Land eine weitere Niederlage einstecken müssen. Der
Heidelberger Pädagoge Michael Csaszkóczy erhält einen Schadenersatz von 32 777
Euro, weil er wegen seiner politischen Einstellung nicht unterrichten durfte
und rechtswidrig knapp drei Jahre lang kein Gehalt bekam. Auch für entgangene
staatliche Ansprüche muss der Steuerzahler aufkommen, entschied das Landgericht
Karlsruhe.
Baden-Württemberg
und Hessen hatten dem 38-Jährigen zunächst die Beamtenlaufbahn verwehrt, weil
er sich in einer linksextremistischen Initiative engagiert. Der
Verwaltungsgerichtshof Mannheim hatte das Berufsverbot aber für
grundrechtswidrig erklärt.
Csaszkóczy
zeigte sich nach dem Urteil erleichtert. "Wichtig war es vor allem zu
zeigen, dass sich das Land schuldhaft verhalten hat", sagte er. Bis heute
habe sich kein Verantwortlicher entschuldigt. "Von einem souveränen Staat
dürfte man allerdings so etwas wie eine Erklärung erwarten." Eine weitere
Klage gegen das Land Hessen sei gesetzlich nicht möglich, erklärte der Lehrer.
Er unterrichtet derzeit in einer Realschule in Eberbach (Rhein-Neckar-Kreis).
Mehr
Schadenersatz gefordert
Csaszkóczy
hatte zwar erheblich mehr Schadenersatz gefordert, doch schränkte die
Zivilkammer den Zeitraum für die Entschädigung stark ein. Unter anderem hätte
er auch ohne Berufsverbot wahrscheinlich nur eine Teilzeitstelle übernommen,
weil er nach wie vor an seiner Doktorarbeit sitze. Auch einen Teil der
Prozesskosten muss der Mann tragen. Zur Höhe konnten weder das Landgericht noch
der Anwalt des Lehrers Angaben machen.
Das
Kultusministerium hielt sich mit einer Reaktion zurück. Es werde nach
sorgfältiger Prüfung des Urteils entschieden, ob Rechtsmittel eingelegt würden,
sagte ein Sprecher.
Die
Heidelberger Initiative, in der sich Csaszkóczy nach wie vor engagiert, hat der
Verfassungsschutz als linksextrem eingestuft. Sie wird daher beobachtet. Der
Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hatte dennoch entschieden, das Land
habe dem Lehrer wegen Zweifeln an seiner Verfassungstreue zu Unrecht die
Einstellung verweigert. lsw