Mannheimer Morgen 11. März 2009

 

Prozess: Lehrer kämpft um Ausgleich für Verdienstausfall

 

Landgericht muss Haftung klären

 

Karlsruhe. Ein als linksextrem eingestufter Lehrer streitet seit gestern vor dem Karlsruher Landgericht um entgangenes Gehalt. Das Land Baden-Württemberg hatte ihm trotz fachlicher Eignung zunächst die Beamtenlaufbahn verwehrt. Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim stufte 2007 ein Berufsverbot als grundrechtswidrig ein. "Wir gehen dem Grunde nach von einer Haftung des Landes aus", sagte der Richter des Landgerichts. Zu diskutieren sei nun die Frage, ob das Land dem 38-Jährigen "schuldhaft" die Beschäftigung als Lehrer verweigert habe. Außerdem gehe es um die Höhe der Entschädigung. Der Kläger hatte sich in der "antifaschistischen Initiative Heidelberg" engagiert, die der Verfassungsschutz beobachtet.

Sollte dem Pädagogen seine Lehrertätigkeit "vorwerfbar" verweigert worden sein, müsste das Land Schadensersatz leisten. Das Gericht hatte in einer Güteverhandlung die Amtshaftungspflicht des Landes bereits bejaht. Der VGH hatte die Aufhebung des Berufsverbotes unter anderem mit "Fehlern bei der Sachverhaltsaufklärung" begründet. So habe der Lehrer sein Referendariat ohne Beanstandungen absolviert, was bei der Verhängung des Berufsverbotes aber nicht "hinreichend" berücksichtigt worden sei.

Bei der Frage nach der Höhe von Entschädigungszahlungen geht es um den Zeitraum nach dem Februar 2004, als der Pädagoge nach seinem Referendariat erstmals hätte eingestellt werden können. Seit September 2007 unterrichtet er an einer Realschule in Eberbach (Rhein-Neckar-Kreis). lsw