Mannheimer
Morgen 11. März 2009
Prozess: Lehrer kämpft um Ausgleich für Verdienstausfall
Karlsruhe.
Ein als linksextrem eingestufter Lehrer streitet seit gestern vor dem
Karlsruher Landgericht um entgangenes Gehalt. Das Land Baden-Württemberg hatte
ihm trotz fachlicher Eignung zunächst die Beamtenlaufbahn verwehrt. Der
Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim stufte 2007 ein Berufsverbot als
grundrechtswidrig ein. "Wir gehen dem Grunde nach von einer Haftung des
Landes aus", sagte der Richter des Landgerichts. Zu diskutieren sei nun
die Frage, ob das Land dem 38-Jährigen "schuldhaft" die Beschäftigung
als Lehrer verweigert habe. Außerdem gehe es um die Höhe der Entschädigung. Der
Kläger hatte sich in der "antifaschistischen Initiative Heidelberg"
engagiert, die der Verfassungsschutz beobachtet.
Sollte
dem Pädagogen seine Lehrertätigkeit "vorwerfbar" verweigert worden
sein, müsste das Land Schadensersatz leisten. Das Gericht hatte in einer
Güteverhandlung die Amtshaftungspflicht des Landes bereits bejaht. Der VGH
hatte die Aufhebung des Berufsverbotes unter anderem mit "Fehlern bei der
Sachverhaltsaufklärung" begründet. So habe der Lehrer sein Referendariat
ohne Beanstandungen absolviert, was bei der Verhängung des Berufsverbotes aber
nicht "hinreichend" berücksichtigt worden sei.
Bei
der Frage nach der Höhe von Entschädigungszahlungen geht es um den Zeitraum
nach dem Februar 2004, als der Pädagoge nach seinem Referendariat erstmals
hätte eingestellt werden können. Seit September 2007 unterrichtet er an einer
Realschule in Eberbach (Rhein-Neckar-Kreis). lsw