Junge
Welt, 29.04.2009
Michael
Csaszkóczy hat viele Jahre um seine Rechte gekämpft – und am Ende auf ganzer
Linie gewonnen. Am Dienstag entschied das Landgericht Karlsruhe, daß das Land
Baden-Württemberg wegen der um Jahre verspäteten Einstellung des
Realschullehrers Schadenersatz zahlen muß. Für »die Dauer des
verwaltungsrechtlichen Verfahrens« stünden ihm knapp 33000 Euro zu. Die
Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) bezeichnete das Urteil als
»schallende Ohrfeige für die Landesregierung«. Ein Sprecher des Stuttgarter Kultusministeriums
sagte, man werde den Richterspruch prüfen und dann entscheiden, »ob wir
Rechtsmittel einlegen«.
Csaszkóczy hatte auf 110000 Euro Schadenersatz geklagt. Das Gericht erklärte
dazu, auch ohne die Auseinandersetzung hätte der Mann nicht unbedingt eine
Vollzeitstelle angetreten. Er sei seit seiner Einstellung im Herbst 2007 auch
teilzeitbeschäftigt. Der Pädagoge hatte sich bereits zum Februar 2004 für den
Schuldienst beworben, war aber wegen Bedenken bezüglich seiner
»Verfassungstreue« nicht eingestellt worden. Der ablehnende Bescheid der
Schulbehörde war im März 2007 erst in zweiter Instanz vom
Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg in Mannheim aufgehoben worden.
Das Solidaritätskomitee gegen Berufsverbote begrüßte das Urteil. Komiteesprecher
Stefan Riedel verwies aber darauf, daß Hunderten Opfern der bundesdeutschen
Berufsverbotspraxis der 1970er und 1980er Jahre weiter die Rehabilitierung oder
gar eine Wiedergutmachung verweigert wird.
Die heutige Bundesbildungsministerin Annette Schavan (CDU), damals
Kultusministerin in Baden-Württemberg, hatte sich ausdrücklich hinter die
Einstellungsverweigerung gestellt. Im September 2005 hatte auch das Land Hessen
dem Lehrer eine bereits zugesagte Stelle verweigert. Der VGH hatte in seinem
Urteil dagegen ausdrücklich Csaszkóczys Engagement in der Jugendarbeit gegen
rechte Gewalt gewürdigt.