Junge Welt unispezial, 19.04.2006

Studieren und Maul halten!

Berufsverbot gegen Heidelberger Lehrer weckt Erinnerungen an die 1970er Jahre. Wie damals steht auch heute die Meinungsfreiheit an den Hochschulen auf dem Spiel.

Von Alfred Diethardt Nahr und Carmen Ludwig



Seit 2004 wird dem Realschullehrer Michael Csaszkóczy der Eintritt in den Schuldienst in Baden-Württemberg und seit 2005 auch in Hessen verwehrt. Am 13. März wies das Verwaltungsgericht Karlsruhe eine Klage des Heidelberger Lehrers zurück und bestätigte das Berufsverbot mit Verweis auf dessen Engagement in der vom Verfassungsschutz beobachteten »Antifaschistischen Initiative Heidelberg« (AIHD) gegen braune Umtriebe. Ziele und Selbstverständnis der Gruppe sind Richtern und Schulverwaltung ein Dorn im Auge. Dieses erste Berufsverbotsurteil der jüngeren BRD-Geschichte gefährdet nicht nur die berufliche Existenz des Betroffenen, sondern auch die Meinungsfreiheit an den Hochschulen.

Vor allem die Überzeugung der AIHD, »daß sich auf parlamentarischem Weg an den herrschenden Unterdrückungsverhältnissen nichts Grundlegendes ändern läßt« und daß »im Deutschland der goer Jahre gewalttätige rassistische Angriffe zur Normalität geworden« seien,-haben es den Juristen angetan. Auch die Feststellung, es gebe eine »Kontinuität zwischen nationalsozialistischem Staat und der Bundesrepublik Deutschland«, erregte das Mißfallen der Richter. Obwohl das Gericht einräumen mußte, Csaszkóczy sei »als engagierter Streiter gegen rechts und für friedliche Auseinandersetzungen mit der Staatsmacht« bekannt, wurde dessen Ausschluß aus dem Schuldienst richterlich abgenickt. Denn mit der Haltung der AIHD gegenüber der BRD, von der sich Csaszkóczy nicht distanzierte, seien »die Grenzen einer legitimen Kritik unseres Staates und seiner Verfassung mit Augenmaß weit überschritten« und werde »die Bundesrepublik Deutschland haltlos angegriffen und diffamiert«.

Die Begründung macht deutlich: Dem engagierten Pädagogen wird kein Fehlverhalten vorgeworfen. Vielmehr genügt allein schon eine bestimmte Auffassung und eine Kontaktschuld zur Verhängung eines Berufsverbots. Was bedeutet das für Menschen, die in Studiengängen eingeschrieben sind, die im Staatsdienst enden - seien es Lehrer, Juristen oder gewisse Ingenieurberufe? Welche Positionen dürfen sie noch artikulieren? Was geschieht, wenn ein Historiker zu dem Ergebnis gelangt, daß der westdeutsche Staatsapparat bis in höchste Positionen hinein mit Altnazis durchsetzt war? Was droht einem Pädagogen, der feststellt, daß dieser Staat Migranten ausgrenzt und Ausländerbehörden rassistisch handeln? An welchem Punkt überschreiten sie die »Grenzen einer legitimen Kritik unseres Staates und seiner Verfassung«?

Im Kern geht es beim Fall Csaszkóczy um die Verteidigung des Rechts auf freie Meinungsäußerung. Dieses Recht ist akut gefährdet. So werden Studierende zur Abwägung zwischen ihrem Willen zum Engagement gegen den erstarkenden Rechtsextremismus und der damit verbundenen Gefahr gezwungen, ihr Handeln mit dem Verlust der beruflichen Existenz bezahlen zu müssen. Eine Renaissance der antidemokratischen Berufsverbote der 1970er Jahre führt zu einem Klima der Einschüchterung und der Entpolitisierung auch an den Hochschulen.

Erste Folgen des verwaltungsgerichtlichen und schulamtlichen Ausgrenzungsbeschlusses waren bereits an einigen Hochschulen zu spüren: So setzte etwa das Studentenwerk Gießen Mitglieder der örtlichen Studierendengruppe der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) mit Flugblättern über den Berufsverbotsprozeß vor die Mensatür. Begründung: Das Flugblatt habe keinen Hochschulbezug. Das Studentenwerk betätigte sich damit kurzerhand als Zensor, und plötzlich endet die Meinungsfreiheit nicht nur für den Allgemeinen Studierendenausschuß (AStA), sondern auch für einfache Studierende an der Grenze zur Allgemeinpolitik. Bezeichnender noch das Vorgehen der Staatsanwaltschaft gegen eine Initiative in Erlangen im April 2005: Dort fühlte sich die Staatsmacht bemüßigt, wegen eines aufgehängten Plakates des Vereins Rote Hilfe, für den Csaszkóczy aktiv ist, gleich den ganzen Laden polizeilich zu stürmen. Das Poster wurde beschlagnahmt, da es angeblich die Behörden verspottete, die das Berufsverbot verhängt hatten.

Die Meinungsfreiheit ist ein hohes Gut, das vom Verwaltungsgericht und den beteiligten Kultusministerien leichtfertig aufs Spiel gesetzt wird. Gegen diese Form der politischen Repression muß entschiedener Widerspruch artikuliert und Widerstand geleistet werden, gerade an den Hochschulen. Berufsverbote und Zensur führen zu einer weiteren Beschneidung studentischen Engagements und gefährden damit letztlich auch die studentische Selbstverwaltung.



Koautorin (von jW-Autor Nahr) Carmen Ludwig ist stellvertretende Vorsitzende der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) in Hessen.

Infos im Internet: www.gew-hessen.de