Junge Welt, antirepression beilage vom 07. september 2005
Wiederkehr der Berufsverbote.
Jüngere Disziplinierungsfälle aus Ost und West.
Aus Gesinnungsgründen haben kürzlich zwei Betroffene ihren Job verloren, die Dunkelziffer dürfte weit höher sein
Von Rolf Gössner
Wer glaubt, in der Bundesrepublik gehörten Berufsverbote aus politischen Gründen der Vergangenheit an, irrt sich gewaltig. Es gibt sie noch – oder wieder, in West wie in Ost. In jüngerer Zeit sind gleich zwei gefällt worden, die Dunkelziffer dürfte weit höher sein: In Baden-Württemberg traf es den 35jährigen Realschullehrer Michael Csaszkóczy, dem von der baden-württembergischen Kultusministerin Annette Schavan (CDU) im August 2004 die Einstellung in den staatlichen Schuldienst verweigert worden ist – weil er sich angeblich „linksextremistisch“ betätige. In Sachsen entließ der CDU-Wissenschaftsminister Matthias Rößler ebenfalls 2004 den damals 59-jährigen PDS-Spitzenkandidaten Peter Porsch als Germanistik-Professor an der Universität Leipzig – wegen angeblicher IM-Tätigkeit zu DDR-Zeiten. Und mit den Antiterror-Gesetzen von 2002 sind Sicherheitsüberprüfungen auf Mitarbeiter in sogenannten lebens- und verteidigungswichtige Einrichtungen und Betriebe ausgedehnt worden; solche Überprüfungen können zu Berufsverboten führen, falls die Betroffenen zu „Sicherheitsrisiken“ erklärt werden. Und es stellt sich die Frage, ob nicht noch weitere Bereiche, weitere Betroffene hinzu kommen – etwa im Zusammenhang mit dem Kopftuchverbot für Lehrerinnen?
Antifaschist zum „Linksextremisten“ erklärt
Das Berufsverbot gegen Michael Csaszkóczy begründet die Kultusministerin damit, dass sich der angehende Lehrer politisch in der „Antifaschistischen Initiative Heidelberg“ betätige. Diese legal arbeitende Initiative engagiert sich gegen fremdenfeindliche und neonazistische Bestrebungen aller Art. Eigentlich eine anerkannt löbliche Angelegenheit, rufen doch auch Politiker zuweilen einen „Aufstand der Anständigen“ aus. Doch besagte Initiative, die tatkräftig ernst mit ihrem Anliegen macht, zählt offenbar nicht zu den amtlich beglaubigten „Anständigen“: Sie sei „linksextremistisch“ und halte Militanz etwa gegen Nazis für ein legitimes Mittel, so der baden-württembergische Verfassungsschutz (VS), der Csaszkóczy schon seit mehr als einem Jahrzehnt hinterher schnüffelt. Ausgerechnet diese zweifelhaften Bewertungen eines Geheimdienstes nähren die Zweifel der Kultusministerin an der Verfassungstreue des Bewerbers. Wer Mitglied einer „extremistischen Vereinigung“ sei, könne nicht Lehrer an einer öffentlichen Schule werden, ließ sie nach einem „vertieften Einstellungsgespräch“ mit Csaszkóczy verlauten. Schließlich habe sich der Betroffene nicht von der Antifa-Initiative und ihren Zielen distanziert, obwohl das Ministerium gerade dies von ihm verlangt hatte. Außerdem sei Csaszkóczy auch noch Mitglied in der „Vereinigung der Verfolgten des Nazi-Regimes“ (VVN/BdA) und in der „Roten Hilfe“, beide Beobachtungsobjekte des VS. Dies belege einmal mehr, wie stark er in das „verfassungsfeindliche Spektrum verstrickt“ sei. Mit ihrer Entscheidung hält die Ministerin einen engagierten Antifaschisten aus Gesinnungsgründen und wegen seines öffentlichen Engagements gegen Faschismus und Krieg vom Schuldienst fern – obwohl ihm persönlich keinerlei Fehlverhalten vorgeworfen werden kann, obwohl er sich in seiner Ausbildung als fähiger Lehrer erwies, der allseits gelobt wird. Der Fall hat bundesweit für Wirbel gesorgt: Viele Organisationen, die GEW und auch viele Schülerinnen und Schüler hatten sich für den bestens qualifizierten und motivierenden Lehramtsanwärter eingesetzt – nach dem Motto: „Solche Lehrer braucht das Land.“ Csaszkóczy hat gegen das Berufsverbot Klage vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe eingereicht, weil er darin einen Verstoß gegen die Grundrechte auf Meinungs-, Versammlungs- und Berufsfreiheit sieht.
Vergiftung des politischen Klimas
Man fühlt sich zurückversetzt in vergessen geglaubte Zeiten der 70er und 80er Jahre des vorigen Jahrhunderts – in eine Zeit also, als der VS auf Grundlage des „Radikalenerlasses“ Millionen von Stelleninhabern und Bewerbern für den Öffentlichen Dienst systematisch überprüfte. Aus dieser Praxis der Regelanfrage resultierten nicht allein etwa 11.000 Berufsverbotsverfahren und 1.500 Berufsverbotsmaßnahmen, sondern diese Praxis vergiftete auch das politisch-kulturelle Klima der damaligen Bundesrepublik: Zusammen mit der damaligen Terrorismushysterie und Sympathisantenhetze führten die Berufsverbote zu einem Klima der Einschüchterung und Angst, zu Zensur und Selbstzensur. Betroffen war die gesamte Linke, ob Kommunisten, Sozialisten oder Radikaldemokraten, die eine Beschäftigung im öffentlichen Dienst suchten oder aber dort bereits tätig waren – ob als Lehrer, Wissenschaftler, Postboten, Lokführer, Bahnschaffner, Kindergärtnerinnen oder als Friedhofsgärtner. Bereits 1972 hatte die extensive justitielle Kommunistenverfolgung der 50er und 60er Jahre eine Fortsetzung mit anderen Mitteln erfahren. Inzwischen war eine sozialliberale Regierung an die Macht gelangt, die sich und den Staat offenbar gegen den von studentenbewegten 68ern angekündigten »Marsch durch die Institutionen« zu schützen suchte. Es war die Geburtsstunde des „Radikalenerlasses“ der Ministerpräsidenten, der unter Führung des damaligen SPD- Bundeskanzlers Willy Brandt zustande kam (später hat er diesen als Irrtum bezeichnet). Die Folge: eine extensive Berufsverbotspolitik gegen kommunistische und andere linksorientierte Stellenbewerber und Stelleninhaber im öffentlichen Dienst. In das Beamtenverhältnis sollte nur berufen werden, wer die Gewähr dafür biete, das er „jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung“ eintrete. „Berechtigte Zweifel“ hieran reichten aus; eines Nachweises, dass der Bewerber nicht verfassungstreu sei, bedurfte es nicht. Um solche Zweifel systematisch im Einzelfall zu ergründen, sind massenweise peinliche Gesinnungsüberprüfungen durchgeführt worden. Erst ab 1990 wurden zumindest in einigen Bundesländern den Betroffenen - zumeist waren es Lehrer - wieder adäquate Stellen im öffentlichen Dienst angeboten. Doch mit der (Wieder- )Einstellung war eine Entschädigung nicht verbunden – also kein Schadensersatz in Höhe der entgangenen Einnahmen und keine Rentenanpassung. Denn die herrschende Meinung geht davon aus, dass die Berufsverbotsverfahren seinerzeit verfassungsgemäß gewesen und mit rechtsstaatlichen Mitteln durchgeführt worden seien.
Verstoß gegen Menschenrechte
Trotz dieser herrschenden Auffassung: Für diese Berufsverbotspraxis ist die Bundesrepublik Deutschland schon einmal vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg verurteilt worden – wegen Verstoßes gegen die Europäische Menschenrechtskonvention und damit wegen Verletzung von Menschenrechten. Zuvor hatten sämtliche bundesdeutschen Gerichte, auch das Bundesverfassungsgericht, diese Praxis im Einzelfall als grundrechtskonform abgesegnet. Der Europäische Gerichtshofs hatte im September 1995 im Berufsverbotsfall der Studienrätin Dorothea V. aus Oldenburg entschieden, dass • die gegen sie 1986 ausgesprochene Entlassung aus dem öffentlichen Dienst wegen ihrer Mitgliedschaft in der DKP gegen Art. 10 und 11 (Meinungsfreiheit und Vereinigungsfreiheit) der „Europäischen Menschenrechtskonvention“ verstoße. Da die DKP nicht verboten worden sei, seien Vogts Aktivitäten für und in der DKP „völlig rechtmäßig“ gewesen. Verletzungen ihrer Berufspflichten - etwa eine unzulässige Indoktrinierung ihrer Schüler oder „verfassungswidrige Handlungen“ - habe es offenkundig nicht gegeben. Mit diesem Urteil war – allerdings nur in diesem Einzelfall - der Weg frei für eine angemessene Entschädigung. Die Betroffene und das Land Niedersachsen haben sich über die Summe außergerichtlich geeinigt. Dorothea V. ist bereits 1990 wieder in den niedersächsischen Schuldienst aufgenommen worden. Es ist dies das erste Mal, dass ein Berufsverbote-Opfer den steinigen und langwierigen Gang durch sämtliche Instanzen gegangen ist und nach Ausschöpfung des nationalen Rechtswegs, der ihre Menschenrechte nicht garantierte, den europäischen Rechtsweg beschritten hat. Und es ist das erste Mal, dass sich die Bundesrepublik in der jahrzehntelangen Auseinandersetzung um Berufsverbote vor dem Europäischen Gerichtshof verantworten musste und dabei bescheinigt bekam, dass es sich in diesem Fall um Menschenrechtsverletzungen handelte. Mit diesem Urteil von 1995 hoffte man, dass die verhängnisvolle Berufsverbotspolitik nun endlich auf dem „Müllhaufen der Geschichte“ (Egon Bahr) landen würde. Doch eine nachhaltige Entsorgung ohne Wiederkehr war damit wohl nicht verbunden.
Berufsverbote-Ost
Denn schon Anfang der 90er Jahre zeichnete sich nach dem Anschluss derDDR an die Bundesrepublik wieder die Gefahr einer neuen Berufsverbotswelle ab. Auf Grundlage des Einigungsvertrags und des Stasi-Unterlagen-Gesetzes wurden Stellenbewerber aus der ehemaligen DDR praktisch einer Regelanfrage unterzogen. Es ging um die Feststellung von Stasi-Kontakten, SED- Mitgliedschaften und bloßer „Staatsnähe“. So hatte etwa die bayerische Staatsregierung, wie auch andere Landesregierungen, seinerzeit angeordnet, dass jeder Bewerber für den öffentlichen Dienst einen „Fragebogen zur Prüfung der Verfassungstreue“ ausfüllen muss. Darin mussten die Aspiranten angeben, ob sie „extremistische Organisationen“ unterstützen (etwa die „Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes“ oder die PDS – nicht aber „die Republikaner“ oder DVU), ob sie Mitglied einer DDR-Massenorganisation waren (z.B. „Freie Deutsche Jugend“ oder „Verband der Kleingärtner, Siedler und Kleintierzüchter“), ob sie für die Stasi spioniert hatten oder als inoffizielle Mitarbeiter des Ministeriums für Staatssicherheit (nicht des VS oder anderer westlicher Geheimdienste) geführt worden waren. Tatsächlich sind nach der „Wende“ über eine Million Menschen aufgrund ihrer ehemaligen beruflichen Stellung oder politischen Betätigung überprüft und weit mehr als 10.000 Sonderkündigungen im öffentlichen Dienst ausgesprochen worden. In erster Linie hat es Lehrer getroffen, aber auch Ärzte, Juristen, Wissenschaftler und Künstler. Vierzehn Jahre nach der Vereinigung sind die Stasi-Unterlagen auch dem Germanistikprofessor und PDS-Politiker Peter Porsch zum Verhängnis geworden. Just drei Wochen vor der Sächsischen Landtagswahl 2004 – die PDS war in den Umfragen zweitstärkste Partei in Sachsen - wurden belastende Dossiers über den PDS- Spitzenkandidaten an die Presse lanciert. Die Birthler-Behörde, von der das Material stammt, hatte ihm zuvor weder Akteneinsicht noch die Möglichkeit zur Stellungnahme gegeben. In der entscheidenden Phase des Wahlkampfs hat man ihm öffentlich zum Vorwurf gemacht, 1984 als „IM Christoph“ der Stasi Bericht erstattet zu haben – etwa über einen privaten Literatur-Zirkel, dem auch seine spätere Frau angehört hatte. Porsch bestreitet diesen Vorwurf. Er könne sich allenfalls vorstellen, ohne sein Wissen „abgeschöpft“ worden zu sein. Trotz dieser ungeklärten Situation ist er – ohne vorherige Anhörung – vom Wissenschaftsminister fristlos als Professor an der Universität Leipzig entlassen worden. Eine fristlose Kündigung ist nach dem Einigungsvertrag möglich, wenn der Mitarbeiter gegen „Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit“ verstoßen hat oder wenn er für die frühere Staatssicherheit der DDR tätig war und die Weiterbeschäftigung „unzumutbar“ ist. Auf dieser Rechtsgrundlage kam es in der Vergangenheit immer wieder zu einer rigiden Handhabung, bei der nicht der konkrete Einzelfall geprüft, sondern eher schematisch entschieden wurde. Zwar stand dieses Sonderkündigungsrecht des Einigungsvertrages schon einmal auf dem gerichtlichen Prüfstand, ist aber nicht als verfassungswidrig eingestuft worden. Denn mit diesen Regelungen werde, so das Bundesverfassungsgericht, dem Umstand Rechnung getragen, „daß durch eine solche Tätigkeit (für die Stasi; R.G.) die Integrität des Betroffenen sowie seine innere Bereitschaft, Bürgerrechte zu respektieren und sich rechtsstaatlichen Regeln zu unterwerfen, nachhaltig infrage gestellt wird. Die systematische Ausforschung der eigenen Bevölkerung mit nachrichtendienstlichen Mitteln war ein besonders abstoßendes Herrschaftsinstrument“. Doch im Fall Porsch war keinesfalls bewiesen, dass der Verdächtigte an systematischer Ausforschung beteiligt war – deshalb hätte sich eine Entlassung schon aus Gründen der Unschuldsvermutung verbieten müssen. Das Land Sachsen hat inzwischen mit Porsch vor dem Arbeitsgericht Dresden einen Vergleich abgeschlossen, der eine Rückkehr Porschs in den öffentlichen Dienst ausschließt. Michael Csaszkóczy und Peter Porsch - zwei Menschen, zwei Berufsverbotsfälle, die unterschiedlicher kaum sein könnten. Porsch, der am Ende seiner Laufbahn entlassen wurde und dessen Ruf als Wissenschaftler und Politiker auf dem Spiel steht, weil ihm Stasi-Vorwürfe aus grauer DDR-Vorzeit gemacht werden. Csaszkóczy, ein junger Antifaschist jenseits des Parteienspektrums, der am Anfang seiner Berufslaufbahn steht – ein qualifizierter und politisch unbequemer Lehrer, dessen Auskommen und Lebensperspektive auf dem Spiel stehen.
Sicherheitsüberprüfungen
Aber auch andere müssen um ihre Jobs fürchten, wenn an ihrer Verfassungstreue oder an ihrer Zuverlässigkeit Zweifel bestehen. So können nach den "Antiterror"-Gesetzen von 2002 Tausende von Beschäftigten in "lebens- oder verteidigungswichtigen Einrichtungen" sogenannten Sicherheitsüberprüfungen unter Mitwirkung des VS unterzogen werden – im öffentlichen Dienst, aber auch in privatwirtschaftlichen Betrieben. Betroffen von diesem ausgeweiteten personellen "Sabotageschutz" sind Einrichtungen und sicherheitsempfindliche Stellen, so heißt es im Gesetz wörtlich, "die für das Funktionieren des Gemeinwesens unverzichtbar sind und deren Beeinträchtigung erhebliche Unruhe in großen Teilen der Bevölkerung entstehen lassen würde". Gemeint sind Einrichtungen, die der Versorgung der Bevölkerung dienen, wie Energie- Unternehmen, Krankenhäuser, pharmazeutische Firmen, Chemie-Anlagen, Bahn, Post, Banken, Telekommunikationsunternehmen, die Bundesagentur für Arbeit, aber auch Rundfunk- und Fernsehanstalten können betroffen sein. Menschen, die sich um solche sicherheitsempfindlichen Stellen bewerben oder sie bereits innehaben, werden also wesentlich mehr als bislang in geheimdienstliche Überprüfungen einbezogen - und nicht nur sie, sondern, je nach Sicherheitsstufe, womöglich auch ihre Lebenspartner und ihr soziales Umfeld. Schon die "Besorgnis" möglicher Erpressbarkeit, also etwa Schulden, sexuelle Normabweichungen oder "Zweifel an der Zuverlässigkeit oder am Bekenntnis zur freiheitlichdemokratischen Grundordnung", reichen aus, um zu einem personellen "Sicherheitsrisiko" deklariert zu werden. Selbst "sicherheitserhebliche Erkenntnisse" über den Lebenspartner machen die überprüfte Person zum Sicherheitsrisiko. Vor allem die gesammelten Aussagen gesprächiger Referenz- oder Auskunftspersonen über die Betroffenen erweisen sich nicht selten als wahre Fundgrube an Informationen über Vereinstätigkeiten, Hobbys, Krankheiten, Kleidungsverhalten, angebliche Verschwendungssucht und Wirkung auf das andere Geschlecht. Die auf solchen "Erkenntnissen" beruhenden Kündigungen oder Nichteinstellungen wegen Sicherheitsbedenken können arbeitsrechtlich nur schwer angegriffen werden, denn die Quellen der Erkenntnisse bleiben regelmäßig geheim, so dass anonymen Denunziationen Tür und Tor geöffnet sind. Die hochsensiblen Daten dürfen zu allem Überfluss auch noch für ganz andere Zwecke des VS verwendet und an andere Stellen weitergegeben werden. In aller Regel scheuen sich diejenigen, die davon betroffen sind, ihre Fälle öffentlich zu machen. Sie haben verständlicherweise Angst, ihre berufliche Existenz aufs Spiel zu setzen. Das gilt auch für den Lagerleiter Johann H., der auf einem bayerischen Flughafen beschäftigt war. Die Regierung hat ihm von heute auf morgen die Zutrittsberechtigung für nicht allgemein zugängliche und sicherheitsempfindliche Bereiche des Flughafens entzogen. Er musste seinen Flughafenausweis zurückgeben und kann seinen Arbeitsplatz nicht mehr erreichen. Begründung: Die Feststellung seiner persönlichen Zuverlässigkeit werde widerrufen, weil er vor zwanzig Jahren für eine linksradikale Gruppierung Plakate geklebt haben soll. Gut möglich, dass sich mit diesem Geist der "Antiterror"-Gesetze eine neue Welle von Berufsverboten entwickelt.
Dr. Rolf Gössner, Rechtsanwalt und Publizist, seit 2003 Präsident der "Internationalen Liga für Menschenrechte"