Junge Welt, 06.09.2005



Innenministerium kontra Antifaschisten

  Berufsverbot für den baden-württembergischen Lehrer Michael Csaszkóczy nun auch in Hessen verhängt  

Wiederbelebung der Berufsverbotspraxis. Mit diesen Worten kommentiert das »Solidaritätskomitee gegen Berufsverbote« das Verhalten staatlicher Stellen gegenüber dem Realschullehrer Michael Csaszkóczy aus Heidelberg.

Csaszkóczy hatte sich in den letzten Jahren mehrfach an baden-württembergischen Schulen beworben. Ende 2003 wurde ihm vom Oberschulamt Karlsruhe mitgeteilt, daß das Innenministerium gegen seine Einstellung interveniert habe. Grund für die Verweigerung einer Einstellung seien demnach Zweifel daran, ob sein Engagement bei der »Antifaschistischen Initiative Heidelberg« (AIHD) in Übereinstimmung mit einem geforderten Eintreten für die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu bringen sei.

Nun ist dem in Baden-Württemberg aus politischen Gründen mit Berufsverbot belegten Realschullehrer zu Beginn dieses Schuljahres auch in Hessen die Ausübung seines Berufs verwehrt worden. Darauf weist das »Solidaritätskomitee« in einer am Wochenende herausgegebenen Pressemitteilung hin.

Demnach hat sich Csaszkóczy auf die Ausschreibung einer Stelle an der Martin-Buber-Schule im südhessischen Heppenheim beworben. Die Schulleitung und das zuständige staatliche Schulamt seien sich bereits einig gewesen, daß er unter allen Bewerbern den Anforderungen am besten entsprochen habe. Doch aus der Einstellung nach Ende der Schulferien Anfang September sollte trotzdem nichts werden.

Wie das »Solidaritätskomitee« berichtet, habe am Freitag letzter Woche der Schulleiter vor der ersten Lehrerkonferenz eine Weisung erhalten, den Vertrag auf keinen Fall zu unterschreiben. »Trotz Protesten seitens des Schulleiters und des zuständigen Personalrats blieb das Schulamt bei seiner Position und berief sich auf eine kurzfristige Intervention des Innenministeriums«. Womit klar sei, daß die beiden CDU-Landesregierungen in Hessen und Baden-Württemberg auf die Wiederbelebung der Berufsverbotspraxis setzen.

Lange Zeit war der 1972 eingeführte »Erlaß zur Beschäftigung von Radikalen im öffentlichen Dienst« nicht mehr angewendet worden. Hintergrund des sogenannten Radikalenerlasses war der Versuch staatlicher Stellen, im Zuge einer Ende der 1960er, Anfang der 1970er Jahre entstandenen starken linken Bewegung politisch unliebsame Menschen aus dem öffentlichen Dienst fernzuhalten.

Eine Praxis, die nach einem vor zehn Jahren ergangenen Urteil des Europäische Gerichtshofs menschenrechtswidrig ist, weil sie gegen die Grundrechte auf Meinungs- und Vereinigungsfreiheit verstoße.

Die baden-württembergische Kultusministerin Annette Schavan (CDU), die von ihrer Partei in einem Kabinett Merkel als Ministerin vorgesehen ist, hatte im letzten Jahr erklärt, mit der Mitarbeit in der »Antifaschistischen Initiative Heidelberg« stehe Csaszkóczynicht mehr auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung.

Ein Dorn im Auge könnte staatlichen Stellen außerdem Csaszkóczys Engagement in der Antikriegsbewegung und sein Einsatz für das Autonome Zentrum (AZ) in Heidelberg sein.

Ob von deutschen Gericht die Praxis gestoppt wird, derartige Aktivitäten als Grund dafür heranzuziehen, eine Anstellung als Lehrer zu verweigern, wird sich demnächst zeigen. Das Verwaltungsgericht Karlsruhe wird über das Berufsverbot in Baden-Württemberg verhandeln.



Thomas Klein