Junge Welt, 03.08.2007

Teilerfolg gegen Berufsverbot

Gericht: Hessische Schulbehörde muß Bewerbung des Antifaschisten Csaszkoczy prüfen

Michael Csaszkoczy, der wegen seiner politischen Aktivitäten nicht in den Schuldienst übernommen wird, kann auf eine Stelle in Hessen hoffen. Das Verwaltungsgericht in Darmstadt wies die zuständige Schulbehörde am Donnerstag an, die Bewerbung des Lehrers erneut zu prüfen. Sowohl Hessen als auch Baden-Württemberg hatten dem 37jährigen die Übernahme in das Beamtenverhältnis wegen Zweifeln an seiner Verfassungstreue verweigert.

»Das Berufsverbot verletzt das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung, wie das Gericht heute betont hat«, erklärte Csaszkóczy nach der Entscheidung der Richter. »Eine Diskriminierung aufgrund der politischen Gesinnung ist unrechtmäßig. Damit hat das Verwaltungsericht Darmstadt ein wegweisendes Urteil gefällt.« Auch die GEW Hessen begrüßte das Urteil. »Das Verwaltungsgericht hat heute ein klares Signal an das Kultusministerium gesandt, endlich Vernunft walten zu lassen und Michael Csaszkoczy in den Schuldienst zu übernehmen«, sagte die stellvertretende Landesvorsitzende Carmen Thomas.

Die Darmstädter Verwaltungsrichter waren zu dem Schluß gekommen, daß ein pauschaler Verdacht auf fehlende Verfassungstreue nicht genügt, um die Anstellung abzulehnen. Es wäre eine Einzelfallprüfung notwendig gewesen, die in dieser Form nicht stattgefunden habe. Bei einer Neuentscheidung könne das Land Hessen nicht auf die Gründe zurückgreifen, mit denen die Einstellung Csaszkoczys abgelehnt worden sei. Den Antrag des Lehrers für Deutsch, Kunst und Geschichte nach sofortiger Übernahme in den Schuldienst wies das Gericht aber zurück.

Der Pädagoge, dessen fachliche Qualifikation nicht angezweifelt wird, ist Mitglied der Antifaschistischen Initiative Heidelberg. Die Gruppe steht unter Beobachtung des Verfassungsschutzes. Csaszkoczy hatte bereits im März vor dem Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg einen Teilerfolg erzielt. Dort entschieden die Richter, das Land Baden-Württemberg habe dem Lehrer mit dem pauschalen Verdacht mangelnder Verfassungstreue zu Unrecht die Einstellung verweigert. Die Schulbehörde müsse die Bewerbung erneut prüfen. (AP/jW)