Michael Csaszkoczy, der wegen seiner
politischen Aktivitäten nicht in den Schuldienst übernommen
wird, kann auf eine Stelle in Hessen hoffen. Das Verwaltungsgericht
in Darmstadt wies die zuständige Schulbehörde am Donnerstag
an, die Bewerbung des Lehrers erneut zu prüfen. Sowohl Hessen
als auch Baden-Württemberg hatten dem 37jährigen die
Übernahme in das Beamtenverhältnis wegen Zweifeln an seiner
Verfassungstreue verweigert.
»Das Berufsverbot verletzt
das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung, wie das Gericht
heute betont hat«, erklärte Csaszkóczy nach der
Entscheidung der Richter. »Eine Diskriminierung aufgrund der
politischen Gesinnung ist unrechtmäßig. Damit hat das
Verwaltungsericht Darmstadt ein wegweisendes Urteil gefällt.«
Auch die GEW Hessen begrüßte das Urteil. »Das
Verwaltungsgericht hat heute ein klares Signal an das
Kultusministerium gesandt, endlich Vernunft walten zu lassen und
Michael Csaszkoczy in den Schuldienst zu übernehmen«,
sagte die stellvertretende Landesvorsitzende Carmen Thomas.
Die
Darmstädter Verwaltungsrichter waren zu dem Schluß
gekommen, daß ein pauschaler Verdacht auf fehlende
Verfassungstreue nicht genügt, um die Anstellung abzulehnen. Es
wäre eine Einzelfallprüfung notwendig gewesen, die in
dieser Form nicht stattgefunden habe. Bei einer Neuentscheidung könne
das Land Hessen nicht auf die Gründe zurückgreifen, mit
denen die Einstellung Csaszkoczys abgelehnt worden sei. Den Antrag
des Lehrers für Deutsch, Kunst und Geschichte nach sofortiger
Übernahme in den Schuldienst wies das Gericht aber zurück.
Der Pädagoge, dessen fachliche Qualifikation nicht
angezweifelt wird, ist Mitglied der Antifaschistischen Initiative
Heidelberg. Die Gruppe steht unter Beobachtung des
Verfassungsschutzes. Csaszkoczy hatte bereits im März vor dem
Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg einen Teilerfolg
erzielt. Dort entschieden die Richter, das Land Baden-Württemberg
habe dem Lehrer mit dem pauschalen Verdacht mangelnder
Verfassungstreue zu Unrecht die Einstellung verweigert. Die
Schulbehörde müsse die Bewerbung erneut prüfen.
(AP/jW)