VON ANDREAS SCHWARZKOPF
Man kann das Urteil des Landgerichts Karlsruhe im Fall des Realschullehrers Michael Csaszkóczys getrost als Ohrfeige für das Kultusministerium Baden-Württemberg bezeichnen. Den Richtern zufolge handelte die Behörde bei dem Berufsverbot gegen den Antifaschisten schuldhaft und muss ihn für den vierjährigen Verdienstausfall mit 32.000 Euro entschädigen.
Csaszkóczy freute sich am Dienstag und findet sich auf ganzer Linie bestätigt.
Er selbst habe dem Land einen Vergleich angeboten. Das entschied sich dagegen -
und musste in dieser Verfahrensserie nun schon die zweite Niederlage
einstecken.
Denn der Verwaltungsgerichtshof des Landes hatte im
März 2007 das Ministerium angewiesen, das Berufsverbot gegen den heute
38-Jährigen zu prüfen, da "das Regierungspräsidium (RP) Karlsruhe bei der
für den Kläger ungünstigen Prognose wesentliche Beurteilungselemente außer Acht
gelassen" habe.
Das RP hatte die Verfassungstreue des Referendars angezweifelt, weil Csaszkóczy
sich bei der antifaschistischen Initiative Heidelberg engagiert hatte. Der
Lehrer betont, er habe "mit den Mitteln des Rechtstaats gegen Unrecht und
braune Propaganda gekämpft". Der Verfassungsschutz hatte ihn trotzdem
jahrelang beobachtet.
Seine Verfehlungen: eine Demonstration, deren Teilnehmer sich nicht an den
angemeldeten Weg hielten, und eine Kundgebung für Flüchtlinge, bei der er für
kurze Zeit in Gewahrsam genommen wurde.
Der Verwaltungsgerichtshof fand, das RP habe das einwandfreie Verhalten
Csaszkóczys während seiner Referendariats ebenso unberücksichtigt gelassen wie
dessen Einsatz für Kinder und Jugendliche. Auch sei die Teilnahme an
Demonstrationen vom Grundgesetz gedeckt. Derart belehrt, lenkte das Land ein:
Csaszkóczy unterrichtet seit dem Schuljahr 2007/08 in der Realschule Eberbach
am Neckar.
Seine Kollegen, Schüler und Eltern empfingen ihn mit offenen Armen, erzählte
Csaszkóczy. Er lobt das Solidaritätskomitee und die Gewerkschaft Erziehung und
Wissenschaft (GEW), die ihn seit Beginn des Konflikts 2004 unterstützten.
Ob die Freude über den letzten Sieg noch einmal getrübt wird, darüber entscheidet
das Kultusministerium: "Wir prüfen das Urteil", sagte
Vize-Pressesprecher Hansjörg Blessing. Eine Berufung ist also noch denkbar.