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Lehrer wird nicht eingestellt
Schavan bestätigt Entscheidung / Mann als linksextrem eingestuft
Ein Heidelberger Realschullehrer wird nicht in den Schuldienst
eingestellt, weil er aktives Mitglied einer antifaschistischen
Gruppierung ist, die vom Verfassungsschutz als linksextrem eingestuft
wird. Das hat Baden-Württembergs Kultusministerin Annette Schavan (CDU)
jetzt bestätigt.
VON JOHANNA WAIDHOFER
Stuttgart ž 27. August ž Kultusministerin Annette Schavan legte
ausdrücklich Wert auf die Feststellung, dass nicht ihr Haus aktiv
geworden sei. Vielmehr habe der Verfassungsschutz im Mai 2002 von sich
aus auf den damaligen Referendar aufmerksam gemacht. Die Gewerkschaft
für Erziehung und Wissenschaft (GEW) unterstützt den 33-jährigen
Realschullehrer und wirft der Landesregierung vor, "undemokratische und
diskriminierende Mittel aus den Siebziger Jahren" wieder anzuwenden.
Besonders schwer wiegt laut Schulbehörde, dass sich der Realschullehrer
nicht von den Zielen der Vereinigung distanziert. Zu ihnen gehöre
ausdrücklich "Militanz" als legitimes Mittel im Kampf gegen
Unterdrückung, sagte Ministeriumssprecher Elmar König. Der Mann sei
"keine Karteileiche", sondern trete als Sprecher und Mitorganisator von
Demonstrationen der Antifaschistischen Initiative Heidelberg (AIHD) auf.
Nach den Hinweisen, die der Verfassungsschutz gegeben hatte, hatte das
Kultusministerium im vergangenen Dezember offiziell beim
Innenministerium einen Bericht angefordert. Das sei "ein ganz normales
Verfahren", so König. Nach den darin festgehaltenen Erkenntnissen "ist
die Nichteinstellung zwingende Konsequenz". Nach dem Landesbeamtengesetz
dürfe nur jemand Beamter werden, der die Gewähr dafür biete, dass er
jederzeit für die freiheitlich-demokratische Grundordnung im Sinne des
Grundgesetzes eintrete, so Schavan.
Die GEW verlangt die sofortige übernahme des Lehrers an der Heidelberger
Theodor-Heuss-Realschule. Er habe erst im Laufe des Bewerbungsverfahrens
erfahren, dass er mehr als zwölf Jahre lang vom Verfassungsschutz
beobachtet wurde. GEW-Landeschef Rainer Dahlem kündigte an, den
Pädagogen bei einer Klage zu unterstützen. Es gebe keine Hinweise, dass
er während seines Referendariats gegen die politische
Neutralitätspflicht verstoßen habe.
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Dokument erstellt am 27.08.2004 um 17:41:28 Uhr
Erscheinungsdatum 28.08.2004