Frankfurter Rundschau, 27.06.06


Berufsverbot


Pädagoge klagt nun auch in Hessen auf Einstellung


Frankfurt a. M. - Mit Unterstützung der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) will der Heidelberger Realschullehrer Michael Csaszkóczy nun auch in Hessen gegen sein Berufsverbot klagen. Csaszkóczy war 2004 nach einem Referendariat die Übernahme in den baden-württembergischen Schuldienst verweigert worden. Dem 36-jährigen wurde seine Mitgliedschaft in der Antifaschistischen Initiative Heidelberg (AIHD) zum Vorwurf gemacht.

Nach einer Einstellungszusage für Heppenheim (Kreis Bergstraße) wurde Csaszkóczy im Jahr 2005 auch in Hessen der Eintritt in den Schuldienst verweigert. Sein Widerspruch wurde Anfang Juni zurückgewiesen. Nun kündigte Csaszkóczy, der bislang vergeblich gegen sein Berufsverbot in Baden-Württemberg klagte, eine zusätzliche Klage in Hessen an.

Der hessische GEW-Landesvorsitzende Jochen Nagel sprach von einer "rechtsstaatlich, aber auch politisch unhaltbaren Entscheidung", da dem Lehrer kein Fehlverhalten zur Last gelegt werden könne. gra



Klage gegen Berufsverbot


36-jähriger Antifaschist will in Hessen Lehrer werden


Gegen seine Nichteinstellung in den hessischen Schuldienst hat der Heidelberger Realschullehrer Michael Csaszkóczy Klage angekündigt. Csaszkóczy, bereits in Baden-Württemberg mit Berufsverbot belegt, wird dabei von der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) in Hessen unterstützt.

Frankfurt/Wiesbaden - Für den hessischen GEW-Landesvorsitzenden Jochen Nagel ist der Fall Csaszkóczy "sowohl rechtsstaatlich als auch politisch eine unhaltbare Entscheidung". Dem 36-jährigen Realschullehrer, gegen den bereits die frühere baden-württembergische Kultusministerin Annette Schavan (CDU) wegen der Mitgliedschaft in der Antifaschistischen Initiative Heidelberg (AIHD) ein Berufsverbot verhängt hatte, wollte 2005 in den hessischen Schuldienst eintreten. Eine mündliche Einstellungszusage wurde am Tag seines Dienstantritts in Heppenheim vom staatlichen Schulamt des Kreises Bergstraße widerrufen

Der Widerspruch des abgelehnten Lehrers, der in den Fächern Geschichte (Hauptfach), Deutsch und Kunst (Nebenfächer) seine Staatsprüfungen mit guten Noten abgelegt hat, gegen seine Nichteinstellung wurde Anfang Juni vom Staatlichen Schulamt zurückgewiesen.

Die GEW nannte schon die Entscheidung Schavans, die inzwischen von einem Verwaltungsgericht bestätigt wurde, eine "Wiederbelebung der deutschen Berufsverbotspraxis der 70er Jahre". Hessen lehne die Einstellung ab, "obwohl man ihm weder ein persönliches Fehlverhalten noch irgendeine strafbare Handlung zur Last legen kann", sagte Hessens GEW-Landeschef Jochen Nagel bei einer Pressekonferenz. Außerdem seien auch während des Referendariats "keinerlei Beanstandungen an seiner Arbeit laut geworden".

Gestützt werde die Zurückweisung des "Widerspruchs nach Aktenlage" im Wesentlichen auf "fragwürdige Einschätzungen des Verfassungsschutzes", bemängelte die GEW. Ein solcher Geheimdienst, der im NPD-Verbotsverfahren selbst in die rechtsextreme Szene verstrickt war, sei "denkbar ungeeignet" als Zeuge gegen einen Lehrer, der sich vehement gegen die Aktivitäten von Neonazis engagiere. "Ich habe heute auch in Hessen Klage gegen das Berufsverbot erhoben", erklärte Csaszkóczy bei der GEW-Pressekonferenz. gra