Frankfurter Rundschau, 27.06.06
Berufsverbot
Pädagoge klagt nun auch in Hessen auf Einstellung
Frankfurt a. M. - Mit Unterstützung
der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) will der
Heidelberger Realschullehrer Michael Csaszkóczy nun auch in
Hessen gegen sein Berufsverbot klagen. Csaszkóczy war 2004
nach einem Referendariat die Übernahme in den
baden-württembergischen Schuldienst verweigert worden. Dem
36-jährigen wurde seine Mitgliedschaft in der Antifaschistischen
Initiative Heidelberg (AIHD) zum Vorwurf gemacht.
Nach einer
Einstellungszusage für Heppenheim (Kreis Bergstraße) wurde
Csaszkóczy im Jahr 2005 auch in Hessen der Eintritt in den
Schuldienst verweigert. Sein Widerspruch wurde Anfang Juni
zurückgewiesen. Nun kündigte Csaszkóczy, der bislang
vergeblich gegen sein Berufsverbot in Baden-Württemberg klagte,
eine zusätzliche Klage in Hessen an.
Der hessische
GEW-Landesvorsitzende Jochen Nagel sprach von einer "rechtsstaatlich,
aber auch politisch unhaltbaren Entscheidung", da dem Lehrer
kein Fehlverhalten zur Last gelegt werden könne. gra
Klage gegen Berufsverbot
36-jähriger Antifaschist will in Hessen Lehrer werden
Gegen seine Nichteinstellung in den hessischen Schuldienst hat der Heidelberger Realschullehrer Michael Csaszkóczy Klage angekündigt. Csaszkóczy, bereits in Baden-Württemberg mit Berufsverbot belegt, wird dabei von der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) in Hessen unterstützt.
Frankfurt/Wiesbaden - Für den
hessischen GEW-Landesvorsitzenden Jochen Nagel ist der Fall
Csaszkóczy "sowohl rechtsstaatlich als auch politisch
eine unhaltbare Entscheidung". Dem 36-jährigen
Realschullehrer, gegen den bereits die frühere
baden-württembergische Kultusministerin Annette Schavan (CDU)
wegen der Mitgliedschaft in der Antifaschistischen Initiative
Heidelberg (AIHD) ein Berufsverbot verhängt hatte, wollte 2005
in den hessischen Schuldienst eintreten. Eine mündliche
Einstellungszusage wurde am Tag seines Dienstantritts in Heppenheim
vom staatlichen Schulamt des Kreises Bergstraße widerrufen
Der
Widerspruch des abgelehnten Lehrers, der in den Fächern
Geschichte (Hauptfach), Deutsch und Kunst (Nebenfächer) seine
Staatsprüfungen mit guten Noten abgelegt hat, gegen seine
Nichteinstellung wurde Anfang Juni vom Staatlichen Schulamt
zurückgewiesen.
Die GEW nannte schon die Entscheidung
Schavans, die inzwischen von einem Verwaltungsgericht bestätigt
wurde, eine "Wiederbelebung der deutschen Berufsverbotspraxis
der 70er Jahre". Hessen lehne die Einstellung ab, "obwohl
man ihm weder ein persönliches Fehlverhalten noch irgendeine
strafbare Handlung zur Last legen kann", sagte Hessens
GEW-Landeschef Jochen Nagel bei einer Pressekonferenz. Außerdem
seien auch während des Referendariats "keinerlei
Beanstandungen an seiner Arbeit laut geworden".
Gestützt
werde die Zurückweisung des "Widerspruchs nach Aktenlage"
im Wesentlichen auf "fragwürdige Einschätzungen des
Verfassungsschutzes", bemängelte die GEW. Ein solcher
Geheimdienst, der im NPD-Verbotsverfahren selbst in die rechtsextreme
Szene verstrickt war, sei "denkbar ungeeignet" als Zeuge
gegen einen Lehrer, der sich vehement gegen die Aktivitäten von
Neonazis engagiere. "Ich habe heute auch in Hessen Klage gegen
das Berufsverbot erhoben", erklärte Csaszkóczy bei
der GEW-Pressekonferenz. gra