Frankfurter Rundschau, 03.08.2007
Teilerfolg für linken Lehrer
Ablehnung war Unrecht
Das Land Hessen hat dem als linksextrem eingestuften Realschullehrer Michael Csaszkóczy die Einstellung in den Schuldienst zu Unrecht verweigert. Nach einem Urteil des Darmstädter Verwaltungsgerichts vom Freitag muss die Schulbehörde die Bewerbung des 37-Jährigen neu prüfen. Die Richter wollten das Land jedoch nicht dazu verpflichten, den Lehrer in ein Beamtenverhältnis zu übernehmen. Die rechtliche Grundlage für den Entscheid von 2005, Csaszkóczy die Vereidigung an der Heppenheimer Martin-Buber-Schule zu verweigern, beruht auf Paragraf 7, Absatz 1, Punkt 2 des hessischen Beamtengesetzes. Demnach darf nur berufen werden, wer Gewähr bietet, "dass er jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und der Verfassung des Landes Hessen eintritt". Der Absatz folgt dem Radikalenerlass von 1972, wonach eine Einstellung im öffentlichen Dienst abgelehnt werden darf, wenn Zweifel am Eintreten des Betroffenen für die Grundordnung bestehen.
Das Land, dem die Richter "ein weites Organisationsermessen" zugestehen, kann Csaszkóczy nun einstellen oder muss die Zweifel abermals begründen. Die Mitgliedschaft des Klägers in der vom Verfassungsschutz beobachteten Antifaschistischen Initiative Heidelbergs (AIHD) ist nach Auffassung des Gerichts kein zulässiger Grund für eine Ablehnung. Geh
Kommentar
Zumindest gerecht
Von Sebastian Gehrmann
Die gute Nachricht für Michael
Csaszkóczy zuerst. Nur weil der Lehrer mit dem linken
Politikverständnis Mitglied einer antifaschistischen Gruppe ist,
ist er noch lange kein Todfeind der Demokratie und damit per se für
den Schuldienst ungeeignet. Die schlechte: Vor eine Klasse treten
darf er deshalb noch lange nicht.
Es wäre unbürokratisch
und somit einfach, Csaszkóczy nach dem Ende der Sommerferien
in ein Beamtenverhältnis auf Probe zu übernehmen. Sein Fall
aber ist ein Politikum. Das macht die Sache unweigerlich
komplizierter.
Gestern noch Staatsfeind, heute
Staatsdiener, es wäre das Eingeständnis der Behörden,
einen Fehler korrigieren zu müssen. Nach dem Urteil der
Darmstädter Richter, die in dem Fall eine Diskriminierung
politischer Meinung sahen, wäre ein Ende der Querelen zwar die
logische Konsequenz. Doch es steht zu befürchten, dass das Ganze
im Schatten der Diskussion um den Radikalenerlass eine zähe
Angelegenheit bleibt.
Was also ist von dem Urteil zu halten?
Es verlangt mehr Objektivität. Will die Behörde noch Gründe
findet, um im Fall des Pädagogen den Daumen zu senken, muss sie
sich intensiver mit dem Menschen Csaszkóczy beschäftigen.
Das wäre zumindest gerecht.